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Nichtanlage von 22 Zähnen – Kostenfrage bei Implantatversorgung

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  • Ersteller
    Thema
  • #293832 Antworten
    Markus
    Gast

    Hallo,

    Ich bin 18 Jahre alt, habe insgesammt 6 zweite Zähne (jeweils zwei Backenzähne in Ober- und Unterkiefer und die vorderen zwei Schneidezähne im OK, rest z.T. sehr wackelige Milchzähne, z.T. auch schon ausgefallen).
    Seit nunmehr 10 Jahren wird bei mir auf eine Implantatversorgung hingearbeitet, (eine langjährige Kieferorthopädische Behandlung, Kieferoperation, usw. wurden durchgeführt)

    Im Februar 2007 soll die Implantatversorgung mit insgesammt 14 Implantaten erfolgen. Das Problem hierbei ist die Kostenfrage, für die nun schon in einigen Wochen anstehende Operation:

    Zahlt die Krankenkasse eine Implantatversorgung? Hierbei stoße ich oft auf darauf, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen würde, könnte eine Versorgung mit konventionellen Methoden nicht möglich sein.
    Mein Zahnarzt jedenfalls meint, die Kasse zahlt nicht.

    Die Kosten, die sich auf etwa 30.000 € belaufen kann ich als Schüler kaum bezahlen…

    Danke im Vorraus für alle Antworten
    viele Grüße
    Markus

Ansicht von 17 Antworten – 1 bis 17 (von insgesamt 17)
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  • #293833 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    bei einer sog. generalisierten Nichtanlage von Zähnen gibt es meines Wissens immernoch zumindest eine Bezuschussung der ges. Krankenkasse. Da sich da aber dauernd die Sicht der Dinge ändert, ist der beste Weg, Sie setzen sich mit dem sicher erstellten Heil- und Kostenplan mit Ihrer Krankenkasse zusammen. Sagen Sie, dass eine andere Versorgung wohl kaum möglich ist, zumindest nicht, ohne langfristig Ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen. In aller Regel wird dann ein Gutachter benannt, der sich das anschaut. Das würde ich auf jeden Fall tun, denn Ihnen steht eine ausreichende und wirtschaftliche Lösung zu, das bedeutet auch, dass es zunächst mal eine medizinisch richtige Lösung sein muß. Und mehr als „nein“ sagen kann Ihre Kasse auch nicht.

    Gruß

    K.-J. Mathes

    #293834 Antworten
    heni
    Gast

    Hallo,

    mich wundert, daß Ihr ZA der Meinung ist, daß die Krankenkasse nicht bezahlt . Wer am Ende die Kosten trägt, finde ich der Preis zu teuer.

    MFG

    #293835 Antworten
    Andrea
    Gast

    Hey, ich finde tatsächlich gleichgesinnte. Obwohl es den Anschein hat, als ginge es dir schlechter…
    Sind deine „Zweiten“ gar nicht angelegt?
    Bei mir sind 8 Zähne nicht angelegt.
    Ich bin 28 und habe vor ca 13 Jahren 4 Implntate bekommen. Damals hat die KK noch einen Großteil bezahlt. Ich habe noch einen Milchzahn, der hoffentlich noch eine ganze Weile hält.
    Über einen Austausch wäre ich sehr froh.

    LG Andrea

    #293836 Antworten
    Ellen
    Gast

    Hallo Markus,

    Du mußt Dich jetzt vor allem eines: beeilen. Du nimmst den Kostenvoranschlag des Implantologen und gehst damit zu Deiner Krankenkasse. Als erstes wirst Du dort wahrscheinlich zu hören bekommen, dass Implantate keine Kassenleistungen sind. Du erzählst also Deine Geschichte der Nichtanlagen und erntest höchstwahrscheinlich ungläubige Blicke. Das ignorierst Du. Daraufhin wirst Du nach einiger Zeit von der Krankenkasse zum Gutachter geschickt.
    Die Anzahl Deiner Nichtanlagen reicht immerhin aus für die generalisierte Nichtanlage. Was der Gutachter tatsächlich noch bestätigen muß, ist, dass die konventionelle Versorgung nicht möglich ist. Hast Du gut recherchiert 🙂

    Bei mir hat der Gutachter so entschieden, hat sogar noch für ein gar nicht vorgesehenes Implantat gesorgt.

    Aber Dir läuft die Zeit davon, Du mußt Dich jetzt beeilen, weil dieser Weg so lange dauert. Du darfst auf gar keinen Fall, die Implantation machen lassen, bevor Du nicht einen Stempel von Deiner Krankenkasse hast. Vielleicht läßt Du Dir auch dabei helfen. Bei allen zu fällenden Entscheidungen mußt Du immer einen Draht zu Arzt und Krankenkasse haben. Kurioserweise sitzt Du als Patient in der Mitte und hörst Dir vom Arzt ein Wettern an (die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen haben keine Ahnung) und von der Krankenkasse auch (so geht das überhaupt nicht, dass kann Ihr Arzt nicht machen).

    Ich wünsche Dir viel Geduld, gute Nerven und letztlich Erfolg.

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #293837 Antworten
    Andrea
    Gast

    Ab welcher Anzahl von fehlenden Zähnen kann man denn von einer generalisierten Nichtanlage ausgehen?

    #293838 Antworten
    Ellen
    Gast

    Hallo Andrea,

    ab 9 fehlenden Zähnen pro Kiefer.

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #293839 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    nach der Bedeutung des Wortes dann, wenn alle Zähne nicht angelegt sind. So ist es meines Wissens nach im Gesetz auch gemeint.

    Aber, eine andere Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen steht dieser Auslegung entgegen. Wie ich bereits sagte, schuldet die gesetzliche Kasse dem Versicherten eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung. Dann soll sie mal ohne Implantate. Also muß man der Krankenkasse entsprechend Druck machen und das notfalls auch versuchen, vor Gericht durchzusetzen. Die Zeiten, in denen die Kassen den Versicherten die Leistungen hinterher getragen haben, die sind vorbei. Das wird zwar heute noch gern von Politikern so herausposaunt, aber das ist schon lange nicht mehr so. Von dem, was heute z.B. international verfügbares und anerkanntes Behandlungspotintial in der Parodontologie ist, steht Ihnen im Kassensystem maximal noch ein Zehntel zur Verfügung, wenn überhaupt.

    Gruß

    K.-J. Mathes

    #293840 Antworten
    Andrea
    Gast

    Hallo Herr Mathes,

    Sie meinen also, mit ausreichen Druck besteht eventuell die Möglichkeit, eine Bezuschußung der Kasse zu erreichen?
    Ich habe vor ca. 13 Jahren (da war ich 15) 4 Implanate bekommen, zum größten Teil wurden die Kosten von der Kasse übernommen. Stehen die Chancen, erneut eine Bezuschussung zu bekommen ( ich habe Angst, dass die Implantate irgenwann nicht mehr halten – sind ja schon eine Weile drin) deshalb vielleicht besser? Oder eher schlechter? Kann man vorweg schon mal bei der Kasse anfragen? Oder lieber erst im konkreten Fall?

    Lieben Dank für Ihre Antwort! (falls Sie überhaupt meine Fragen beantworten können 🙂

    #293841 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    bei der Diagnose generelle Nichtanlage gilt, denke ich, die gesetzliche Regelung. Eine Neuversorgung ist darin nicht ausgeschlossen. Nachfragen hat aber nur im konkreten Fall einen Sinn, da dann erneut ein Gutachterverfahren eingeleitet werden müsste. s.u. Text Richtlinien Ausnahmeindikation, siehe auch unter ->Kosten:
    Zu c) Nichtanlage von Zähnen
    Ein besonders schwerer Fall kann auch vorliegen, wenn eine genetisch bedingte Nichtanlage von Zähnen gegeben ist. Dabei ist mit der Formulierung nicht nur die totale Zahnlosigkeit gemeint, sondern das genetisch bedingte Fehlen der Mehrzahl der Zähne. Auch hier kann von Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung gesprochen werden. Die Nichtanlage einzelner Zähne stellt dagegen keinen „schweren“ Fall im Sinne der Richtlinien dar.
    Wie bei den Ausnahmeindikationen unter Buchstabe a) und b) unterliegen Implantate, die im Zusammenhang mit der genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen erforderlich sind, nur dann der Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist.

    Gruß
    B. Zahedi

    #293842 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    eine Vorabanfrage bei der gesetzlichen Kasse können Sie sich schenken.

    Vor mehreren Jahren war die Rechtslage eine andere als heute und, da das Geld noch etwas lockerer saß bei den Kassen, gab es auch einiges an Zuschüssen, die heute nicht mehr gezahlt würden.

    Wenn Ihnen „nur“ 4 Zähne fehlen, dann haben Sie nach der jetzigen Regelung keine Chance, Implantat bezuschußt zu bekommen. Lediglich für den darauf zu befestigenden Zahnersatz steht Ihnen ein Festzuschuß zu, der sich an der Regelversorgung – also wahrscheinlich einer oder mehrerer Brücken – orientiert.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas Klarheit verschaffen.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #293843 Antworten
    Andrea
    Gast

    Hallo herr Mathes,

    danke für Ihre Antwort. Mir fehlen 8 Zähne. Durch jahrelange (warscheinlich nicht optimale)kiefernortopädische Behandlung wurden die Zähne so geschoben, dass 4 Lükchen durch implantat geschlossen werden konnten. Aber warscheinlich zähle ich immer noch nicht zu den „schweren“Fällen…:(

    Viele Grüße
    Andrea

    #293844 Antworten
    Markus
    Gast

    Am 12. Februar sollen bei mir nun 14 Implantate gesetzt werden. Die Krankenkasse hat genehmigt die Kosten zum 2,5 fachen Satz zu übernehmen.
    Hier meine Frage: Was bedeutet das? Ich habe den vollständigen Kostenvoranschlag vor mir liegen, die Kosten belaufen sich insgesammt auf 32.000 Euro. Die Preise sind alle mit eben diesen verschiedenen Faktoren angegeben, von 1,0 bis 3,5, hat das also zu bedeuten, dass die Krankenkasse alles bis zu Faktor 2,5 zahlt und über 2,5 muss ich selbst bezahlen?

    #293845 Antworten
    fire2003
    Gast

    Hallo Markus,
    ich hoffe, die Setzung von Deinen 14 Implantaten ist erfolgreich verlaufen. Dahin wünsche ich Dir schon mal gute Besserung. Diese Steigerungssätze gibt es in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Anwendung finden bei Behandlungen die Privat in Rechnunng gestellt werden. Privat Krankenversicherte bekommen nur solche Rechnungen. Die Zuschüsse der gesetzl. Krankenkasse liegen weit unter denen der Gesamtkosten. Bist Du privat Krankenversichert, dann kann es sein, das die PKV nur bis zum 2,5-fachen Steigerungssatz zahlt. Vielleicht hast Du Glück und die Kasse zahlt noch etwas mehr, vielleicht bis zum 3,5-fachen Satz, wenn der Zahnarzt oder Kieferchirurge eine patientenbezogene Begründung vorlegt. Eine Garantie kann ich Dir dafür nicht geben, da ich Dein Versicherungsverhältnis nicht kenne. Probier es einfach.

    #293846 Antworten
    Clauda FUchs
    Gast

    Hallo,

    mir fehlen ca. 12 Zähne und ich habe die komplette Behandlung bezahlt bekommen.

    Habe jedoch auch den Klageweg beschritten. WEnn ich helfen kann einfach melden.

    #293847 Antworten
    Marina
    Gast

    Hallo Frau Fuchs!

    Da mir das Ganze auch bevorsteht und die Krankenkasse sich auch sträubt, wäre für mich sehr von Interesse, wie sie die ganze Sache über die Bühne gebracht haben.

    Wäre für Antwort sehr dankbar.

    LG Marina

    #293848 Antworten
    Drees
    Teilnehmer

    [quote=“Clauda FUchs“]
    Hallo,

    mir fehlen ca. 12 Zähne und ich habe die komplette Behandlung bezahlt bekommen.

    Habe jedoch auch den Klageweg beschritten. WEnn ich helfen kann einfach melden.
    [/quote]

    Hallo Frau Fuchs,

    da wir das gleiche Schicksal haben, (12 Zähne fehlen)
    könnten Sie mir bitte weiterhelfen ? zum Thema Klageweg!

    Vielen Dank im Voraus
    Drees

    #293849 Antworten
    AnnKathrin
    Teilnehmer

    Hallo Claudia,
    der Beitrag ist zwar schon älter aber vielleicht kannst du mir trotzdem weiterhelfen?!
    Es geht um 20 Nichtanlagen bei mir.

    Liebe Grüße
    AnnKathrin

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Antwort auf: Antwort #293849 in Nichtanlage von 22 Zähnen – Kostenfrage bei Implantatversorgung
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