[quote=“Karl-Josef Mathes“]
Hallo „Heiner“,
hier muß einmal ein Mißverständnis ausgeräumt werden. Es ist ein gern von der Politik gestreutes Märchen, dass die Krankenkassen (Gesetzlich wie auch Privat) alles bezahlen, was medizinisch sinnvoll und indiziert ist. Das ist nicht so! Allein im Bereich der Parodontologie steht den Patienten in Deutschland im Rahmen dessen, was ihre Kassen bezahlen, soweit ich das überschaue nur ein Bruchteil der anerkannten Behandlungsmethoden zur Verfügung, zumindest wenn sie ausreichend honoriert sein sollen. In der Implantologie ist es so, dass die Leistungen zwar prinzipiell zugänglich sind, aber von den sog. Kostenträgern oft gar nicht oder nur widerwillig bezahlt werden, zunehmend auch im Bereich der privaten Versicherer. Das ändert nichts daran, dass diese Bahndlungen medizinisch indiziert, oft auch unumgänglich notwendig sind.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist ein objektiv zu erhebender Befund, auf dessen Attestierung der Patient im Falle seiner Arbeitsunfähigkeit einen Rechtsanspruch hat. Ob das eine Gehaltsfortzahlung auslöst ist eine ganz andere Frage. Die hat der Arzt nicht zu entscheiden. Es gibt auch schon Urteile von Gerichten, die diese Zwangsläufigkeit verneinen. Bei den Medikamenten ist das ähnlich. Auch nach einem z.B. selbst verschuldeten Sportunfall wird der Patient auf Kosten der Allgemeinheit therapiert. Das ist so, obwohl das sein Privatvergnügen war.
Man kann sich eigentlich nur darüber unterhalten, ob eine prophylaktische Medikamententherapie auch Sache der Allgemeinheit ist. Dazu gibt es meines Wissens nach noch kein Urteil.
Und nochwas, im Schützengraben hat hier noch kein Arzt gesessen, wie kommen Sie darauf?
Viele Grüße
K.-J. Mathes
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