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was darf ein Zahnarzt bei einem Kostenvoranschlag berechnen

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    Pumpel
    Teilnehmer

    Ich möchte mir demnächst ein Implantat setzen lassen und war bei einem Chirurgen zum Vorgespräch.
    Dieser hat eine Tomographie bei mir gemacht und 189€ komplett verlangt.
    Dies habe ich meiner Zahnzusatzversicherung eingereicht – welche jedoch nicht zahlen möchte.
    Mir wurde gesagt, das eine normale Röntgenaufnahme vollkommen gereicht hätte und diese Kosten auch
    bezählt würden. Tomographien wären nicht abgedeckt.

    Zudem dürfe ein Chirurg bei einem Kostenvoranschlag nur einen gewissen Betrag verlangen.

    Gibt es darüber Rechtsprechungen ?
    Ich kann nichts finden dszbgl. im Internet.
    Es ist für mich ärgerlich eine Zahnzusatzversicherung zu haben – für diese zu zahlen und jetzt auf meinen 189€ sitzen zu bleiben.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024