Hallo,
ich habe eine im EU Ausland eine zahnärztliche Behandlung begonnnen.
Diese wird in 3 Etappen durchgeführt.
In der ersten Etappe wurden alle Zähne extrahiert. Nur 1 Zahn wäre erhaltungswürdig gewesen. Sinuslift Oberkiefer, setzen von 4 Implantaten im Unterkiefer und eine PMMA Brückenversorgung. Für den Oberkiefer eine provisorische Vollprothese.
In der zweiten Etappe werden 6 Implantate im Oberkiefer gesetzt und ebenfalls eine PMMA Brücke verschraubt.
In der dritten Etappe werden dann nur noch die PMMA Brücken gegen hochwertige Alternativen getauscht.
Meine gesetzliche Krankenversicherung hat mir mitgeteilt, dass sie den Festzuschuss genehmigen. Allerdings soll dieser erst nach Abschluss aller Behandlungsetappen ausgezahlt werden. Ist diese vorgehensweise korrekt? Immerhin dauert es noch über ein Jahr bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Zudem frage ich mich, ob ich die Kosten für die Zahnextraktion von der Krankenkasse erstatten bekomme? Dies war ja medizinisch notwendig.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen.