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Suprakonstruktion: Duerfen zaehne absplittern??? und wie pflegt man sie???

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 5493 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 4 Monaten von Karl-Josef Mathes aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #289003 Antworten
    Maria-Agnes
    Gast

    Hallo,
    ich habe seit weniger als 2 Monaten nun endlich meine Suprakonstruktion. Das war generell eine „Super“, und ist auch noch „mit Abstrichen“ eine sehr postive Veraenderung nach der Erfahrung mit einer Totalprothese im OK und UK zu leben.

    ABER:

    1. Da ich neben „Zaehneputzen“ auch noch einen Job habe und auch einige Vorlieben wie exotisches Essen, Rotwein – kann mir jemand ein paar Hinweise geben, wie das Ganze pflegen ohne das „schwarze“ Schatten bleiben?
    2. Seit 2 Wochen brechen kleine Stueckchen von den Unterkieferschneidezaehnen ab – bisher von 2 „Zaehnen“ —— ich gehe mal davon aus, dass die Reparatur unter Gewaehrleistung faellt, aber hat vielleicht jemand eine aehnliche Erfahrung gemacht und kann mir sagen, warum/wie das passieren kann? —— denn, Gewaehrleistung ist eine Sache, aber wer gibt mir meine Zeit zurueck?

    Mit freundlichen Gruessen
    Maria-Agnes

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  • #289004 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    ganz so einfach mit der Gewährleistung ist das nicht. Wenn der Schaden unerheblich ist, und es möglicherweise auf Parafunktionen (Knirschen) zurüchzuführen ist, dann gehört das vielleicht in Ihr Lebensrisiko, ebenso wie Abnutzung u.ä., etwa so wie Steinschlaglackschäden an Ihrem neuen Auto.. Und Ihre Zeit gibt Ihnen ohnehin niemand zurück.
    Allerdings ist das alles von hier aus schlecht zu beurteilen. Nur muß man eins einfach mal klarstellen. Eine Gewährleistung im Medizinischen Bereich gibt es nur auf Planung und Durchführung, und auf sonst nichts (Dienstleistungsrecht). Eine Gewährleistung entsprechend dem Werksvertragsrecht ist nur in Ausnahmefällen denkbar. Etwas anderes ist auch schlecht vorstellbar. Und es gibt auch nicht das „Rundum-Sorglos-Packet“. Der Patient hat ein gesundheitliches Problem, und der Arzt ist ihm im Rahmen des medizinisch Möglichen behilflich, das Problem zu lösen. Mehr nicht. Und das ist schon eine ganze Menge.
    Aber am besten ist, Sie besprechen das Problem mit Ihrem Zahnarzt.
    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #289005 Antworten
    Maria-Agnes
    Gast

    Sehr geehrter Herr Mathes,
    Ihre Antwort beantwortet nicht wirklich meine Fragen, aber ich moechte trotzdem darauf eingehen, da ich Ihre Antwort fuer teilweise inkorrekt halte. Aus diesem Grunde ist am Ende meiner Antwort ein Auszug zur zahnaerzlichen Gewaehrleistung einkopiert.

    Ich erwarte sicherlich nicht von meinem ZA ein „serve world-hunger“ Konzept, aber bei einer prothetischen Loesung, die (nicht gerechnet die Kosten fuer kieferchirugische Eingriffe und das Setzen der Implantate) fast 20.000 Euro kostet, erwarte ich eine gewisse Qualitaet des Produktes, denn das erwartete Produkt geht doch einiges ueber eine Standardloesung hinaus.

    Allerdings erwarte ich auch keine Probleme mit den anstehenden Nachbesserungen – was ja auch nicht meine urspruengliche Frage war. Ihre Antwort klingt mir zu sehr nach „der arme Zahnarzt und der fordernde Patient“.

    Gewährleistung
    „Garantie“, Mängelhaftung, engl.: responsibility for defects, warranty; gesetzlich (allgemein u. sozialrechtlich) geregeltes Verhalten für den Fall, dass bei der zahnärztlichen Leistung (z.B. Füllung, Zahnersatz) im Nachhinein ein Mangel auftritt. Eine G. nach SGB V entsteht zum einen aus dem formlos abgeschlossenen Dienstvertrag für die (zahn-)ärztliche Leistung (z.B. Versorgung mit einer Füllung), zum anderen aus dem Werkvertrag (beim Zahnersatz als eine Kombination von Dienst- und Werkvertrag) und schließt bei letzterem für die Zeit von 2 Jahren (bis 2002: 6 Monaten) die kostenlose Beseitigung von Mängeln ein. Wurde der Mangel vorsätzlich herbeigeführt, kann zusätzlich Schadensersatz verlangt werden.
    Bei hergestellten Werken, die im Rahmen eines Werkvertrags entstanden sind, muss dem Zahnarzt allerdings zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.
    Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (mit Zusatzänderungen 2000; §§ 135,136 SGB V) gilt im zahnmedizinischen Bereich eine verschuldensunabhängige G. für 2 Jahre, d.h., der Patient muss nicht belegen, das ihn keine Schuld am Schaden trifft. Ausnahmen von dieser juristisch problematischen Regelung (nach Verlassen der Zahnarztpraxis kann das Verhalten nicht mehr kontrolliert werden; z.B. wurde angeordnet, nach Legen einer Füllung für 2 Stunden nichts zu Essen, der Patient hält sich nicht daran und die neue Füllung ist bald defekt) bestehen bei:
    Milchzahnfüllungen
    große Füllungen bleibender Zähne
    schweren Allgemeinerkrankungen
    Folgebehandlungen einer Caries profunda-Therapie
    Unfallbehandlungen
    Arztwechsel infolge eines Vertrauensverlustes

    Mit freundlichen Gruessen
    Maria-Agnes

    #289006 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    Sie haben das Sozialgesetzbuch V zitiert. Diese Regelungen gelten ausschließlich im Bereich der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte. Der GOZ ist eine solche Garantie meines Wissens nach fremd.

    Zur Praxis: Sicher wird niemand es ablehnen, an einer solchen Arbeit notwendige Korrekturen vorzunehmen, und das auch unentgeltlich. Vielleicht hat mich nur die Frage gestört, wer Ihnen Ihre Zeit wiedergibt. Das klang für mich doch heftig nach überzogenem Anspruch.

    Schön dass es nicht so ist.

    Noch eine kleine Anmerkung: das Werksvertragsrecht wird im prothetischen Bereich äußerst selten angewandt, da in aller Regel die Dienstleistungskomponente überwiegt. Die Ausnahme ist, wenn das Werkstück für sich genommen einen Mangel aufweist, der nicht auf die Funktion zurückzuführen ist, also z.B. eine „kalte Lotstelle“ oder Blasen in der Verblendung o.Ä. Die Abnutzung von Verblendungen fällt sicher nicht darunter. Das ist auch bei Ihren Autoreifen so.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

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Antwort auf: Antwort #289004 in Suprakonstruktion: Duerfen zaehne absplittern??? und wie pflegt man sie???
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