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überhöhte rechnung
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 5104 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 10 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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ich habe gerade die 1. rechnung für mein implantet erhalten (op mai).
es lief alles reibunglos und ich habe den grössten dübel bekommen.
in der rechnung stehen jetzt plötzlich posten, die ich mir nicht erklären kann.Ä2675: Partielle Vestibulum- oder Mundhölenplastik ……
wurde meines wissens nicht gemacht. oder kommt das noch? mein implantat wurde noch nicht freigelegt. soll erst im september gemacht werden.ausserdem steht in mehreren positionen etwas von „erhöhtem schwierigkeitsgrad wegen mangelnder knochendichte“.
dabei hat der arzt schwierigkeiten gehabt, das loch zu bohren, weil der knochen so hart war.
das kommt bei den pos. 901, Ä2250 und 903 vor.des weiteren wurde mir angeblich eine implantatschablone eingesetzt und eine probemeisselung und ein non-additives verfahren zur kompensation mangelnder knochendichte vorgenommen.
das ist alles nicht passiert. es wurde einfach nur ein loch gebohrt und das implantat eingeschraubt. danach wurde die wunde vernäht.
ich beabsichtige jetzt, die faktoren bei den positionen mit „mangelnder knochendichte“ zu reduzieren. sie liegen bei 3,4; 2,3 und 3,5.
welcher wert ist hier bei einer unproblematischen op bei normal festem knochen anzusetzen? ich tendiere zu 1,8, wie in anderen positionen auch angesetzt.ausserdem will ich die positionen mit der schablone und der plastik streichen, weil das nicht gemacht wurde.
natürlich werde ich nächste woche darüber mit meinem arzt sprechen. vorher wollte ich aber noch einmal ein paar meinungen darüber hören.
vielen dank!