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Rechte des Patienten nach Rechnungsstellung
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 4137 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 7 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo zusammen,
wer weiß eigentlich, welche Ansprüche man nach Erhalt der Arztrechnung an den Arzt hat? Es geht mir hier um Einzelnachweise der entstandenen Posten, z.B. des Implantats selbst. Der behandelnde Zahnarzt wollte keine näheren Angaben machen, verwies auf den Versicherungen vorliegende Listen. Das genaue „Modell“ war zwar angegeben, für mich als Patient aber nicht nachprüfbar (also keine Laborkostenrechnung etc.). Weitere aufgeführten Kosten (z.B. Lagerkosten), die von der Versicherung (angeblich) nicht erstattungsfähig sind, müssen auch vom Patienten gezahlt werden. Hier wird gerne mit Pauschalsätzen gerechnet.
Bevor ein Zahnarzt überhaupt tätig wird, müssen privat versicherte Patienten für die Kostenübernahme PAUSCHAL unterschreiben.
Was ist, wenn ich diesen Freibrief nicht so unterschreiben möchte? Der Zahnarzt hat natürlich Recht auf seinen Lohn und dem will ich ihm nicht vorenthalten. Wenn jedoch ein Implantat innerhalb kürzester Zeit gesetzt ist, der Zahnarzt einem ständig versichert, daß man ein sehr leichter Fall wäre, dann darf es schon verwundern, wenn ich der Rechnung Positionen mit dem 3,5-fachen Satz und Phrasen wir „besonders kompliziert“ finde, oder?Muß ich mit jeder Arztrechnung zum Anwalt???