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Warum gibt es keine Bestätigung der hier anwesenden Ärzte?

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    Thema
  • #295733 Antworten
    Heiner
    Gast

    Wenn keine medizinische Indikation besteht,ist eine Versorgung mit Implantaten ein reines“Privatvergnügen“.(Bei Kassenpatienten)
    Ich bin Angestellter und AOK-Mitglied und habe mir zwei Implantate im OK setzen lassen.
    Da es kleinere Komplikationen gab,wollte mich mein Behandler krankschreiben zu Lasten des Arbeitgebers und Medikamente auf Kosten der Allgemeinheit verordnen.
    Auf meine Frage,ob das gängige Praxis sei,wurde er ungehalten.
    Ich hoffe ,dass die ständig hier anwesenden Ärzte endlich aus den Schützengräben kommen und sich dazu äussern.
    Habe mich bei der Ärzteekammer erkundigt und bin auf die Antworten der Ärtze gespannt.

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  • #295734 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    ich denke die Angelegenheit ist relativ klar. Die Implantatbehandlung ist eine medizinisch indizierte und anerkannte Heilmethode. Die Krankschreibung erfolgt somit nachfolgend, so der Patient nach den Kriterien arbeitsunfähig ist.
    Ob es seinem Arbeitgeber passt, ist eine ganz andere Geschicht und hat medizinisch keine Bewandnis.
    Gruß
    B. Zahedi

    #295735 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo „Heiner“,

    hier muß einmal ein Mißverständnis ausgeräumt werden. Es ist ein gern von der Politik gestreutes Märchen, dass die Krankenkassen (Gesetzlich wie auch Privat) alles bezahlen, was medizinisch sinnvoll und indiziert ist. Das ist nicht so! Allein im Bereich der Parodontologie steht den Patienten in Deutschland im Rahmen dessen, was ihre Kassen bezahlen, soweit ich das überschaue nur ein Bruchteil der anerkannten Behandlungsmethoden zur Verfügung, zumindest wenn sie ausreichend honoriert sein sollen. In der Implantologie ist es so, dass die Leistungen zwar prinzipiell zugänglich sind, aber von den sog. Kostenträgern oft gar nicht oder nur widerwillig bezahlt werden, zunehmend auch im Bereich der privaten Versicherer. Das ändert nichts daran, dass diese Bahndlungen medizinisch indiziert, oft auch unumgänglich notwendig sind.

    Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist ein objektiv zu erhebender Befund, auf dessen Attestierung der Patient im Falle seiner Arbeitsunfähigkeit einen Rechtsanspruch hat. Ob das eine Gehaltsfortzahlung auslöst ist eine ganz andere Frage. Die hat der Arzt nicht zu entscheiden. Es gibt auch schon Urteile von Gerichten, die diese Zwangsläufigkeit verneinen. Bei den Medikamenten ist das ähnlich. Auch nach einem z.B. selbst verschuldeten Sportunfall wird der Patient auf Kosten der Allgemeinheit therapiert. Das ist so, obwohl das sein Privatvergnügen war.

    Man kann sich eigentlich nur darüber unterhalten, ob eine prophylaktische Medikamententherapie auch Sache der Allgemeinheit ist. Dazu gibt es meines Wissens nach noch kein Urteil.

    Und nochwas, im Schützengraben hat hier noch kein Arzt gesessen, wie kommen Sie darauf?

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #295736 Antworten
    Bernd
    Gast

    Was will Heiner den schon wieder ?
    Den Patienten eine Implantation noch schwerer gestalten oder einfach nur recht haben ????????

    #295737 Antworten
    Heike
    Gast

    Guten Morgen Bernd, habe soeben auch diesen Artikel gelesen und mich etwas aufgeregt, war auch erstaunt, daß dieser Idiot überhaupt Antwort bekommen hat.

    Mir haben die hier anwesenden Ärtze immer mit Rat und Tat zu Seite gestanden und ich wäre nie auf die Idee gekommen, denen oder meinem Behandler die Schuld an unser verkorkstes Gesundheitssystem zu geben.

    #295738 Antworten
    Trallala
    Gast

    [quote=“Karl-Josef Mathes“]
    Hallo „Heiner“,

    hier muß einmal ein Mißverständnis ausgeräumt werden. Es ist ein gern von der Politik gestreutes Märchen, dass die Krankenkassen (Gesetzlich wie auch Privat) alles bezahlen, was medizinisch sinnvoll und indiziert ist. Das ist nicht so! Allein im Bereich der Parodontologie steht den Patienten in Deutschland im Rahmen dessen, was ihre Kassen bezahlen, soweit ich das überschaue nur ein Bruchteil der anerkannten Behandlungsmethoden zur Verfügung, zumindest wenn sie ausreichend honoriert sein sollen. In der Implantologie ist es so, dass die Leistungen zwar prinzipiell zugänglich sind, aber von den sog. Kostenträgern oft gar nicht oder nur widerwillig bezahlt werden, zunehmend auch im Bereich der privaten Versicherer. Das ändert nichts daran, dass diese Bahndlungen medizinisch indiziert, oft auch unumgänglich notwendig sind.

    Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist ein objektiv zu erhebender Befund, auf dessen Attestierung der Patient im Falle seiner Arbeitsunfähigkeit einen Rechtsanspruch hat. Ob das eine Gehaltsfortzahlung auslöst ist eine ganz andere Frage. Die hat der Arzt nicht zu entscheiden. Es gibt auch schon Urteile von Gerichten, die diese Zwangsläufigkeit verneinen. Bei den Medikamenten ist das ähnlich. Auch nach einem z.B. selbst verschuldeten Sportunfall wird der Patient auf Kosten der Allgemeinheit therapiert. Das ist so, obwohl das sein Privatvergnügen war.

    Man kann sich eigentlich nur darüber unterhalten, ob eine prophylaktische Medikamententherapie auch Sache der Allgemeinheit ist. Dazu gibt es meines Wissens nach noch kein Urteil.

    Und nochwas, im Schützengraben hat hier noch kein Arzt gesessen, wie kommen Sie darauf?

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes
    [/quote]

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