Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Rechnung falsch?

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  • #298460 Antworten
    Simona
    Gast

    Hallo, ich schrieb schon einmal wegen des Verdachtes eines gelockerten Implantates. Ende August war ich beim Zahnarzt, da ein Pfosten im UK wackelte (ich habe im UK und OK keine eigenen Zähne mehr und im UK eine herausnehmbare Prothese mit
    Teleskopen auf 4 Implantaten). Der Zahnarzt zog die Pfosten bzw. Schrauben wieder fest. Am gleichen Abend bemerkte ich, dass der Pfosten immer noch wackelte. Nun war ich der Meinung, dass dies nicht der Pfosten (Aufbau) sein könne, sondern das Implantat. Also besuchte ich am nächsten Tag erneut den ZA. Er röntge und konnte kein gelockertes Implantat feststellen, aber dass der Pfosten doch wackelte. Der ZA fräste in der Prothese etwas von der Goldummantelung ab, damit die Spannung nicht so fest ist und legte einen getränkten Faden um den Pfosten. Darauf sollte ich nun ca 2 Wochen warten, ob sich nun alles festigt. Ich war etwas misstrauisch, da die Gewährleistungsfrist für die Implantatsetzung am 16.09.07 ausläuft. Ich suchte deshalb den Kieferchirurgen auf, der die Implantate gesetzt hat. Dieser fertigte eine Panoramaschichtaufnahme an. Er stellte ebenfalls kein gelockerten Implantat fest, aber dass der Pfosten wackelt. Er schraubte daraufhin den Pfosten ab und säuberte ihn und setzte ihn wieder ein. Außerdem sagte er, dass die Schraube, wenn sie sich gelockert hat, ausgetauscht werden müsse und dass man alle Pfosten halbjährlich herausnehmen und reinigen müsse. Der ZA hat dies aber nie getan. Gestern erhielt ich vom Chirurgen die Rechnung über 121,61 €. Mit 2 Abrechnungspositionen bin ich nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass dies nicht gemacht wurde. Es handelt sich um eine intraorale Infiltrationsanästhesie und eine intraorale Leitungsanästhesie sowie das Auswechseln eines Sekundarteils bei einem zusammengesetzten Implantat. Kann mir jemand sagen was das ist? Der Chirurg hat nichts ausgewechselt, sondern nur gereinigt, da er die Schraube gar nicht vorrätig hatte. Kann ich dem ZA die Rechnung vorlegen, da er eventuell einen Behandlungsfehler begann? Ich soll Montag beim ZA wieder vorstellig werden. Er hat dann den Schlüssel da und möchte sich die Schraube ansehen, ob die einen Fehler hat.
    Bisher hatte ich immer Vertrauen zum ZA. Jetzt bin ich sehr unsicher und ärgere mich sehr über die eventuell in Zukunft anstehenden Kosten und ob ich die richtige Versorgung gewählt habe (Pfosten sind mit Keramik, daher ist die Prothese auch etwas dick).
    Wäre nett, wenn mir jemand so schnell wie möglich mit Rat behilflich sein könnte.
    Simona

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  • #298461 Antworten
    gerda260756
    Teilnehmer

    hi Simona

    ich denke die rechnug ist Korrekt…wenn du in tankstelle 1 liter motorenöl reinmachen tust und morgen feststellst das du doch besser ölwechsel hättest machen sollen …mal ehlich wo zalhst du dann nicht ? er hat gereinigt und geröngt selbst der beste chirurg arbeitet nicht umsonst da es auch noch eine privatsache ist …und so teuer war es nun auch nicht

    gruß gerda

    #298462 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    wenn die Leistung nicht erbracht wurde (Betäubung), darf sie natürlich nicht in Rechnung gestellt werden. Das Auswechseln kann durchaus für das Herausnehmen und wiedereindrehen verwendet werden. Allerdings haben Sie da schon ein gewisses Anrecht auf die Behebung des Problems.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #298461 in Rechnung falsch?
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