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Problem mit Beihilfe
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Thema
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Bei mir wurde eine komplette Oberkieferresektion durchgeführt.Geplant sind als Dauerlösung Implantate.
Bei der vom Implantologen gestelleten Rechnung für die Ok-Resektion wurde u.a. eine Ziffer GOÄ 0602 abgerechnet für Monitoring Pulsüberwachung und Oxymetrie Preis: 31,01 Euro entsprechend dem 3,5 fachenb Satz.
Ich hatte während des Eingriffes eine Kurznarkose mit Dormicum bekommen.
Während die Private Versicherung auf diesen Punkt nicht eingeht und erstattet hat, habe ich wie gesagt mit der Beihilfe Probleme:
Zunächst Ablehnung der Erstattung mit der Begründung- „der Zahnarzt darf lediglich bestimmte Gebührenziffern aus der GOÄ berechnen. Die Ziffer 602 gehört nicht dazu“
Daraufhin Einspruch von mir mithilfe eines Schreibens meines Zahnarztes „wegen starker inflammatorischer reaktion im Op-Gebiet war eine präoperative Sedierung zusätzlich notwendig“ und Begründung “ Der Zahnarzt darf Leistungen aus den in § 6 Abs.1 (u.a.Abschnitt L= Chirurgie) genannten Abschnitten nach den Vergütungsrichtlinien der GOÄ abrechnen , soweit solche leistungen für eine zahnärztliche Tätigkeit infrage kommen“ Meine Zahnarzt ist approbierter Zahnchirurg mit Schwerpunkten ambulante Chirurgie und Impalntologie.
Daraufhin Schreiben der Beihilfe: , dass Leistungen nach § 6 der GOZ nur nach den Abschnitten B I und II , C,D,E Vund VI , J,L,M,N und O der GOÄ sowie Nr. 4113 und 4700 berechnet werden dürfen
GOÄ 602 ist jedoch nicht im Abschnitt L wie angegeben.
Die Stellungnahme der Berzirkszahnärztekammer bestätigt die Auffassung der Beihilfe und führt aus dass die Ziffer 602 im Abschnitt F der GOÄ aufgeführt sei.
Was soll ich nun tun . Liegt hier lediglich ein Formfehler seitens des Zahnarztes vor.?
Die Beihilfe