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Taubheit nach OP-Bitte um Hilfe
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 15698 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vor ca. 3 Wochen operiert worden. Dabei wurden 2 Implantate eingesetzt und Knochen aufgefüllt, der vom hinteren Kieferbereich entfernt wurde.
Seit der Op habe ich ein Taubheitsgefühl in der Hälfte der unteren Lippe, ein Teil des Kinnbereiches, sowie an 3 Zähnen, bzw. an dessen Zahnfleisch.
Zudem tritt immer ein Druckgefühl an diesen 3 Zähnen auf. Durch das Taubheitsgefühl im Kinn und Lippenbereich, das man den ganzen Tag als Behindereung ja wahrnimmt, bin ich abends immer fix und fertig.
Der Chefarzt , der auch operierte, meinte es wäre wohl zu einer dauernden Schädigung des Nervens gekommen, da es zu einer Freilegung des Nerves bei der OP gekommen ist.
Durchtrennt wurde der nerv allerdings nicht und die implantate würden auch nicht zu dicht am Nerv sitzen.
Eine Woche später meinte dann der stellvertredende Oberarzt der Klinik, die
Taubheit wäre nur vorrübergehend und würde wohl wieder verschwinden.
Ich sollte ein paar Monate mal warten.
Beide Ärzte sprechen also nicht die gleiche Sprache.
Wenn das gefühl nicht wiederkommt, kann man dann überhaupt noch etwas daran tun??
Wer haftet hierfür ?
Ist der Chirug fein raus, weil er ja schriftlich über die OP-Einwilligung auf diese Gefahr hingewiesen hat ??
Warum muss ich jetzt viel Geld dafür bezahlen, das ich nun ständig Termine dort habe, die bei einer sauberen OP nicht nötig wären.
Ist denn kein Chirug für seine Arbeit haftbar, bzw. gibt es keine Gewährleistung seitens von Ärzten ??
Kann es überhaupt angehen, das sich das Gefühl nach längerer Zeit wieder einstellt ?Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Bin für jeden Ratschlag
dankbar, ausser es heist ich hätte wohl lapidar Pech gehabt.Ich wollte durch diese OP eine Verbesserung der Ästhetik und des Bisses, nun bekomm ich dafür eine Teil-Taubheit im Gesicht, für die ich als Dank noch mit mehren tausend DM bezahlen darf. Vielen Dank !
Schöne Grüsse
H. Müller