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Versicherungsschutz und Wartezeit

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  • Dieses Thema hat 18 Antworten sowie 11946 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 1 Monat von Thomas aktualisiert.
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    Thema
  • #290138 Antworten
    typo
    Gast

    Hallo zusammen,

    Folgender Sachverhalt:
    Ich muss mich von einem Zahn verabschieden:( Bin GKV und eine Brücke kommt natürlich nicht in Frage. Zwei Zähne „zerstören“ um eine Lücke zu schließen, das ist ja wohl ein Unding. (Und so was nennt sich dann Gesundheitskasse)
    Leider wird es nun langsam Zeit den kränkelnden Zahn zu entfernen. Jedoch habe ich noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Stehe aber kurz davor. Die Versicherung hat eine Wartezeit von 8 Monaten, das ist ja normal. Jetzt zu meiner Überlegung:
    Der Zahn soll recht zeitnah entfernt werden, lieber heute als morgen. Wenn ich also zum nächstmöglichen Termin einen Versicherungsantrag abschließe und mir den Zahn, sagen wir mal 14 Tage nach Versicherungsbeginn ziehen lasse, dann aber die Implantatsbehandung erst in 8 Monaten beginnen werde, wird die Versicherung dann die Kosten der Implantatbehandlung zahlen? In den AGBs steht: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn, des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages ergetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
    Das sagt doch eindeutig aus dass in meinem Beispiel das Setzen eines Implantats nach Ablauf der Wartezeit übernommen wird. Auch wenn ich den Zahn in der Wartezeit habe ziehen lassen. Oder sehe ich das falsch?!
    Zur weiteren Information und zur Vorbeugung falls Rufe laut werden, ich wolle die Versicherungsgemeinschaft ja „betrügen“, möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ich mit meinem Zahnarzt noch kein konkretes Gespräch über Implantatlösungen hatte und eine solche Versicherung ja wohl für diese Fälle gedacht ist. Auch habe ich nicht vor nach erfolgter Behandlung die Versicherung wieder zu kündigen. Die werde ich dann wohl ein Leben lang behalten. Also dauert es nicht lange bis das Geld, in Form von Beiträgen, zurückgeflossen ist.

    Danke im Voraus für die Hilfestellung
    typo

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  • #290139 Antworten
    J.R.
    Gast

    hm, vielleicht mal bei der versicherung selber anrufen? 😉
    denn zumindest von rechtschutzversicherungen kenne ich das *so*, dass jeder fall, der auch nur im *entferntesten* vor abschluss der versicherung bekannt war, nicht abgedeckt ist.

    J.R.

    #290140 Antworten
    typo
    Gast

    @ J. R.

    Besten Dank für deinen post. So etwas in die Richtung glaube ich allerdings auch. Wenn der Zahn während der Wartzeit gezogen wird, kann ich mir vorstellen, das die sagen: Nein! Keine Erstattung für diesen Fall.

    Aber bei der Versicherung nachfragen?! Ich weiß nicht. Schlafende Hunde wecken?

    typo

    #290141 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo typo,

    das Ziehen des Zahnes hat ja erstmal noch nichts mit der Entscheidung über die endgültige Versorgung (Brücke oder Implantat) zu tun. Das zahlt also sowieso erstmal die GKV.

    Ich denke, du hast schon gut geplant: schnellstmöglich Zusatzversicherung abschließen – Ziehen des Zahnes soweit wie vertretbar hinausschieben – Wunde ordentlich heilen lassen und dann Implantat planen – Behandlungsbeginn frühestens nach den 8 Monaten Wartezeit. Dann bist du auf der sicheren Seite.
    Genauso habe ich es auch gemacht…

    Mit dem Heil- und Kostenplan war ich sofort bei meiner Krankenkasse und habe so schnell Klarheit über deren Zuschuss bekommen – war übrigens wesentlich höher als ich erwartet hatte :-)) Das hängt aber immer von der individuellen medizinischen Indikation ab.

    Sowohl meine Zusatzversicherung als auch die GKV haben übrigens prompt und vereinbarungsgemäß nach Einreichen der Rechnungen gezahlt.

    Viele Grüße – Katrin

    #290142 Antworten
    typo
    Gast

    @Katrin

    Hey, danke für deinen Beitrag, der stimmt mich mehr als positiv.
    Was nicht heißen soll, dass keiner mehr posten braucht. Ruhig fleißig weiter Erfahrungen und Tipps posten.

    Viele Grüße zurück
    typo

    #290143 Antworten
    Katrin
    Gast

    und noch was zu „Versicherungsargumenten“:

    Zahnschmerzen hat ja wohl jeder mal – das kann dann keinesfalls zum Vorwurf gemacht werden, wenn (manchmal eben leider schon bald) nach Abschluss der Versicherung ein akuter Fall eintritt. Genau deshalb versichert man sich ja!
    Wenn man sich sicher sein könnte dass nie ein Schadensfall eintreten wird, bräuchte man die Herrschaften ja gar nicht… und das fänden die sicher auch nicht so toll.

    Gruß – Katrin

    #290144 Antworten
    maria
    Gast

    jeder muss wissen was er tut…

    aber entweder ich entscheide mich für ein implantat..oder ich lasse es…aber ich mache es nicht von einer versicherung abhängig…ein bisschen eigenverantwortung müssen wir schon alle übernehmen… denn sonst platzt auch die zusatzversicherung aus allen nähten..und irgendwann müssen wir mehr dafür bezahlen…
    und nicht das jemand denkt..ich habe keine probleme mit den zähnen..
    habe den ganzen oberkiefer bestücken lassen mit implataten… aber eben auch schon jahre vorher dafür gespart..(weil ich wusste..das irgendwann sowas auf mich zukommen wird und obwohl es diese zusatzversicherung schon länger gibt und auch ohne das eine impalntatversorgung geplant war..habe ich keine ).. und für impantate wurde von der GVK nie etwas gezahlt..obwoh es die optimale versorgung ist..gerade für zahnlücken…bei denen mehr gesunde zähne draufgehen müssten.. wie es bei mir früher war… aber auf grund dessen eine versicherung abzuschliessen und dann zu warten bis sie greift…finde ich einfach nicht richtig… und irgendwie doch schummelei…

    #290145 Antworten
    maria
    Gast

    hallo typo

    ich will hier nichts diskutieren.. ist nur meine meinung dazu..auch wenn sie dir so nicht gefällt..
    versicherungen sind sicherlich dafür da im falle gerade zu stehen… aber dein auto versicherst du auch vorher…ohne zu wissen..ob du einen unfall hast oder planst ..ich sehe das mit den zähnen ähnlich.. und das hat mit dem alter nicht so viel zu tun…(du wirst es nicht glauben..aber so alt und vermögend bin ich auch nicht) und du planst nun mal…. deinem posting nach…
    gruss maria

    #290146 Antworten
    J.R.
    Gast

    typo, die versicherungsklauseln sind überall recht ähnlich, und man muss sich ja nicht bei *der* versicherung versichern lassen, bei der man nachfragt *hüstel* 😉

    viel glück- mit dem einen ausreisserzahn 😉

    #290147 Antworten
    madeleine
    Gast

    Hallo
    wenn es so läuft wie bei der privaten Krankenversicherung kann es sein, dass du schneller aus der Zusatzversicherung draussen bist, wie du drin warst. Es gibt bei einigen Versicherungen sogenannte Selbstauskünfte, hier musst du dann wahrheitsgemäss angeben, wann du beim Arzt warst, ob Probleme vorliegen o.ä. Solltest du hier dein Zahnproblem verschweigen, kann die Versicherung auch Auskunftsrecht bei deinem Zahnarzt verlange und dann erfährt sie es. Also von dem her, ist die Vorgehensweise eher kritisch anzusehen.

    #290148 Antworten
    HGReschke
    Gast

    Hallo,
    ich kann mich den Ausführungen von Maria nur voll anschließen.
    Merkwürdig finde ich, dass „typo“ sich für Marias Beitrag bedankt,kritische Beiträge aber nicht zulassen will. So kann es ja wohl auch nicht gehen. Um mögliche Verdachtsmomente von vorherein auszuräumen: ich weiß, sehr wohl, wovon ich rede(Vollsanierung OK und UK mit Implantaten und einer Inlaybrücke). Ich bin auch nicht besonders wohlhabend etc. etc.
    Auch bin ich nicht Versicherungsvertreter.
    So, und nun kann ja gerne weiter diskutiert werden, wie man Versicherungen am besten austrickst.
    HGReschke

    #290149 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo,

    ich möchte meine positiven Erfahrungen noch präzisieren. Ich hatte schon seit einigen Jahren eine Zahn-Zusatzversicherung, da ich leider von Kindheit an schlechte und brüchige Zähne habe und man sicher nicht „auf alles hinsparen“ kann, wie Maria vorschlägt.

    Als dann die Sache in meinem Kopf „Richtung Implantate“ lief, habe ich unverzüglich meine Versicherung ändern lassen auf einen höheren Zuschuss-Prozentsatz – natürlich mit erhöhtem eigenen Beitrag. Auch für diese Änderung galt die 8-monatige Wartezeit.
    Danach hat mein Versicherer (siehe mein Beitrag heute vormittags) anstandslos und sofort gezahlt und fühlte sich also offenbar auch nicht „beschummelt“.

    Viele Grüße – Katrin

    #290152 Antworten
    maria
    Gast

    ist halt so..über luxusgegenstände(auto..urlaub.. und…und….und..) wird nicht nachgedacht…. da wird gekauft..aber sobald es um die eigene gesundheit geht.. da wird jede eigenverantwortung abgelehnt.. und nach versicherungen gerufen… letztendlich zahlen dann wieder alle..

    #290153 Antworten
    Katrin
    Gast

    Also irgendwie verstehe ich diese „Vorwurfshaltung“ nicht so richtig:

    1. Unser Staat fordert seine Bürger ausdrücklich auf, für verschiedenste Fälle (Alter, Gesundheit…) private Zusatzversicherungen abzuschließen, da die zu erwartenden Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen nicht ausreichend sind.

    2. Die Versicherer bieten entsprechende Dinge an. Bei o.g. Zahn-Zusatzversicherung wird von den Versicherern eine Wartezeit von 8 Monaten (bei manchen auch länger?) eingebaut. Offenbar wird also dieser Zeitraum als ausreichend angesehen – danach wird gezahlt. Warum bitte soll man eine solche Versicherung denn nicht abschließen? Wenn die Versicherer damit schlecht fahren würden, gäbe es mit Sicherheit längere Sperrzeiten!

    3. Ich nehme also gern die wohldurchdachten Angebote meines Versicherers an und lasse mir keinesfalls ein schlechtes Gewissen einreden – ebensowenig bei meiner privat abgeschlossenen Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Kasko-, Unfall-, Lebens-, Krankenhaustagegeld- oder Auslandsversicherung…

    Ich unterstütze also nach besten Kräften die Versicherungsbranche, beschummele niemanden und schädige mit Sicherheit auch nicht die Solidargemeinschaft der Versicherungskunden.

    Gruß – Katrin

    #290151 Antworten
    typo
    Gast

    @madeleine

    Hallo,

    nicht ganz, denn mir wurde ein zweite Wurzelresektion angeraten. Das der Zahn raus soll, ist auf meinem eigenen Mist gewachsen. Denn die erste W-Resektion von einem Jahr war nicht erfolgreich, aber ziemlich schmerzhaft. Da finde ich es besser endlich kurzen Prozess zu machen und raus damit!

    typo

    #290154 Antworten
    typo
    Gast

    @Katrin

    Besser hätte ich es auch nicht schreiben können. Genauso sieht das aus!
    In meinem Fall bin ich nur ein bissel spät dran mit der Versicherung, weil ich mir vorher keine Gedanken über so etwas gemacht habe (jugendlicher Leichtsinn :-)).

    typo

    #290150 Antworten
    typo
    Gast

    @ L. Jensen, ZA

    Hm, das verstehe ich ehrlich gesagt noch nicht so richtig. Das Ziehen eines Zahn ist doch GKV-Leistung. Das Ziehen hat ja noch nicht zwangläufig eine Implantatsbehandlung zur Folge. Da gäbe es ja noch zwei weitere Möglichkeiten:
    1. Brücke (übernimmt die GKV)
    2. Lücke lassen (das zahlt die GKV auch ;-))

    typo

    #290155 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo typo,

    ich hatte diese Versicherung auch erst im „jugendlichen“ Alter von Anfang 40 abgeschlossen (pfui – wie berechnend von mir). Doch auch da baut jeder Versicherer vor und kann ggf. ablehnen oder eben höhere Tarife kassieren – also wieder kein schlechtes Gewissen angesagt von wegen „bissel spät dran…“!

    Beste Grüße – Katrin

    #290156 Antworten
    Thomas
    Gast

    Moin,
    die Beitragszahler werden von den Versicherungen auch über den Tisch gezogen wo es nur geht (Man muss sich nur mal deren Verwaltungspaläste ansehen).
    Also warum nicht auch anders rum ?

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