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Prothetik auf Implantat abgebrochen

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  • Ersteller
    Thema
  • #289427 Antworten
    Karin Flohr
    Gast

    Hallo,
    Anfang November wurde mir die Prothetik auf meine Implantate aufgebaut. Alles super! Heute esse ich ein paar Erdnüsse und da platzt ein Stück von einer Zahnprothetik ab.
    Wer kommt für die Kosten (Ausbau, Provisorium, Neueinsetzne) trotz Garantie auf? Nun bin ich mit dem ZA im Rechtsstreit. Was tun? Kann ich auch zu einem anderen Implantologen? Bitte HILFE mit RAT!!

Ansicht von 6 Antworten – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Antworten
  • #289428 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    wenn so einfach Sie zu einem anderen Zahnarzt gehen, dann werden Sie wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben. Der behandelnde Kollege hat ein Nachbesserungsrecht. Erst wenn er das nicht hinbekommt oder ablehnt, dann können Sie einen anderen Zahnarzt aufsuchen.

    Es ist auch haftungsrechtlich ein Problem, wenn ein anderer Zahnarzt an Ihrer Prothetik eine Reparatur vornimmt. Ich persönlich würde es aus dem Grund als Zahnarzt auch nicht übernehmen.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #289429 Antworten
    Karin Flohr
    Gast

    Hallo,
    das habe ich befürchtet. Hat mein behandelnder Zahnarzt ein NachbesserungsRECHT oder eine PFLICHT? Muss ich nun für die gesamten Kosten (Ausbau, evtl. Neuabdruck, Provisorium u.s.w) selbst aufkommen — oder liegt das in der Nachbesserungspflicht?

    Viele Grüsse

    Karin Flohr

    #289430 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    er hat beides. Wenn der eingetretene Schaden unter die Nachbesserungspflicht fällt (und Ihr Bericht klingt so), dann müssen Sie natürlich keine Kosten tragen.

    Gruß
    K.-J. Mathes

    #289431 Antworten
    Karin Flohr
    Gast

    Hallo,
    danke für die Info. Ich bin so vorsichtig mit dem Essen – traue mich überhaupt nicht in einen Apfel o.ä. zu beissen und nun ess ich eine halbe Erdnuss und dann ist es passiert!
    Werde gleich am Montagmorgen in die ZA-Praxis fahren.

    Leider stecke ich mit dem ZA im Rechtsstreit – das erschwert die ganze Sache natürlich.
    Was ist, wenn mein ZA deswegen eine Weiterbehandlung in jeder Hinsicht ablehnt? Kann ich mich an die Zahnärztekammer wenden oder … ?

    #289432 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    wenn er schlau ist, dann lehnt er die Reparatur nicht ab. Sollte er das doch tun, dann sollten Sie sich an die Kammer wenden. Aber ich denke, das wird er nicht so wollen.

    Wenn Sie allerdings seine Rechnung nicht beglichen haben, und der Rechtsstreit darüber geht, dann könnte die Sache komplizierter werden. Aber das weiß ich natürlich nicht.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #289433 Antworten
    Karin Flohr
    Gast

    Hallo,

    Streit / Differnz ist: Ich habe es NICHT akzeptiert, dass mir eine feste Kostenzusage gegeben wird und diese um 45% übersteigt!!

    Hinzu kommt, dass während in einer Vollnarkose Kronen entfernt und ersetzt worden sind – ohne mein Wissen. Mein ZA kannte meine Zahnsituation seit 10 Monaten!!

    Sehr schade, dass es dazu gekommen ist.
    Er ist ein wirklich guter Zahnchirug! Jetzt geht es jetzt noch um 2.000 Euro.

    Nun bin ich mächtig gespannt … ?

    Danke für Ihre Hinweise!

    Viele Grüsse

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Antwort auf: Antwort #289429 in Prothetik auf Implantat abgebrochen
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