Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Sofortbelastung von Implantaten

  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3337 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 7 Monaten von L. Jensen, ZA aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #287670 Antworten
    Anna Nym
    Gast

    Hallo und einen schönen Guten Tag.
    Ich hab folgendes Problem. Ich hatte vor ca. 13 Jahren am Zahn 42 eine Wsr. Jetzt hatte sich an der Zahnwurzel ein Infektionsherd gebildet und der Zahn musste raus. Von meinem Zahnarzt bekam ich einen Heil- und Kostenplan für ein Implantat. ( Ich bin privat versichert bei der DKV ) Meine Krankenkasse wollte mir das Implantat erst nicht bezahlen aber nach mehreren Briefen von mir und meinem Zahnarzt bekam ich doch eine Leistungszusage, allerdings ist bis hierhin auch ein gutes viertel Jahr vergangen. Der Infektionsherd hatte sich natürlich ausgeweitet und etwas Knochen aufgefressen. Implantation war nicht mehr möglich. Es musste erst Knochen transplantiert werden. Gesagt getan. Vier Monate später die Implantation. Der Knochen war so gut verheilt das mein Zahnarzt bei der Implantation entschied, hier können wir sofort das Implantat mit einer prv. Krone versorgen. Das Böse erwachen kam als ich die Leistungsabrechnung meiner Krankenkasse bekam. Die Knochentransplantation Kosten ca 1000€, Erstattung =0. Die Transplantation Kosten ca.1670€, Erstattung =0. Also hab ich jetzt für 2670€ ein Provisorium im Frontzahnbereich als Privat Patient. Kann mir hier vieleicht einer helfen und mir sagen wie ich mich verhalten soll. Zumal mein Zahnarzt die Antwort auf seinen Heil und Kostenplan von mir bekommen hat und da stand wohl von der Krankenkasse wir eine Sofortbelastung nicht Übernommen.

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  • Autor
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  • #287671 Antworten
    Anna Nym
    Gast

    Danke für die Antwort. Ich hatte gestern noch einen Zahnarzttermin und da hat mir mein Zahnarzt geraten einen Einspruch gegen diese Leistungszusage zu schreiben, denn dieses Implantat wurde nur mit einer prov. Krone sofort versorgt und nicht sofort belastet, denn die Krone wurde ausser Kontakt geschliffen und kann demzufolge auch nicht belastet werden.
    Wenn sie an dem Ausgang interessiert sind werde ich sie gern benachrichtigen.
    Vieleicht noch eine Frage. Muss eine PKV eine einmal gemachte Leistungszusage bezahlen, auch wenn ich bis zum Abschluss der Leistung die Krankenkasse gewechselt habe. ( es kann sein das ich in absehbarer Zeit wieder der Versicherungspflicht unterliege wenn ich ein Angebot annehme als Arbeitnehmer )
    MfG

    #287672 Antworten
    L. Jensen, ZA
    Gast

    Hallo,
    an dem Ausgang bin ich sicher interessiert und bestimmt viele Forumleser auch!
    Zu 2: Soweit ich weiß, muß die Versicherung nur die Leistungen bezahlen, die während des versicherten Zeitraumes auch erbracht wurden. Ganz sicher bin ich da aber nicht, ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherungsmakler, einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale würde da sicher Klärung schaffen.
    Gruß, L. Jensen

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Antwort auf: Sofortbelastung von Implantaten
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