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Wieviel Zeit und welche Möglichkeiten habe ich?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 5471 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren von Dr.M.Kaps,ZA+ZT aktualisiert.
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    Britt
    Gast

    Ich bin 38 Jahre und habe Ende Okt. 01 unten li. eine Brücke bekommen, die Backenzähne 5+6 fehlen, 3,4 und 7 dienen zur Brückenbefestigung. Auf dem Rö Bild des 7ers sieht man einen dunklen Schatten (Defekt Furkation) den ich aber schon vor 1 Jahr (letzte Aufnahme) hatte. Der Zahn ist Wurzelspitzenresektiert (schon ca. 8 Jahre her), unterhalb der resektierten Spitze ist ebenfalls ein dunkler Schatten. Der Befund ist gegenüber dem Vorjahr unverändert, mein Zahnarzt meint, da passiert nichts, das Gewebe wäre nicht weich gewesen als der Zahn offen war. Die Brücke wäre so in Ordnung und es hätte keine Notwendigkeit bestanden, mir ein Implantat anzubieten.

    Bei der Einholung einer Zweitmeinung wurde mir mitgeteilt, dass dieser Zahn gezogen werden müßte (Bakterienherd). Stimmt das so?
    Wenn ja, würden die hinteren 3 Zähne fehlen.

    Anmerken muß ich hier noch, dass der Kiefer sich im Bereich der beiden fehlenden Zähne stark zurückgebildet hat. Die Brücke muß unterfüttert werden.

    Auf der anderen Seite, unten links habe ich die selbe Konstellation, allerdings muß hier der 7er definitv extrahiert werden, abgeklärt wird ein V. a. benig. Knochentumor im Bereich 5/6.
    Was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich in die untere rechte Kieferseite trotz Knochenveränderungen (bei neg. Befund) Implantate einsetzen lassen? Und wenn ja, reichen 2 mit Brückenglied oder 2 breitere für den Gegenbiß?
    Kann ich die Kosten wegen des Tumorbefundes gegenüber der Krankenkasse geltend machen? Wie argumentiere ich gegenüber meinem Zahnarzt, die Brücke ist ja gerade mal 5 Monate alt. Kann man einen Teil davon bei der neuen Kieferversorgung verwenden?
    Und vor allen Dingen, wieviel Zeit habe ich um mit der Behandlung zu beginnen?

    Vielen Dank für Ihr Feedback.

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  • #276830 Antworten
    Dr.M.Kaps,ZA+ZT
    Gast

    Sehr geehrte Britt,

    1. soll generell erst die Fragestellung um den Befund im rechten Unterkiefer sicher beantwortet sein. Danach kann entschieden werden, ob implantiert werden kann.
    Ob Kosten von einer Krankenversicherung übernommen wird, ist ggf. mit Gutachten zu klären.

    2. Die Zahnheilkunde bietet die Möglichkeit der Wurzelspitzenresektion. Dies kann die einzige Möglichkeeit des Zahnerhaltes sein.
    Kein Mensch kann voraussehen, ob Restbakterien vorhanden sind. Deshalb ist ein solcher Wurzelbehandelter oder – resizierter Zahn prinzipiell als chronischer Entzündungsherd zu betrachten.
    Diesen Entzündungsherd wird man erst dann los, wenn man ihn entfernt.

    3. Üblicherweise werden Brücken und Kronen nicht wiederverwendet. Deshalb wird eine Neuanfertigung auch kostenpflichtig. Jedoch ist alles eine Frage der Dialogform. Generell gilt: die erbrachte Leistung wird abgerechnet. Unabhängig davon wird bei einer implantatgestützten Versorgung eine Neuanfertigung unumgänglich.

    Mit freundlichem Gruss Manfred Kaps

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