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Vollverblendung bei Zusatzversicherung Barmenia Tarif ZG

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  • #254873 Antworten
    Bremer
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe 15,16,26 Implantate die gerade freigelegt wurden. Bis heute verlief alles ohne größere Komplikationen. Sinuslift, Implantate setzen, Freilegung, alles sehr schmerzarm. Eine Ibuprofen 600 pro Behandlungsschritt reichte völlig aus. Ich bedanke mich bei den Behandlern.

    Demnächst geht die Behandlung weiter. Drei Kronen mit Keramikvollverblendung sollen folgen. Gibt es irgendwo eine Festschreibung die die Verblendung der 6er ausschließt?
    Ich denke dabei an die Regelung für Implantate Regio 17,27,37,47. Dafür gibt es irgendwo eine Vereinbarung für den Ausschluß.

    Bei der Krone von Zahn 47, die vor 6 Monate gefertigt wurde, schloß die Versicherung die Verblendung aus. War mir egal, da ich eh eine Vollgußkrone wollte.

    Begründung:
    Für die hinteren Backenzähne erhalten Sie Leistungen für einen funktionellen Zahnersatz. Hier sind Verblendungen nicht sichtbar und daher nicht erforderlich.

    Freundliche Grüße.

    #254874 Antworten
    Bremer
    Teilnehmer

    Guten Abend Doc Wolf,

    als Zahntechniker ist mir die Wirtschaftlichkeit bekannt. Die Versicherungen versuchen zu oft die Patienten einzuschüchtern. Bei einigen wird es sicherlich klappen. Daher ist es für alle wichtig zu wissen was eine Versicherung zu bezahlen hat, und was nicht.

    Freundliche Grüße,
    Bremer

    #254875 Antworten
    carina32
    Teilnehmer

    Hi

    Ich habe jetzt mal auf die schnelle die Tarifbedingungen bei meiner Zusatzversicherung durch geforstet, bei mir wäre die Keramikvollverblendung gedeckt, auch sogar für die Weisheitszähne – siehe [url=https://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/zahnzusatzversicherung-ergo-direkt-premium.html/]ERGO Direkt Premium[/url] unter ausführliche Leistungsbeschreibung, Abschnitt Keramikverblendungen (90% Leistung inkl. Vorleistung der GKV).

    Hast du bei deiner Barmenia Versicherung schon genau nachgelesen?
    Ansonsten wäre Doc Wolf gänzlich zuzustimmen, wenn die ZV hier aussteigt.
    lg

    #254876 Antworten
    Bremer
    Teilnehmer

    Hallo,

    Im Vertrag steht: Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig. ( GOZ, GOÄ ) Zahntechnische Leistungen sind bis zu den ortsüblichen Preisen erstattungsfähig.

    Patienten können sich sehr gut von der zuständigen Zahnärztekammer kostenlos, und von der Verbraucherzentrale gegen geringes Geld beraten lassen.

    Schöne Grüße aus Bremen.

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Antwort auf: Antwort #254875 in Vollverblendung bei Zusatzversicherung Barmenia Tarif ZG
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