Häufige Suchanfragen im Forum:
Nicht(?)-Beihilfefähigkeit von Implantaten
- Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2786 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Guten Tag zusammen,
§ 4 Abs. 2 Buchstabe b) BVO (Beihilfeverordnung NW) nebst zugehöriger VV hat es in sich. Hintergrund ist, dass meine geplante Implantatversorgung nicht beihilfefähig erklärt wurde und mit 250,–€ pauschal abgegolten werden soll. Nur: wofür sind die 250,–€?? Nur für die Implantation oder auch für die spätere Einzelkrone 36??
Wer kann mir bitte sagen, was genau gemeint ist mit:
1. große follikuläre Zysten oder Keratozysten (der fehlende Backenzahn hatte eine extrem große Zyste, weshalb er gezogen wurde)
2. Supra- und BrückenkonstruktionenVielen Dank &
Grüße
Christine