Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


preisinformation

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  • #291141 Antworten
    elculo
    Gast

    ich möchte mal die meinungen wissen, ob die preise i.o. sind, die ich für ein implantat bezahlen soll, oder ob es eventuell einsparpotential gibt.

    ich bin privat versichert. es soll rechts oben der dritte zahn von hinten ersetzt werden.
    laut zahnarzt kostet das ganze (incl. dübel) rund 2.000 euro. davon entfallen 1.000 auf zahnbehandlung und 1.000 auf zahnersatz.

    ich bin privat versichert. meine kasse zahl 60% bei zahnersatz und 100% bei zahnbehandlung. das bedeutet bei dem kostenvoranschlag eigenkosten von ca. 400 euro. der kostenvoranschlag wurde seitens der versicherung soweit abgesegnet, falls ich ein bestimmtes labor für die laborarbeiten beauftrage..

    das implantat wurde mir letzten freitag gesetzt. es verlief ohne probleme und ich habe den grössten dübel eingesetzt bekommen, den der arzt dabei hatte (13er länge, 5er breite).

    nach der einheilung geht es dann also noch darum, den zahn zu ersetzen. die verankereung wäre also vorhanden. für die bereits getätigten arbeiten habe ich die rechnung noch nicht erhalten. schätze mal, dass das rund 1.000 kosten wird. wie hoch da der zahnersatzanteil ist, weiss ich noch nicht.

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  • #291142 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    das ist ja hochinteressant. Wie kommt Ihre Versicherung eigentlich dazu, Ihnen, respektive Ihrem Zahnarzt (Er vergibt den Auftrag, nicht Sie!), vorzuschreiben, in welchem Labor die Arbeit gefertigt werden soll. Davon habe ich noch nie gehört. Ich wäre Ihnen für eine weitergehende Information sehr dankbar, z.B. welche Gesellschaft das ist und wie so ein Tarif heißt. Das können Sie auch gerne an meine Mail-Adresse direkt schicken. Ich als Zahnarzt würde mir von niemandem ein Labor vorschreiben lassen, denn nur ich allein muß nachher das Ergebnis verantworten. Und wenn die Arbeit wegen z.B. eines schlampigen Labors mehrfach gemacht werden muß, hänge ich mit meiner Arbeitszeit drin. Warum sollte ich das tun?

    Zum Thema Preise können Sie sich hier im Forum unter der Rubrik „Kosten“ in der Menueleiste gut informieren.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #291143 Antworten
    elculo
    Gast

    eigentlich wollte ich ja informationen bekommen.

    es ist einvernehmlich geklärt worden. meine versicherung hat für laborkosten höchstbeiträge eingeführt, eine sog. sachkostenliste.

    diese kosten sind beim kostenvoranschlag meines arztes überschritten worden. in dem brief meiner versicherung wurde erwähnt, dass sie eine liste mit labors hätten, die leistungen im rahmen der sachkostenliste anböten und sie mir auf nachfrage gerne adressen zukommen lassen könnten.

    davon habe ich gebrauch gemacht. es wurden mir 2 adressen in unmittelbarer nähe genannt. mit beiden war mein zahnarzt einverstanden.
    auf nachfrage des zahnarztes konnten dann diese labore nicht garantieren, dass sie im rahmen der liste abrechnen würden.
    daraufhin hab ich mich dann bei meiner versicherung beschwert.
    nach einem telefonat hat mir dann schliesslich die versicherung persönlich zugesagt, dass ich alles anerkannt bekomme, selbst wenn es die sachkostenliste übersteigen sollte, wenn ich eines der vorgeschlagenen labore beauftrage. damit war mein zahnarzt einverstanden.

    #291144 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Mühe. Die Antwort war sehr aufschlußreich.

    Eine kurze Bemerkung zu diesem Forum. Hier kann jeder Fragen stellen und auf die darf jeder antworten. Das ist keine Beratungsstelle im herkömmlichen Sinne. Dieses Forum funktioniert nur so lange, solange sich jeder mit seinem Wissen einbringt. Auf dieser Basis erfolgte meine Nachfrage.

    Es werden in diesem Forum auch keine konkreten Preisinformationen gegeben. Insofern war der Hinweis auf den Menuepunkt „Kosten“ schon richtig. Würden hier Preise ausgelobt, wäre es sehr schnell mit der objektiven Information in diesem Forum vorbei.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    PS.: Was da jetzt mit den Labors passiert, kann auch ganz schnell mit den Ärzten passieren. Dann wäre es mit Ihrer freien Arztwahl schnell vorbei. Insofern sollten Sie solche Entwicklungen aufmerksam und auch kritisch beobachten.

    #291145 Antworten
    elculo
    Gast

    … trotzdem hätte ich eigentlich erwartet , dass meine frage in dem anderen thread (abgrenzung zahnersatz – zahnbehandlung) beantwortbar wäre.

    bzgl der sachkostenliste fand ich gerade folgende info, die plausibel macht, warum meine versicherung schnell kompromissbereit war:

    „Sachkostenliste der PKV unwirksam
    Sachkostenliste für zahntechnische Leistungen in der PKV unwirksam

    Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit ( Urt.vom 29.09.2004; Az. 23 S 42/03 ) zwischen der AXA-Krankenversicherung und dem Kläger, der bei ihr krankenversichert ist, entschieden, dass die dem Vertrag zugrundeliegende Sachkostenliste unwirksam ist. Die Sachkostenliste sah die Erstattung von Laborleistungen auf Basis des BEL II mit einem 20-prozentigen Preisaufschlag vor. Die darüber hinausgehenden Beträge der Laborrechnung waren durch die AXA entsprechend gekürzt und nicht erstattet worden.
    Die Unwirksamkeit der Sachkostenliste wurde von dem Gericht damit begründet, dass die Liste intransparent im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist.
    Allerdings ist die Entscheidung bislang noch nicht rechtskräftig geworden, da seitens der AXA-Krankenversicherung Revision eingelegt wurde.“

    #291146 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    ich würde mich als Versicherungsnehmer auch nicht auf eine solche „Sachkostenliste“ einlassen. Die hat ja nur ein Ziel: Ihr Versicherung will sparen. Und wer sich einer solchen „Billigliste“ unterwirft als Anbieter, über dessen Motivation und ggf. auch Lage können Sie selbst phillosophieren.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    P.S.: Die Abgrenzung der Leistungen ist wirklich nicht so einfach. Es kommt oft darauf an, wer welcher Leistung welchen Zweck zuordnet. Da kann ein und dieselbe Leistung mal der konservierenden, mal der prothetischen Seite zugeordnet werden. Ich würde Ihnen gerne eine befriedigende Auskunft geben, aber die gibt es so pauschal nicht. Und auch da wird sich Ihre Versicherung einen gewissen „Entscheidungsspielraum“ nehmen. Und Ursache des ganzen Problems sind die Politiker, die eine Gebührenordnung gestrickt haben nach der Devise: Komm mir bloß nicht mit Sachverstand. Die Frage der Auslegung dieses Regelwerkes hat die Gerichte bisher einige 1000 mal beschäftigt. Das ist bei einem Gesetz kein Qualitätsmerkmal.

    #291147 Antworten
    Lang Gisela E.
    Gast

    Das für den Versicherten günstige Urteil des LG Köln vom 29.09.2004, Az. 23 S 42/04 wurde aufgehoben durch den BGH am 18.01.2006 Az. IV ZR 244/04. Eine Sachkostenliste ist nach diesem Urteil für die Erstattungspflicht der privaten Krankenkasse nur dann maßgebend, wenn sie Bestandteil des Versicherungsvertrages war und Anlage zum Versicherungsschein. Da dies im Urteilsfall gegeben war, mußte die beklagte AXA-Versicherung nur die Beträge lt. Sachkostenliste erstatten.
    Einseitige Vertragsänderungen der Versicherungen sind nach den beiden BGH-Urteilen vom 12.12.2007, Az. IV ZR 130/06 und IV ZR 144/06 unzulässig. Auch das BGH-Urteil vom 23.01.2008 Az. IV ZR 169/06 ist in diesem Zusammenhang hilfreich. Die BGH-Urteile kann man über die Homepage des Bundesgerichtshofes (Entscheidungen) einsehen.

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