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Vorgehensweise bei Behandlungsfehler
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Thema
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Hallo,
vor rund drei Monaten wurden bei mir zwei Implantate an Stelle 46 und 47 gesetzt. Zwei Tage später wurde das Implantat 47 wieder entfernt. Es stand im Nervenkanal. Seit der Implanation habe ich eine Sensibilitätsstörung, Zähne, Kinn, Lippe. Ich habe inzwischen ein Gutachten erstellen lassen, das einen Behandlungsfehler belegt. Nun habe ich mal eine grundsätzliche Frage zu den Kosten, da jetzt ein Arztwechsel ansteht.
Aufgrund der eingetretenen Sensibilitätsstörung wurde ein CT veranlasst, um sicher zu stellen dass die Störung nicht auch evtl. von dem verbliebenen Implantat 46 ausgeht. Dann wurde ich noch zum Messen der Nervenleitgeschwindigkeit geschickt. Seit der Implantation hatte ich rund 7 zusätzliche Termine, die für mich immer mit erheblichen Zeit und Kostenaufwand verbunden waren, da die Praxis nicht gerade um die Ecke liegt.
Zur Beweissicherung habe ich von allen Aufnahmen Kopien verlangt und möchte jetzt zum Abschluss natürlich auch meine Patientenunterlagen kopiert haben.Das alles sind zum größten Teil Arbeiten und Kosten die ohne Behandlungsfehler nicht entstanden wären. Für welche Kosten muss ich denn auf jeden Fall aufkommen wenn mein ZA mir auf Grund des Arztwechsels nun eine Rechnung schickt?
Im Gutachten steht dass die Rückbildung der eingetretenen, noch immer bestehenden, Sensibilitätsstörung bis zu 6 Monate dauern kann. Jedoch keine Aussage über den Grad der Rückbildung gemacht werden kann. Es kann also im schlimmsten Fall auch sein dass die Störung teilweise bleibt.
Wie verhalte ich mich im vorliegenden Fall richtig? Soll ich noch warten bis die 6 Monate um sind und mir rechtliche Schritte vorbehalten? Oder sollte ich mich gleich mit der Zahnätztekammer, die mir die Gutachteradresse gegeben hat, im Verbindung setzen?Vielen Dank,
Tine.