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PKV fordert Herstellernachweis

  • Dieses Thema hat 7 Antworten sowie 8771 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 8 Monaten von Christof Ferling aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #280546 Antworten
    Christof Ferling
    Gast

    Hallo!

    Meine PKV fordert einen patientenbezogenen Herstellernachweis für Membranen, Implantatteile und Verschlußschrauben.

    Mein Zahnarzt sagt, das sei nicht zulässig, da es sich um Verbrauchsmaterial aus der Vorratshaltung handelt.

    Gibt es Erfahrungen oder Rechtsprechung, die die Meinung meines Zahnarztes stützen.

    Gruß
    Christof

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  • Autor
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  • #280547 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich denke, die Versicherung hat ein recht zu erfahren, welche Ersatzteile in Rechnung gestellt werden, Christof, genau wir bei den Laborkosten. Ist ja auch kein Problem für Ihren Zahnarzt, diese Angaben zu machen und es lohnt kaum, sich deswegen rumzuärgern.

    Grüße

    Osswald

    #280548 Antworten
    Ilka Reynders
    Gast

    Habe das gleiche Problem. Mein Zahnarzt kann mir den Lieferschein/Rechnung des Herstellers ebenfalls mit Hinweis, dass er die Implantate aus seiner Vorratshaltung entnommen hat, nicht geben. Jetzt hat er mir aber die Hersteller-Artikelnummern sowie die Einkaufspreise dazu mitgeteilt. Sollte das der Versicherung jetzt reichen? (Ich habe insgesamt 5 Implantate gesetzt bekommen). Und falls ja, kommt jetzt das nächste Problem auf mich zu, da der Einkaufspreis 25% unter dem in Rechnung gestellten Preis liegt?

    #280549 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Mehrwertsteuer vergessen, Frau Reynders? Der Zahnarzt zahlt 16% auf den Einkaufspreis, kann aber dem Patienten nur 7% in Rechnung stellen (zumindest, wenn er es über den Eigenbeleg ZE macht). Darüber hinaus muss er seine Kosten für Lagerhaltung kalkulieren, da er ja eine nicht geringe Zahl unterschiedlicher Implantate für unterschiedliche Situationen vorhalten muss. Es kommt also lediglich darauf an, ob Ihre Versicherung den Aufschlag akzeptiert oder nicht, manche tun das, andere nicht.

    Ansonsten ist es völlig ausreichend, den Hersteller und die Artikelnummer mitzuteilen. Ein Recht auf Vorlage einer Original-Rechnung für „genau Ihre Implantate“ hat die Versicherung sicher nicht. Irgendwo muss auch mal Schluss sein mit Misstrauen.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #280550 Antworten
    zahedi
    Administrator

    eine pauschale Rechnungsstellung für Materialien ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht statthaft.
    Die angegebenen Preise des Hersteller sind wahrscheinlich ohne Mwst. und Portokosten, die ja noch oben drauf kommen. Die Gerichte akzeptieren im Allgemeinen einen um 20-25% über dem EK-Preis liegenden Materialpreis für Lagerhaltung, Verlust durch Ablauf des Verfallsdatums etc.. Daher scheint mir der „Aufschlag“ sehr moderat zu sein.
    Gruß
    B. Zahedi

    #280551 Antworten
    Ilka Reynders
    Gast

    Vielen Dank für die Antworten. (Die MwSt. hatte ich wirklich vergessen). Mein Problem war auch nicht die Höhe des Aufschlages oder der Aufschlag an sich.
    Der Hinweis, dass die Originalrechnung von der PKV nicht gefordert werden kann, ist sehr wertvoll für mich und war die eigentliche Unsicherheit bei mir. Wenn die Versicherung jetzt nämlich immer noch die Erstattung der Materialien verweigert, werde ich dem Rat des Abrechnungsservices meines Zahnarztes folgen und Rechtsmittel gegen die Versicherung einlegen.
    Die Versicherung hatte übrigens „geraten“, dem Zahnarzt die Materialien ebenfalls von der Rechnung abzuziehen und mich dann vom Zahnarzt auf Zahlung verklagen zu lassen. In was für einer Welt leben diese Versicherungsleute eigentlich??? Erstens befinde ich mich doch noch in Behandlung bei dem Arzt, zweitens bin ich hochzufrieden mit meinem Zahnarzt, der die Implantation hervorragend ohne jegliche Komplikationen für mich durchgeführt hat.

    Nochmals dankeschön und frdl. Grüße

    Ilka Reynders

    #280552 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    >Die Versicherung hatte übrigens „geraten“, dem Zahnarzt die Materialien ebenfalls von der Rechnung abzuziehen und mich dann vom Zahnarzt auf Zahlung verklagen zu lassen. In was für einer Welt leben diese Versicherungsleute eigentlich???

    Da haben Sie Recht, Frau Reynders, leider denken die wenigsten Patienten so wie Sie.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #280553 Antworten
    Christof Ferling
    Gast

    Danke für den Hinweis, dass Angaben zum Hersteller und die Artikelnummer ausreichen. Ich werde mir die Angaben von meinem Zahnarzt geben lassen. ansonsten teile ich die Auffassung von Frau Reynders, und im Zweifelsfall wird die Kasse verklagt.

    Nochmals danke an alle, die mit einem sachlichen Beitrag geholfen haben.

    Gruß
    Christof Ferling

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Antwort auf: Antwort #280551 in PKV fordert Herstellernachweis
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