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Schmerzensgeld nach verlorenen Implantaten?

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    Thema
  • #304774 Antworten
    Sirene
    Gast

    Im vergangenen Jahr ließ ich mir 4 Implantate in den Unterkiefer einsetzen, die jedoch im Anschluss an die „Freilegung“ wieder entfernt werden mussten, da sie nicht eingeheilt waren. Mein ZA meinte, ich hätte nachts „zu viel Druck“ auf die Implantate ausgeübt, da ich ein Beißer bin. Darauf hingewiesen hat er mich jedoch nach der OP nicht. Es hätte ja evtl. durch die Anfertigung einer Beißschiene verhindert werden können. Ich wollte mich nun nicht noch einmal in seine Hände begeben und suchte einen Implantologen auf, der mir vor einigen Jahren schon einmal erfolgreich zwei Implantate in den OK eingesetzt hatte. Er setzte nun vor 4 Monaten 5 Implantate in den UK und alle sind ordnungsgemäß eingeheilt. Kann ich evtl. von meinem ZA zumindest Schmerzensgeld erhalten? Es geht einfach um entgangene Lebensqualität (ein Jahr Flüssig- und Weichspeisen, wacklige Prothese u.a.) und auch Schmerzen, die ich erlitten habe. Zur Info: Der 1. ZA benötigte für die OP fast 4 Stunden, der 2. ZA nur 1 Std. Auf den Röntgenbildern der 1. OP saßen die Implantate „krumm und schief“, die Implantate der 2. OP fast gerade. Nach der 1. OP hatte ich wochenlang Schmerzen und ein von Blutergüssen vollkommen entstelltes Gesicht. Vor der 2. OP hat kein Knochenaufbau o.ä. stattgefunden.
    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

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  • Autor
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  • #304775 Antworten
    Albrecht79
    Teilnehmer

    Haben Sie den ZA voll bezahlt? Vielleicht haben Sie ein seltenes Exemplar und er macht hier Zugeständnisse.

    Sie müssen beweisen können, dass der ZA fachlich nicht korrekt gearbeitet hat, das ist nahezu unmöglich. Der ZA hat als Beweis die Dokumentation die er auch noch selbst schreibt. Der Gutachter ist selbst Zahnarzt, er steht natürlich dem Kollegen näher und wäre schön blöd dem Patienten irgend etwas zuzugestehen und sich das Geschäft kaputt zu machen. Mitleid oder Genugtuung für Ihr Schicksal können Sie nicht erwarten, da gelten sie als hysterisch! Sie sind es doch, die nicht ganz in Funktion ist, der Zahnarzt tut sein Bestes!

    Ich bin noch von jedem Gutachter mehr oder weniger aggressiv gefragt worden, was ich denn überhaupt bin! (Was sind sie von Beruf? Was haben sie gelernt?) Das habe ich als Schlag ins Gesicht empfunden.

    Haben Sie Rechtsschutzversicherung? Na dann viel Spaß!

    #304776 Antworten
    Dr.Thilo Fechtig
    Teilnehmer

    Hallo

    trotzdem würde ich, wenn Sie der Meinung sind, falsch behandelt worden zu sein den Weg über das Gutachten gehen. Sie können sich auch zuerst an der zuständigen Zahnärztekammer einen Beratungstermin geben lassen, dort wird man Ihnen eine sogenannte Zweitmeinung anbieten, und vielleicht einen Lösungsweg vorschlagen.
    Es sind nicht alle Zahnärzte per se schlecht und Recht sollte doch Recht bleiben!

    Gruss
    Thilo Fechtig

    #304777 Antworten
    Sirene
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Fechter, danke für Ihre Antwort. Ich lasse es mit noch einmal durch den Kopf gehen, ob ich den Weg beschreite.
    Herzliche Grüße

    #304778 Antworten
    Sirene
    Gast

    Hallo,
    danke für die Antwort. Bezahlt wurde alles direkt nach Rechnungstellung. Dass die Implantate nicht eingeheilt waren, stellte sich erst heraus, als diese freigelegt wurden. Mein ZA hätte kostenlos erneut implantiert, aber dazu hatte ich verständlicherweise keine Lust. Beim zweiten ZA hat’s ja nun geklappt.
    Herzliche Grüße

    #304779 Antworten

    Hallo,

    4 Stunden für 4 Unterkieferimpl. sind eine sehr lange Zeit. Deutet nicht auf routiniertes Behandeln hin.

    Für Schmerzensgeld muss tatsächlich die fehlerhafte Behandlung nachgewiesen werden. Das ist in der Tat schwierig, meist ist die Behandlung nicht fehlerhaft, ein Impl. kann aus unterschiedlichen Gründen trotzdem nicht festwachsen.
    Allerdings sind 4 nicht eingeheilte Impl. (bei ansonsten durchaus funktionierender Osseointegration) ein erschreckendes Ergebnis.

    Es gibt, ich möchte den herabsetzenden Äußerungen von Albrecht79 hier ausdrücklich widersprechen, viele Kollegen, die für nicht osseointegrierte Implantate kein Honorar verlangen (oder dieses erstatten). Dazu finden Sie einiges auf dieser site. Auch sind Gutachter überhaupt nicht geneigt, fehlerhafte Arbeiten zu decken.

    In der Tat haben Sie auch bei fehlendem Erfolg in der Medizin keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten, ein Erfolg kann eben oft nicht garantiert werden.

    Wenn Sie aber zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand in Anbetracht der Umstände (problemlose Implantation in mehreren anderen Fällen bei Ihnen, äußerst lange OP-Dauer( Beweis?), wirklich ungewöhnlicher Misserfolg) um eine Erstattung der Behandlungskosten bitten bei Andeutung eines sonst zu überdenkenden Rechtsweges, könnte ich mir zumindest einen Kompromiss vorstellen.

    Viele Grüße

    Dr.J.Wollschläger

    #304780 Antworten
    Albrecht79
    Teilnehmer

    Hallo Herr Dr. Wollschläger,

    wo genau finden Sie meine Äußerungen herabsetzend?

    Fehlt Ihnen das Gespür für Ironie? Das ist es nämlich was mir noch bleibt.

    Fällt Ihnen zu meinen Fall auch was ein? Meine E-Mail Adresse lautet albrecht79@gmx.net

    Ich habe unter „Suche Gutachter“ den Fall auch noch näher beschrieben.

    Grüße
    Frau Albrecht

    #304781 Antworten

    Hallo Frau Albrecht,

    Sie unterstellen Gutachtern fehlende Objektivität aus Geschäftsinteressen. Das wäre strafrechtlich relevant. Soetwas hat mit Ironie nichts zu tun.

    Ihren Fall kann ich nicht einschätzen, das Foto ist offensichtlich nicht in Schlussbisslage aufgenommen. Natürlich ist es nicht lege artis, eine Nonokklusion (fehlende Kontakte) neu hergestellter Kronen durch ein Einschleifen des Restgebisses beheben zu wollen. Auch ist die Notwendigkeit des implantatgestützten Ersatzes von 27 zu diskutieren.

    Aber wie gesagt, eine Bewertung Ihrer Problematik ist mir innerhalb dieses Forums nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr.J.Wollschläger

    #304782 Antworten
    Sirene
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Wollschläger,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Kann es denn wirklich sein, dass die Implantate nicht eingeheilt sind, weil ich nachts „Druck ausgeübt“ habe? Dies nannte mein Zahnarzt als Grund. Er wusste jedoch, dass ich ein Beißer bin, hat mich aber nicht darauf hingewiesen bzw. mir eine Aufbiss-Schiene verpasst. Auch der zweite Implantologe hat nach der OP nichts dergleichen erwähnt. Da mein bisheriger ZA jedoch die Weiterbehandlung übernommen hat, hat er mir einen „trainer for braces“ mitgegeben, den ich nachts tragen sollte. Dies habe ich auch gemacht.

    #304783 Antworten

    Hallo Sirene,

    möglich ist viel. Man wird selten genau sagen können, woran ein Misserfolg wirklich gelegen hat.

    Aber eine provisorische Versorgung welche eine Überlastung der Impl. in der Einheilungsphase vermeidet gehört doch zwingend zur Implantation dazu. Implantiert ihr Zahnarzt selbst, ist er in der Pflicht. Überweist er Sie zu einem Kieferchirurgen wird er meist nach erfolgter OP den Interimsersatz anpassen.

    Aber nochmal, dass 4 Impl. nicht osseointegrieren ist ein außergewöhnlicher Misserfolg. Wenn hier nicht vom Patienten Anweisungen missachtet wurden halte ich eine Honorarforderung zumindest für moralisch nicht in Ordnung. Implantatverluste sind so selten, dass man dem Patienten in solchen Fällen entgegenkommen sollte.

    Viele Grüße

    Dr.J.Wollschläger

    #304784 Antworten
    Sirene
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Wollschläger,
    mein ZA hatte mir nach dem Misserfolg angeboten, kostenlos neu zu implantieren (trotz meiner „Schuld“). Darauf habe ich jedoch verständlicherweise verzichtet.
    Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und
    freundlichem Gruß

    #304785 Antworten
    raroth75
    Teilnehmer

    Hallo Sirene,

    ich bin gelernter Zahntechniker und Rechtsanwalt. Bei Interesse zu persönlicher Kontaktaufnahme – ich suche Fälle für eine wissenschaftliche Arbeit – stehe ich gerne zur Verfügung.

    raroth75@gmx.de

    Wenn Sie sich informieren möchten: (Beitrag geändert admin i.com)

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