Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Rechnnung Implantat

  • Ersteller
    Thema
  • #288635 Antworten
    Heiner Neumann
    Gast

    Vor 3 Wochen habe ich mein erstes Implantat im Unterkiefer, Backenzahnbereich erhalten. Bzgl. der Kosten teilte mir der Implantologe im Vorgespräch mit, dass ich mit ca. 1000 € rechnen müsste. Nach der Beurteilung des Röntgenbildes könnte das Implantat ohne weiteres gesetzt werden. Der gleiche Implantologe hat bereits an dem Zahn, wo das Implantat gesetzt werden sollte, bereits 2 Wurzelspitzenresektionen durchgeführt, dadurch war der Kieferknochen so stark beschädigt, dass ein Knochenaufbau notwendig war. Dies wurde mir aber erst während des Eingriffs mitgeteilt als ich bereits betäubt und aufgeschnitten war, von der eventuellen Notwendigkeit eines Knochenaufbaus war im Vorgespräch nicht die Rede. Ich bin der Meinung, dass mein Arzt, der mich ja bereits chirurgisch behandelt hat, darauf hätte hinweisen müssen, auch auf die zusätzlichen Kosten, dies ist aber nicht erfolgt. Ich habe inzwischen die Rechnung erhalten, insgesamt 1900 €, also fast das doppelte, von dem was wir besprochen hatten. Einen Kostenvoranschlag habe ich nicht erhalten. Nun meine Frage: muss ich den vollen Betrag zahlen? An welche Stelle können sich Patienten zur Beurteilung solcher Fälle wenden? Hat der Implantologe den Eingriff nicht ausreichend vorbereitet? Würde mich über andere Meinungen sehr freuen. Gruß, Heiner

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #288636 Antworten
    Dr.Mikesch
    Gast

    Ich kann ihren Unmut verstehen.
    Ihr Implantologe hätte sie über alle Eventualitäten aufklären müssen.
    Auf Grund der Vorgeschichte, hätte ein DVT (Computertomogramm) gemacht werden müssen.
    Die Aufklärung muss spätestens am Vortag der OP erfolgen.
    Sollte es sich tatsächlich so zugetragen wie sie sagen, würde ich den Knochenaufbau an ihrer Stelle nicht bezahlen.
    Ihr Behandler hat keinen Anspruch auf Erstattung der Rechnung, er kann froh sein wenn sie von ihm kein Schmerzensgeld verlangen.
    Zu ähnlich gelagerten Fällen gibt es übrigens gerichtliche Entscheidungen.
    Gruß Mikesch

    #288637 Antworten
    Yorck Zebuhr
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Mikesch,

    es ist Ihnen zum Großteil zuzustimmen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, das Knochenangebot zu bestimmen, als das DVT. Aus der hier vorgetragenen Geschichte eine zwingende Indikation für eine DVT ableiten zu wollen, ist sehr fraglich und der Sache nicht dienlich. Wenn Sie ein DVT-Gerät haben, ist es natürlich verständlich, daß Sie es als Standard etablieren möchten. Solange aber der Großteil der Implantate erfolgreich ohne DVT eingesetzt werden können, ist eine so allgemeine Aufforderung zur DVT nicht angebracht

    #288638 Antworten
    Dr.Mikesch
    Gast

    Sehr geehrter Herr/Frau Yorck Zebuhr,

    Aus der hier vorgetragenen Geschichte habe ich entnommen, dass ein Implantologe an einem Zahn zweimal eine Wurzlespitzenresektion versucht hat, und der Zahn dann doch der Zange zum Opfer fiel.
    Auf diesen Fall habe ich konkret geantwortet und dabei keine allgemeine Empfehlung für ein DVT abgegeben, lesen Sie den Text nochmal!
    Vielleicht können sie mir noch von der Methode erzählen mit der man das Knochenangebot genau bestimmen kann, wenn man kein DVT zu Verfügung hat ???
    Kommen sie mir bloß nicht damit man könne das Knochenvolumen mittels OPG genau bestimmen, vielleicht gehören Sie ja zu denjenigen, die den Kieferknochen mit Nadeln traktieren, in der Meinung sie könnten irgend etwas genau messen.
    Hätte der Implantologe von Herrn Neumann nach zwei vergeblichen WSR-Versuchen ein DVT oder SpiralCT anfertigen lassen, hätte es keine Zweifel über die Beschaffenheit des Knochens gegeben.
    Und die 150 Euro Kosten für ein DVT hätte Herr Neumann sicher gerne bezahlt.
    Mit kollegialen Grüßen
    Mikesch

    #288639 Antworten
    heiner neumann
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Mikesch,
    vielen Dank für Ihre hilfreiche Stellungnahme. Es ist richtig, dass ich bereit gewesen wäre, die 150,00 € für ein DVT zu zahlen, um mir einen Überblick über den Behandlungsaufwand und die Kosten zu verschaffen, dazu ist es jetzt aber leider zu spät. Sie erwähnten, dass es zu dem von mir geschilderten Fall auch entsprechende Gerichtsurteile gibt, wie bekomme ich Zugang zu diesen Urteilen? Freue mich auf weitere Kommentare von Ihnen und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Viele Grüße, H. Neumann

    #288640 Antworten
    Rolf
    Gast

    Wenn ich das so hier alleses lese, errinert das mich an ähnliche Erlebnisse bei meiner Tochter und auch jetzt wieder bei meiner Frau.

    Die Zahnärzte verdienen sich dumm und dämlich, vorallem wenn es immer mit den auch aufgespitteten Eigen- und Fremdlaborkosten geht.
    Alle Zähnärzte insbesondere in der letzten Zeit und das nicht nur bei Implantate versuchen immer wieder ohne jeglichen Kostenvoranschlag, oder notfalls auch nur mit einem erst einmal nur billigeren Teil-Kostenvoranschlag auf den Behandlungsstul zu bekommen um die Patienten dann vor vollendete Tatsachen zu stellen weil man ja nicht mit einer offenen Wunde oder halb aufgeborten Zahn einfach auch wieder aufstehen kann.

    Ich kann nur immer wieder den dringenden Ratschlag an alle richten sich unbedingt einen auch kompletten Kostenvoranschlag erst einmal geben zu lassen und zwar nicht nur erst für die Implantate und dann noch einen für die Zähne sondern vollkommen komplett.

    Ungeachtet, das damit der Zahnarzt auch noch manipulieren wird sind ihm damit aber auch juristisch Grenzen gesetzt:

    Auch sollte sich jeder dann auf dieser Grundlage noch einmal bei einem Fremdlabor auch mindestens noch ein Gegenangebot zumindestens für den gesamten Zahnersatz erstellen lassen und dies dann mit seinem Implantologen besprechen dass sie aus finanziellen Überlegungen gerne dieses preiswetere Labor haben möchten.

    Meine Tochter hat schließlich damit, über ein Fremdlabor, dass die Zähne in China anfertigen ließ über 5.000,– Euro einsparen können.

    Zwar gab es erst anfangs auch etwas gewaltigen Widerspruch beim Zahnarzt bzw. dem Implantologen nicht mit diesem Labor zusammen arbeiten zu wollen, dann aber am Ende mußte auch er zugestehen, dass diese Zähne auch nicht besser in Deutschland hätten gefertigt werden können.

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
Antwort auf: Antwort #288640 in Rechnnung Implantat
Deine Informationen:





<a href="" title="" rel="" target=""> <blockquote cite=""> <code> <pre class=""> <em> <strong> <del datetime="" cite=""> <ins datetime="" cite=""> <ul> <ol start=""> <li> <img src="" border="" alt="" height="" width="">

IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE

Implantologen mit Preisgarantie
Erweiterte Suche
Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024