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Verwirrung bei Kostenplänen
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Thema
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Einem guten Rat folgend hatte ich eine zweite
Meinung eingeholt für eine Implantat – Behandlung. Es handelt sich um zwei Eckzähne, die implantiert werden sollen. Der erste Arzt verrechnet für das „Präparieren e. Knochenaktivität für e. en. Implant (Ziffer Z 901) den 2,3-fachen Satz der andere den 3,5 fachen.
Ebenso beim Einbringen des Implantates(Ziffer Z 903). Wie kann für die selbe Leistung bei ein und dem selben Fall der eine 2,3 und der andere 3,5 als Faktor nehmen wollen? Es handelt sich hier um einen Eingriff, bei dem Gesundheitszustand und Knochendichte ohne zu erwartende Komplikationen sind – also : Warum diese Unterschiede? Ist es auch üblich (auch nur bei einer Rechnung so), daß man den Heil- u. Kostenplan selbst in Rechnung stellt (11,64 EUR) sowie Arztbriefe, wobei überhaupt niemand einen AB angefordert hat (2×17,99 EUR)?
Wie gesagt, es sehr verwirrend und ich weiß nicht, was ich davon halten soll.