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Um wieviel Prozent darf der HKP überschritten werden

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 6596 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 1 Monat von Dr.Gunter Scholles aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #276826 Antworten
    Manne
    Gast

    Hallo erstmal,
    kann mir jemand Auskunft darüber geben um wieviel Prozent ein HKP nach oben überschritten
    werden darf? Gibt es da von zahnärztlicher Seite
    Richtlinien? Z.B. Wenn der HKP 5.000,– Euro beträgt. Inwieweit darf die Endrechnung nach
    oben tendieren. Ist ein HKP verbindlich?
    Im HKP ist bereits eine Pauschale für evtl.anfallende Mehrkosten mit Euro 250,–integriert, gibt es hier eine loyale Grenze?
    mfg. Manne

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  • Autor
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  • #276827 Antworten
    DR. Jörg Brachwitz
    Gast

    Liebe/r Herr/Frau Manne,

    der HKP ist eine Schätzung der wahrscheinlich anfallenden Leistungen. Er wird nach bestem Wissen vor der eigentliche Behandlung erstellt. In der Regel läßt sich recht gut einschätzen, was voraussichtlich passieren wird. Wenn aber während des Eingriffs unvorhergesehene zusätzliche Leistungen erbracht werden (etwa Knochenaufbau nach Bruch einer Wand), klärt der Zahnarzt sie noch während des Eingriffs darüber auf. Wenn Sie ablehnen würden, müßte der Eingriff abgebrochen und, wenn gewünscht, zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Alle Leistungen, die bis dahin erbracht wurden, dürften abgerechnet werden. Und beim zweiten Mal noch einmal. In Narkose liegend würde der Gesetzgeber dem Zahnarzt zutrauen, die für Sie beste medizinische Lösung auch ohne Ihr Einverständnis anzustreben – ungeachtet der Kosten. Was wir alle (Zahnärzte und Patienten) oft vergessen: Der Zahnarzt, Arzt oder Rechtsanwalt werden nicht dafür bezahlt Erfolg zu haben, sondern dafür, Ihr Wissen nach den Regeln der Kunst einzusetzen. Zum Glück zeigen sich aber sehr viele Zahnärzte in der Praxis kulant. Es lohnt sich daher auch mal ein Gespräch, wenn etwas anders funktioniert als erwartet. Die Praxis zeigt aber, dass erfahrene Behandler beim Einschätzen der wahrscheinlich anfallenden Leistungen recht genau liegen. Falls sie unsicher sind wegen Ihres HKPs, fragen Sie doch noch mal Ihren Zahnarzt, für wie wahrscheinlich er seine Kalkulation hält 🙂

    Freundliche Grüße
    Dr. Jörg Brachwitz

    #276828 Antworten
    Dr.Gunter Scholles
    Gast

    Hallo,

    Was ist denn Ihr Problem, handelt es sich um eine spekulative Frage, oder steckt ein realer Bezugspunkt dahinter. Eine präzisere Information des Sachverhaltes wäre hilfreich.
    Dr.Gunter Scholles

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Antwort auf: Antwort #276827 in Um wieviel Prozent darf der HKP überschritten werden
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