Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


überhöhte rechnung

  • Ersteller
    Thema
  • #292115 Antworten
    elculo
    Gast

    ich habe gerade die 1. rechnung für mein implantet erhalten (op mai).
    es lief alles reibunglos und ich habe den grössten dübel bekommen.
    in der rechnung stehen jetzt plötzlich posten, die ich mir nicht erklären kann.

    Ä2675: Partielle Vestibulum- oder Mundhölenplastik ……
    wurde meines wissens nicht gemacht. oder kommt das noch? mein implantat wurde noch nicht freigelegt. soll erst im september gemacht werden.

    ausserdem steht in mehreren positionen etwas von „erhöhtem schwierigkeitsgrad wegen mangelnder knochendichte“.
    dabei hat der arzt schwierigkeiten gehabt, das loch zu bohren, weil der knochen so hart war.
    das kommt bei den pos. 901, Ä2250 und 903 vor.

    des weiteren wurde mir angeblich eine implantatschablone eingesetzt und eine probemeisselung und ein non-additives verfahren zur kompensation mangelnder knochendichte vorgenommen.

    das ist alles nicht passiert. es wurde einfach nur ein loch gebohrt und das implantat eingeschraubt. danach wurde die wunde vernäht.

    ich beabsichtige jetzt, die faktoren bei den positionen mit „mangelnder knochendichte“ zu reduzieren. sie liegen bei 3,4; 2,3 und 3,5.
    welcher wert ist hier bei einer unproblematischen op bei normal festem knochen anzusetzen? ich tendiere zu 1,8, wie in anderen positionen auch angesetzt.

    ausserdem will ich die positionen mit der schablone und der plastik streichen, weil das nicht gemacht wurde.

    natürlich werde ich nächste woche darüber mit meinem arzt sprechen. vorher wollte ich aber noch einmal ein paar meinungen darüber hören.

    vielen dank!

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  • Autor
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  • #292116 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    das eigenmächtige Reduzieren von Faktoren oder Streichen von Positiionen ist höchst problematisch. Gehen sie am besten mit der Rechnung zu Ihrem Behandler und lassen sich alles erklären und erheben Ihre Einwände vor Ort. Ist denn der Endbetrag über dem, was Ihnen per KVA angegeben wurde?
    Gruß
    B. Zahedi

    #292117 Antworten
    elculo
    Gast

    nein. aber bei kv wurde noch ein knochenaufbau unterstellt, der dann nicht nötig war.
    die abrechnerin ist erst montag wieder da. ich werde montag oder dienstag natürlich zuerst mit ihr darüber sprechen.
    reduzieren werde ich die rechnung natürlich auch nur, wenn mich die argumente nicht überzeugen.

    die sprechstundenhilfe sagte mir am telefon schon mal, dass es sich bei der mundbodenplastik um das vernähen der wunde handelt.
    das wäre dann okay, weil diese position sonst nicht auftaucht. auch wenn ich die bezeichnung „plastik“ für ein vernähen für etwas seltsam halte.

    #292118 Antworten
    elculo
    Gast

    ich habe jetzt die rechnung mit dem kostenvoranschlag noch einmal genauer verglichen.
    die position
    Ä2250 „Osteotomie oder Probeausmeisselung, non-additives verfahren zur kompensation mangelnder knochendichte“ ist neu
    die positionen 901 und 903 waren im voranschlag nur mit faktor 2,3 berechnet und liegen jetzt in der rechnung bei 3,4, bzw. 3,5.

    ich soll heute von der praxis angerufen werden oder eventuell morgen selber mal anrufen.

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Antwort auf: Antwort #292117 in überhöhte rechnung
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