Häufige Suchanfragen im Forum:
Vertragsbedingungen PKV
- Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 3030 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 4 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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habe Unterlagen einer PKV vorliegen :
„Zahnersatz-Ergänzungsversicherung zur GKV“darin sind einige Passagen enthalten, die man unterschiedlich deuten kann und mich deshalb verunsichern. Bin nämlich gerade dabei eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Im Versicherungsschein steht u. a. :
Anspruch auf Zahnersatz- sowie implantologische Leistungen besteht nur wenn diese erst nach Beginn des Versicherungsschutzes angeraten oder begonnen wurden.
Wie kann ich das Wort „angeraten“ deuten?Im Informationsblatt für die Geltendmachung von Leistungen dieses Tarifs steht u. a. :
Eine Erstattung bei implantologischen Maßnahmen kann nur erfolgen, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen.
Meine Frage: Was ist ausreichend, was ist zweckmäßig ? Wer entscheidet das , mein ZA oder ein Gutachter der Versicherung?Diese PKV stellt keine Gesundheitsfragen und zahlt bei einem niedrigen Beitrag, 65 % für Implantate, nach 3 Jahren ohne Begrenzung.
Das klingt sehr verlockend, deshalb habe ich aber auch Zweifel ob es bei den Leistungen Probleme gibt.
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar !