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Versicherungsschutz und Wartezeit
- Dieses Thema hat 18 Antworten sowie 11946 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Ich muss mich von einem Zahn verabschieden:( Bin GKV und eine Brücke kommt natürlich nicht in Frage. Zwei Zähne „zerstören“ um eine Lücke zu schließen, das ist ja wohl ein Unding. (Und so was nennt sich dann Gesundheitskasse)
Leider wird es nun langsam Zeit den kränkelnden Zahn zu entfernen. Jedoch habe ich noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Stehe aber kurz davor. Die Versicherung hat eine Wartezeit von 8 Monaten, das ist ja normal. Jetzt zu meiner Überlegung:
Der Zahn soll recht zeitnah entfernt werden, lieber heute als morgen. Wenn ich also zum nächstmöglichen Termin einen Versicherungsantrag abschließe und mir den Zahn, sagen wir mal 14 Tage nach Versicherungsbeginn ziehen lasse, dann aber die Implantatsbehandung erst in 8 Monaten beginnen werde, wird die Versicherung dann die Kosten der Implantatbehandlung zahlen? In den AGBs steht: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn, des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages ergetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Das sagt doch eindeutig aus dass in meinem Beispiel das Setzen eines Implantats nach Ablauf der Wartezeit übernommen wird. Auch wenn ich den Zahn in der Wartezeit habe ziehen lassen. Oder sehe ich das falsch?!
Zur weiteren Information und zur Vorbeugung falls Rufe laut werden, ich wolle die Versicherungsgemeinschaft ja „betrügen“, möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ich mit meinem Zahnarzt noch kein konkretes Gespräch über Implantatlösungen hatte und eine solche Versicherung ja wohl für diese Fälle gedacht ist. Auch habe ich nicht vor nach erfolgter Behandlung die Versicherung wieder zu kündigen. Die werde ich dann wohl ein Leben lang behalten. Also dauert es nicht lange bis das Geld, in Form von Beiträgen, zurückgeflossen ist.Danke im Voraus für die Hilfestellung
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