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Periimplantitis-Therapie,Kassenleistung?

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    Thema
  • #298937 Antworten
    G.Müller
    Gast

    Ist die Behandlung und Therapie einer Periimplantitis/Mucositis eine Kassenleistung? (gesetzl. Krankenkasse). Trotz gründl. Pflege ist bei mir an einem Impl. o.g. Entzündung mit vestibulärer Fistel entstanden, Behandl. soll in Kieferklinik stattfinden, da weg. Bisphosphonat-Therapie (1 1/4 Jahr lang Wochentablette bis Aug.07) Kieferknochennekrose-Gefahr besteht. Bitte um kompetente Antwort. Vielen Dank im Voraus.

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  • Autor
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  • #298938 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    da das Implantat eine Privatleistung ist, bleiben auch alle Therapien bzw. Reparaturmassnahmen an einem Implantat Privatleistungen.
    Falls jedoch eine Erkrankung vorliegt, die nicht unbedingt mit einem Implantat in Zusammenhang zu bringen ist (dessen Bezeichnung das Wort „Implantat“ nicht enthält?), kann das durchaus eine über die Krankenkasse abrechenbare Leistung auslösen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #298939 Antworten
    G.Müller
    Gast

    Danke, Herr Dr. Zahedi für Ihre schnelle Antwort. Da aber „Periimplantitis“ besagt, dass eine mit einem Implantat zusammenhängende Entzündung besteht, ist es also keine Kassenleist.? Habe ich das richtig verstanden? Gesetzt den Fall, es ist aufgrund der Entzündung der Kieferknochen beteiligt und es erfolgt ein stat. Klinikaufenthalt, ist das Privatleist. ohne Kassenbeteiligung? Wenn ja, dann müssten Pat. vor der Implantation gründlich ü. evtl. Folgen aufgeklärt werden. Freundl. Gruß

    #298940 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Die Aufklärung ist Sache des Zahnarztes. Nicht Lege artis muss der Patient „noch“ beweisen. Aber wenn der Zahnarzt nicht über alles aufgeklärt hat, dann ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Steht so im BGB.

    #298941 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    ich denke nicht, dass der Ratschlag in Ordnung ist, wegen unterlassener Aufklärung bezüglich einer vielleicht irgendwann mal sich entwickelnden Periimplantitis vor Gericht zu ziehen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #298942 Antworten
    G.Müller
    Gast

    Hallo Herr Doktor Zahedi,
    bin ganz Ihre Meinung.
    Danke und freundl. Gruß

    #298943 Antworten
    G.Müller
    Gast

    soll heißen: bin ganz Ihrer Meinung, sorry

    #298944 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Wer hat denn davon gesprochen, vor Gericht zu gehen. Es geht doch hier um die Kosten.
    Obwohl es Zahnimplantate schon seit langem gibt, steckt vieles noch in den Kinderschuhen. Jeden Tag kommt ein neues Implantat auf den Markt. Zahnärzte werden von Marketingabteilungen überredet, dass sie alles auch können. Ich finde schon, dass die Aufklärung bei zahnimplantaten von großer Bedeutung ist. Das kann man nicht einfach kleinreden „mit vor Gericht gehen“.

    #298945 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Wer hat denn davon gesprochen, vor Gericht zu gehen. Es geht doch hier um die Kosten.
    Obwohl es Zahnimplantate schon seit langem gibt, steckt vieles noch in den Kinderschuhen. Jeden Tag kommt ein neues Implantat auf den Markt. Zahnärzte werden von Marketingabteilungen überredet, dass sie alles auch können. Ich finde schon, dass die Aufklärung bei zahnimplantaten von großer Bedeutung ist. Das kann man nicht einfach kleinreden „mit vor Gericht gehen“.

    #298946 Antworten
    G.,Müller
    Gast

    Vielen Dank, aber leider sind meine Fragen vom 18.10. und 19.10. betreffs Kassenleist. (ja oder nein)
    1. Behandl. v. Periimplantitis,
    2. ggf. auch Impl.-Entfern. mit notwendigem stat. Klinikaufenthalt bisher nicht beantwortet.
    Freundl. Gruß

    #298947 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Herr Dr. Zahedi hat ja Recht, Implantate sind keine Kassenleistungen, sondern Privatleistungen, deshalb muß der letztlich zahlen, der „schuld“ ist. Wenn der Zahnarzt nicht ausreichend aufgeklärt hat, ist er in der Pflicht (z.B. bei Vorliegen von Parodontitis oder Zähneknirschen etc.). Dann muß der Zahnarzt beweisen, dass seine Aufklärung ausreichend war. Wenn der Zahnarzt nicht lege artis (kunstgerecht) gehandelt hat, muss der Patient es íhm beweisen. Man braucht dazu aber einen guten Fachanwalt für Medizinrecht.
    Alles das sollte man sich vor der Implantation gut überlegen und einen erfahrenen Implantologen aussuchen. Ich bin aus Erfahrung klug geworden.

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Antwort auf: Antwort #298938 in Periimplantitis-Therapie,Kassenleistung?
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