Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Steigerungsfaktor

  • Ersteller
    Thema
  • #296766 Antworten
    Riederer, Josef
    Gast

    Im Rahmen der Maßnahmen zur Einsetzung eines einzelnen Implantats im Oberkiefer setzt mein Zahnarzt für die Leistungsnummern 901, 902, 903 einen Faktor 8 an, so dass für das Präparieren der Knochenkavität 216 € und auch für das Einsetzen des Implantats 216 € berechnet werden. Ist der Steigerungsfaktor 8 angemessen bzw. berechtigt?

Ansicht von 7 Antworten – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Antworten
  • #296767 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Josef,

    Faktor 8 ist schon sehr viel, kommt immer auf den Schwierigkeitsgrad an.
    Ich hatte in meiner Rechnung z. T. Posten mit Faktor 9.

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #296768 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist 1988!!!
    in Kraft getreten.Nennen Sie mir einen Handwerker,der seine Rechnungen nach einer 19 Jahre alten Preistabelle schreibt.So etwas gibt es nicht.Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. 10. 2004(-1BvR 1437/02-)zru Honorarvereinbarung über den Steigerungsfaktor endlich Klarheit geschaffen.Wie hoch der entsprechende Steigerungsfaktor ist, dies hängt von der Kalkulation der jeweiligen Praxis ab.Eine Praxis in einer Großstadt (höhere Mieten ect.)muss sicherlich anders kalkulieren als in einer eher ländlichen Gegend.Stehen im Wartezimmer weiße Ledersessel,der Fußboden aus Marmor und die Praxis supermodern eingerichtet,liegen ebenfalls andere Kalkulationsgrundlagen vor.Für einen 8fachen Steigerungsfaktor muss es auch eine Begründung geben,dies kann nur Ihr Behandler.

    Gruß Dr. Metelski

    #296769 Antworten
    Patient
    Gast

    …und warum bitteschön, soll ich als
    Patient für den Marmorfußboden und
    die Ledersessel bezahlen??
    Gehören die dann mir???

    #296770 Antworten
    zahedi
    Administrator

    die schöne (teuer eingerichtete) Praxis zielt natürlich auch auf ein Klientel ab, das bereit ist, teurere Versorgungen in Anspruch zu nehmen. Eine medizinische Begründung ist dies zweifelsohne nicht und die muss es schon sein, zumindest zwischen dem 2,3fachen und 3,5facen Satz. Darüberhinaus ist nur eine Sondervereinbarung notwendig.

    #296771 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Herr Dr. Zahedi,

    eine Sondervereinbarung wurde bei mir z. B. nicht getroffen (hatte teilweise den 7 und 9-fachen Satz).
    Ich bekam bei der Vorbesprechung schon den Gesamtpreis genannt, der dann auch im Kostenvoranschlag erschien.
    Erst später, als ich hier das Forum fand, sah ich, daß es gewaltige Unterschiede in den Steigerungsfaktoren gibt.

    Wie Dr.Metelski schon anmerkte, bei mir gab es Ledersessel, Marmorfußboden und bei Ankunft einen leckren Kaffee auf dem Silbertablett 😉 (kein Witz).

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #296772 Antworten
    Patient
    Gast

    ..das Silbertablett durftest du dann aber
    bestimmt, verpackt einer mit Diamanten
    besetzten, Geschenktasche mit nach
    Hause nehmen??

    #296773 Antworten
    zahedi
    Administrator

    tja, man hat einen Kostenvoranschlag bekommen, dann die Leistung und eine Rechnung, die diesem Voranschlag entspricht.

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Antwort auf: Antwort #296767 in Steigerungsfaktor
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