Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Problem mit Beihilfe

  • Ersteller
    Thema
  • #281073 Antworten
    J.Peter
    Gast

    Bei mir wurde eine komplette Oberkieferresektion durchgeführt.Geplant sind als Dauerlösung Implantate.
    Bei der vom Implantologen gestelleten Rechnung für die Ok-Resektion wurde u.a. eine Ziffer GOÄ 0602 abgerechnet für Monitoring Pulsüberwachung und Oxymetrie Preis: 31,01 Euro entsprechend dem 3,5 fachenb Satz.
    Ich hatte während des Eingriffes eine Kurznarkose mit Dormicum bekommen.
    Während die Private Versicherung auf diesen Punkt nicht eingeht und erstattet hat, habe ich wie gesagt mit der Beihilfe Probleme:
    Zunächst Ablehnung der Erstattung mit der Begründung- „der Zahnarzt darf lediglich bestimmte Gebührenziffern aus der GOÄ berechnen. Die Ziffer 602 gehört nicht dazu“
    Daraufhin Einspruch von mir mithilfe eines Schreibens meines Zahnarztes „wegen starker inflammatorischer reaktion im Op-Gebiet war eine präoperative Sedierung zusätzlich notwendig“ und Begründung “ Der Zahnarzt darf Leistungen aus den in § 6 Abs.1 (u.a.Abschnitt L= Chirurgie) genannten Abschnitten nach den Vergütungsrichtlinien der GOÄ abrechnen , soweit solche leistungen für eine zahnärztliche Tätigkeit infrage kommen“ Meine Zahnarzt ist approbierter Zahnchirurg mit Schwerpunkten ambulante Chirurgie und Impalntologie.
    Daraufhin Schreiben der Beihilfe: , dass Leistungen nach § 6 der GOZ nur nach den Abschnitten B I und II , C,D,E Vund VI , J,L,M,N und O der GOÄ sowie Nr. 4113 und 4700 berechnet werden dürfen
    GOÄ 602 ist jedoch nicht im Abschnitt L wie angegeben.
    Die Stellungnahme der Berzirkszahnärztekammer bestätigt die Auffassung der Beihilfe und führt aus dass die Ziffer 602 im Abschnitt F der GOÄ aufgeführt sei.
    Was soll ich nun tun . Liegt hier lediglich ein Formfehler seitens des Zahnarztes vor.?
    Die Beihilfe

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  • Autor
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  • #281074 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Finden Sie nicht,dass es lächerlich ist wegen 35€
    die Sie von der Beihilfe nicht erstattet bekom-
    men,so ein Theater zu machen.
    Wenn Sie das Gled nicht von der Beihilfe bekommen,können Sie Klage einreichen.

    M.f.G. Dr. Metelski

    #281075 Antworten
    J.Peter
    Gast

    Sehr geehrter Dr. Metelski,
    sicherlich haben Sie recht, was die Höhe der Kosten angeht , 30 Euro tun keinem weh.
    Es geht mir eigentlich nur um die Klärung unterschiedlicher Auslegungen. Eigentlich müsste der Zahnarzt doch wissen, was er berechnen darf.
    Ich bin selbst Mediziner und muss darauf achten, was ich abrechnen darf und was nicht. Ich denke das muss auch für Zahnärzte gelten
    Mfg
    Peter

    #281076 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Sicherlich muß auch ein Zahnarzt wissen, was er abrechnen darf.Doch leider ist es so und das werden Sie sicherlich auch wissen,gibt es zu bestimmten Geb.- Nr. der GOZ u. der Anwendungsmöglichkeit der GOÄ unterschiedli-
    che Deutungs- und Auslegungsformen.Dazu gibt
    es auch die verschiedensten Urteile von diver-
    sen Gerichten. Die Urteile weichen in den einzelnen Bundesländern noch voneinander ab.
    Gäbe es zu allen Streitpunkten höchstrichterli-
    che Urteile, wäre vieles einfacher.
    Leider zeigen aber die Erfahrungen, dass es bei
    Rechnungsstellung immer Theater mit dem
    Erstattungsverhalten von Beihilfestellen und
    mittlerweile auch den Kollegen bekannten Pri-
    vatversicherungen gibt. Was die Zahlungsmoral angeht, gibt es noch eine Berufsgruppe, die
    glauben auch, sie können sich alles erlauben.
    Doch das ist hier nicht das Thema.
    Mein Tip, warum sprechen Sie nicht mit Ihrem
    Behandler unter vier Augen- rein kollegial.

    Alles Gute 2004 Dr. G. Metelski

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Antwort auf: Problem mit Beihilfe
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