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Neueres Gerichtsurteil bei generalisierter NV von Zähnen

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    Portugal1
    Gast

    Hi, zufällig habe ich ein Gerichtsurteil mit den Entscheidungsgründen zur Implantatversorgung bei generalisierter Nichtveranlagung gelesen. In dem Fall zwar für den Patienten kein gutes Urteil, weil „noch zu viele Zähne“ veranlagt waren. Kann aber für alle interessant sein, bei denen pro Kiefer mehr als 59% der Zähne nicht veranlagt sind. Es ist dort auch von Körperverletzung die rede, wenn die noch vorhandenen Zähne abgeschliffen und überkront werden sollen. Danach könnte der eine oder andere mit einer Klage Erfolg haben. Ich stelle den Link einmal hier ein. Ist aber sehr viel zu lesen, aber mehr als interessant. Vielleicht kann sich auch der eine oder andere Sachverstand dazu äußern.

    https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_1_KR_37.02.htm

    Gruß Gerd

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    Portugal1
    Gast

    Sollte nicht 59% heißen, sondern 50%, sorry

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Antwort auf: Antwort #283620 in Neueres Gerichtsurteil bei generalisierter NV von Zähnen
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024