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schlecht sitzende Krone, im Labor beschädigte krone

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    astrid
    Gast

    Hallo, ich habe gleich zwei Fragen:
    meine Schwiegermutter hat sich die oberen vorderen Schneidezähne 2 mal überkronen lassen, letztmalig vor einem Jahr, da beide Male die Kronen nicht richtig saßen und sich Entzündungen darunter bildeten (wegen der Essensreste). Nun sollten wegen des gleichen Problems die Kronen im Zahnlabor überarbeitet werden(was wieder eine schöne Stange Geld kosten soll), sie sagte dem Zahnarzt, daß sie das Geld fast nicht nochmal aufbringen könne und warum überhaupt die Kronen so schlecht gesessen hätten, worauf der Zahnarzt sagte, daß läge am Knochenschwund im Oberkiefer(der, falls er tatsächlich da sein sollte, erst nach der letzten Krone kam) . 1. Frage: Trägt nicht auch der behandelnde Zaharzt eine gewisse Schuld, wenn der Zahnersatz so schlecht sitzt, daß es durch eindringende Speisereste zu Entzündungen kommt und muß er nicht auch einen Teil der Kosten auf seine eigene Kappe nehmen?
    Nun zur 2. Frage: die zur Überarbeitung ins Labor gebrachte Krone wurde im Ofen beschädigt worauf Teile der Krone noch im Labor abplatzten oder schwarz? waren. Nun ist es mit einer Überarbeitung nicht mehr getan, eine neue Krone muß her, die Kosten hierfür sollen auf ,,alle Beteiligten“ verteilt werden, auch auf meine Schwiegermutter. Kann das sein?? Muß nicht das Labor für solche Fälle versichert sein? Ich konnte kaum Glauben als meine Schwiegermutter nir davon berichtete.

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  • #281249 Antworten
    zahedi
    Administrator

    bei gesetzlich versicherten Patienten gibt es eine 2-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz. Sprechen Sie nocheinmal mit dem Zahnarzt oder gegebenenfalls mit der Krankenkasse.
    Gruß
    B. Zahedi

    #281250 Antworten
    STEF
    Gast

    Hallo!
    Sie tragen ganz sicher nicht die Kosten für eine Nachbesserung. Sie haben eine Leistung bezahlt, die auch zu 100% den Qualitätsrichtlinien für Zahnärzte und Zahntechnikern unterliegt und haben somit auch Anspruch auf Ausführung nach Lehrbuch um es mal ganz einfach zu formulieren. 2 Jahre Garantie haben Sie ohnehin. Wenn sich der Zahnarzt nicht bereit erklärt, ihr Kronen zu erneuern bzw. ersteinmal die optimale Vesorgung für Sie herzustellen, dann wenden Sie sich doch einfach manl an ihre Krankenkasse. Dort gibt es einen unabhängigen Dienst, an den man sich bei dieser Art von medizinischem „Pfusch“ wenden kann. Und so wie sich ihre Dartsellung liest, würde ich auf jeden Fall den Zahnarzt wechseln.
    Auf jeden Fall sind sie nicht an den Kosten beteiligt, da die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde. MfG

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