hallo Elisabeth,
ich habe das Landgericht Nürnberg-Fürth angeschrieben mit Angabe des Aktenzeichens und um einen Link zu dem Urteil gebeten. Ich bekam auch eine Antwort, doch, zu meiner Verwunderung mit einer Absage. Es wäre aus meiner Anfrage nicht ersichtlich, ob ein begründetes Interesse vorläge. Wenn ich weiter Interesse hätte, müsse ich diese Begründung nachreichen und dann würde es geprüft werden. Leider habe ich die E-Mail nicht mehr, daher kann ich nicht wörtlich zitieren.
Danach habe ich aufgegeben, denn ich habe „nur“ ein Interesse weil ich selbst geklagt habe und viele andere Arzthaftungsklagen – auch in anderen Fachbereichen – begleitet habe. Ich hatte Erfolg, bin aber trotzdem noch zum Oberlandesgericht, weil ich mit der Entschädigung nicht einverstanden war.
Wenn man weiß wie der Hase im Gesetzesdschungel läuft, hat man eine Chance. Aber ohne ein Privatgutachten hätte ich es nie geschafft, obwohl ich mich sehr gut eingearbeitet hatte. Das Privatgutachten stand dem Gerichtsgutachten diametral entgegen. Das hat den Ausschlag gegeben. Es wurde ein „grober Behandlungsfehler“ festgestellt und in dem Fall greift die Beweislastumkehr.
Sofern ich richtig informiert bin, werden Urteile anonymisiert der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Denn wenn das Gericht ein Urteil „Im Namen des Volkes“ fällt, warum sollte das Volk es dann nicht lesen dürfen?
Vielleicht könnten wir E-Mail-Adressen austauschen?