Betreffend des gefüllten Nachbarzahnes, Herr Faustmann, so ist das die Regelung für die gesetzliche Krankenkasse (und nicht einmal das, gefüllt darf er nämlich sein, er muss nur kariesfrei sein), die für die private Versicherung nicht gilt. Das weiß Ihre Versicherung auch ganz genau. Deshalb brauchen Sie nur mit einer Klage zu drohen, dann werden die schon klein beigeben.
Was die Gebührenansätze angeht, so würde ich den Zahnarzt mit dem Schriftsatz der Krankenkasse konfrontieren und ihn bitten, dazu konkret und schriftlich Stellung zu beziehen. Wie hoch sind denn die Kosten (Implantat plus Krone)?
Dass Ihr Zahnarzt Sie auffordert, nach Musterbreifen im Internet zu suchen, anstatt Sie mit dem Nötigen (Gerichtsurteile, Musterbriefe, usw.) zu versorgen, damit Sie sich erfolgreich wehren können, ist zumindest ungewöhnlich. Wir halten es z.B. so, dass wir uns das Schreiben der Versicherung geben lassen und uns dann direkt mit der Versicherung auseinandersetzen. Das dauert für uns wenige Minuten, für den betroffenen Patienten, der ja damit im Regelfall natürlicherweise damit überfordert ist, leicht mehrere Stunden und Rechtsanwaltskosten.
Vielleicht ist aber diese (ungewöhnliche) Einlassung der Versicherung mit dem gefüllten Nachbarzahn auch nur ein Wink mit dem Zaunpfahl und es genügt einfach, einen zweiten (niedrigereren) Kostenvoranschlag vorzulegen….smile… Eine im Rahmen des Üblichen liquidierte private Brücke sollte nämlich im Preis nicht wesentlich von einem Einzelimplantat mit Einzelkrone abweichen.
Viele Grüße und Erfolg
Osswald