Hallo Birgit,
das ist ja „Schiet“. Hatte für mein Kind früher eine Zusatzversicherung für private Krankenhausbehandlung abgeschlossen. (Zahnzusatzvers. gab es da noch nicht.) Die Beiträge sind für Kinder extrem niedrig. Ich finde es deshalb gut, weil man nie weiß, welche Erkrankung ein Kind in sich trägt; auch heute beträgt der Monatsbeitrag nur rd. 5,00 €.
Zurück zu Deinem Problem. Ich würde auch jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Du musst natürlich angeben, dass eine Nichtanlage der vorderen Schneidezähne besteht, dann wird das als fehlender, nicht ersetzter Zahn berechnet. Kostet – je wo Du die Vers. abschließt, rd. 1,00 €/Zahn mehr im Monat. Ein Vertrag kann i. d. R. aber nicht abgelehnt werden, die fehlenden Schneidezähne sind mit diesem Risikozuschlag mitversichert.
Natürlich denkt man, oh je, nochmal jeden Mt. 2,00 €, aber rechne das doch einmal hoch. Das sind im Jahr 24,00 €, in 10 Jahren 240,00 € mehr. Und was kann in den nächsten 10 Jahren alles noch kommen.
Wie schon gesagt, aber bei Vertragabschluss angeben, denn man befreit mit dem Vetragsabschluss ZA und KK von der Schweigepflicht und da bringt es ncihts, wenn man hinterher wegen Nichtangabe den Versicherungsschutz verliert.
LG Renate