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Neue Umfrage: Gewährleistung in der Implantologie?

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  • Dieses Thema hat 16 Antworten sowie 19651 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 11 Jahren, 9 Monaten von Jacobs Marburg aktualisiert.
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    Thema
  • #313383 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Mit dem Ziel der Qualitätssicherung haben sich Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen der Konsensuskonferrenz (https://www.Konsensuskonferenz-Implantologie.de) auf Aus- und Weiterbildungkriterien für den sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt geeinigt.
    Allerdings ist dieser für den Patienten kaum vom Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessensschwerpunkt, wie sie von den Zahnärztekammern vergeben werden, zu unterscheiden. Es ist zudem zu diskutieren, in wiefern ein Curriculum alleine die Qualität der Implantologie in der Praxis sichern kann.
    Jeder weiß, dass sich Qualität unter anderem im Umfang einer Garantie widerspiegelt. Dies ist auch in der Implantologie kein Neuland, denn viele qualitätsbewusste Implantologen geben schon seit langem Gewährleistung (Garantie ist in der Medizin nicht möglich) für die Einheilung bis hin zum Verbleib von 8 Jahren und mehr. Die Bestimmungen sind dabei individuell nach den Erfahrungen und Möglichkeiten in der eigenen Praxis gestaltet. Kann es Sinn machen, Umfang und Kriterien allgemein zu definieren, um so etwas wie ein“Garantiesiegel“ für Patienten zu schaffen? Was muß ich als Behandler bedenken? Was sollte die Industrie tun?
    Wir hoffen auf eine rege Diskussion zu einem Thema, das wohl jeden Implantologen angeht.

Ansicht von 16 Antworten – 1 bis 16 (von insgesamt 16)
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  • #313384 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Ich wende seit Jahren folgende Methodik an und
    habe dies von Kollegen Takacs übernommen:
    Geht ein Implantat im Zeitraum bis zu 10 Jah-
    ren verloren, werte ich dies als Mißerfolg. Dies
    geht auch so in die Statistik ein. Voraussetzung
    ist allerdings, dass die Pflege und Mundhygiene
    stimmt und dass regelmäßige ( 3 Monate) Kon-
    trolltermine wargenommen werden. Ich verein-
    bare mit dem Patient ( mündlich), geht z.B. das
    Implantat nach 6 Jahren verloren, hat es 60 Prozent der erwarteten Lebensdauer erfüllt. Entweder er bekommt 40% des ursprünglichen Implantatpreises zurück, werden neue Implantate inseriert, sind die 40% billiger. Die
    Prothetik muß nach fünf Jahren bezahlt werden.
    Statt des billigeren Implantatpreises regeln wir
    die sache auch eventuell über Verblendungen
    ( Dank Praxislabor möglich).
    Innerhalb von zwei Jahren erhält der Patient alles umsonst.
    Anders sieht es bei Rauchern aus. Starke Rau-
    cher( mehr als 20 Zigaretten/Tg.) erhalten von
    mir in der Regel keine Implantate oder nur un-
    ter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen.
    Ich nehme es natürlich in Kauf, dadurch auch
    Patienten zu verlieren.
    Ich würde momentan offiziell noch keinen Ga-
    rantiespiegel für Patienten erstellen!

    #313385 Antworten
    dr.dr.w.hörster
    Gast

    die verwässerung der tätigkeitsschwerpunkte geht eindeutig zu lasten der kammern.die konsensuskonferenz hat standarts definiert,die dem patienten nachprüfbare kriterien an die hand geben.wenn es jetzt möglich ist, nach selbstauskunft einen tätigkeitsschwerpunkt/interessensschwerpunkt zu erlangen,hat kein patient mehr einen überblick,wo er qualifiziete arbeit erwarten darf.
    gleiches gilt für die gebiete oralchirurgie und kieferorthopädie.

    #313386 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    ist es da nicht sinnvoll, wenn der qualifizierte Implantologe, der seine Behandlungserfolge sicher überblickt, seine Qualifikation über eine Gewährleistung für den Patienten wieder transparent macht?
    Gruß
    B. ZAhedi

    #313387 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich bin auch der Ansicht, dass der Besuch eines oder mehrerer Kurse die praktische Qualität, auf die es letztlich ankommt, in welchem Bereich der Heilkunde auch immer nicht gewährleisten kann.
    Eine Gewährleistungszeit für das Verbleiben im Mund hingegen schon. Sie ist gleichzeitig transparent, abschreckend, diskussionsvermeidend und neutral. Darüber hinaus erhält sie die Freiheit, die als persönlcih adäquat und erfolgreich erkannte Form der Fortbildung zu erhalten.

    Grüße

    Osswald

    #313388 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Dies ist richtig Herr Zahedi,doch würde ich nicht vorschlagen, dass es dafür festgeschriebene
    Richtlinien gibt,für jeden Patienten und Richter
    nachlesbar. Ich denke da besonders an junge
    Kollegen, die in die Implantologie einsteigen,
    wenig Berufserfahrung und in der Implantolo-
    gie keine Erfahrung haben. Ich denke an meine
    Anfängerzeit in der Implantologie. Ich wurde
    belächelt. Fragen Sie mal Grafelmann was der
    sich von Hochschullehrern auf Kongressen an-
    hören mußte, da hat noch keine deutsche
    Hochschule an Implantate gedacht.
    Wichtiger scheint mir, dafür Sorge zu tragen,
    dass man sich vor der ersten Implantation so-
    wohl theoretisch als auch praktisch vorbereitet.
    Bei mir dauerte der Prozeß von 1980-1982. Ich habe sehr viel Fortbildungen und praktische
    Kurse absolviert bis ich selbst anfing. Ich gebe zu damals gab es nich so viele Angebote. Heute
    habe ich den Eindruck, wenn einer einen retinierten, impaktierten 8er extrahieren kann,
    dann macht er ein Fortbildungsinstitut auf.
    Es sollte auch Wert darauf gelegt werden, dass
    man nicht bloß einen bestimmten Hersteller
    favorisiert. Ich bin z.B. Anwender von Ankylos,
    Pit Bio Os,Osseobond, scheue mich aber nicht,
    bei älteren Patienten im interforaminalen Bereich die KSI- Bauer Schraube zu setzen.
    Ebenso verhält es sich mit Blattimplantaten.
    Ich möchte noch ein kleines Beispiel bringen.
    1978 erklärten sich die Zahnärzte in NRW bereit ,freiwillig Mittwochnachmittag einen Not-
    dienst durchzuführen. Ein inzwischen verstorbener älterer Kollege hat uns damals ge-
    warnt und sagte, wir werden Notdienst rund um die Uhr bekommen- wie Recht er hatte.
    Ich will damit sagen, wir sollten uns zurückhalten aus Marketinggründen irgendwel-
    che Regeln festzulegen. Dies sollte dem Behandler überlassen werden und mit zunehmender Erfahrung kann ich dem Patien-
    ten auch andere Angebote unterbreiten, als ein Anfänger.

    M.f.G. G.Metelski

    #313389 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo Herr Metelski,
    die Regeln kommen doch irgendwann so oder so (Gewährleistung bei ZE/Kasse ist doch schon längst da und damit auch die Krone auf dem Implantat mit Kassenzuschuß). Da werden wir uns gar nicht wehren können. Dass wir bei der Gewährleistung auf Implantologie-Einsteiger Rücksicht nehmen, würde ja die Qualitätsdiskussion ad absurdum führen. Jeder erfahrene Kollege kann doch eigentlich gut sagen, für was er geradesteht. Und das wird doch bei allen etwa das Gleiche sein, oder? Also kann man schon so etwas wie eine Leitlinie entwickeln…?
    Grüsse
    B. Zahedi

    #313391 Antworten
    Dr.Roos, Rainer
    Gast

    Das Grundbedürfnis des Menschen nach Sicherheit- gesundheitlich und finanziell- ist elementar. So elementar, dass nur Abenteurer oder „Verrückte“ darauf verzichten können. Oder Masochisten. Ich möchte alle drei Typen nicht in meiner Praxis haben und biete daher Garantieleistungen für die Einheilphase. Bei einem Verlust des Implantates vor und während der ersten 6 Monate nach der prothetischen Versorgung werden sämtliche Leistungen ohne weitere finanzielle Belastung des Patienten wiederholt. Das zwingt mich zu optimaler Planung und perfekter OP-Ausführung. Dieses Vorgehen ist für mich gelebte Qualität in der Zahnheilkunde. Als freiwillige Leistung macht es mir Freude, einen Garantiezwang lehne ich ab.
    Je umfangreicher die Garantieleistungen sind, um so höher muss der Preis der Leistung sein.
    Das zwingt alle implantologisch tätigen Zahnärzte in einen Wettbewerb…… und das ist gut so.

    #313390 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich stimme Ihnen zu, Herr Zahedi. Warum soll denn auch ein implantologischer Anfänger den Patienten, an und mit denen er seine Erfahrungen sammelt, nicht die Implantate kostenfrei ersetzen, die aufgrund seiner noch mangelden Erfahrung verloren gehen, wenn es die Erfahrenen, mit den Implantaten, die trotz ihrer Erfahrung verloren gehen, genau so machen? Je einfacher, transparenter und großzügiger die Regelung sein wird (und je früher sie von zahnärztlicher Seite kommt), desto eher werden wir die Preise halten können, bzw, desto weniger werden wir an Preisniveau verlieren.

    Grüße

    Osswald

    #313392 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich sehe die Frage eher so, dass die Preise angenehm angemessen sind, Herr Ross, und dass eine von zahnärztlicher Seite ausgehende, freiwillige Gewährleistung, möglicherweise dazu beitragen kann, das Niveau noch eine Weile zu halten.

    Grüße

    Osswald

    #313396 Antworten
    Dr. Klaus Müller
    Gast

    Zur Frage der Garantieleistung empfehle ich Zurückhaltung. Gewährleistung drückt sich nicht alleine in der Zahl der gesetzten Implantate zur Kompensation der Mißerfolge aus. Ob eine Refinanzierung über ein 3monatiges Recall die Rücklaufquote senkt oder nur zur Patientenbindung unter finanziellen Aspekten führt? Neu auftretende Erkrankungen, Nebenwirkungen von Medikamenten, noch unbekannte „Gendefekte“ bleiben Patient und Behandler lange verborgen. Seit Jan. 2002 unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen Werk- und Dienstvertrag. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie kann die Konkurrenz dem Kollegen mit Klagen innerhalb des Wettbewerbrechtes drohen. Das Berufsrecht wird von den meist liberalen Kammern zum Schutz von Patient und Kollegen nicht mehr durchgesetzt. Nachuntersuchungen von Mißerfolgen, z. B. Implantatfraktur, zeigen unter Mitarbeit des Fraunhofer Institutes Freiburg, dass Behandler oder Patient nicht immer die Schuld tragen. Verunreinigungen im Titan führen zu Korrosion, falsche Oberflächenbehandlung oder schlechtes Implantatdesign sind als Ausgang für Frakturen anzusehen. Ich persönlich verhalte mich nach der Empfehlung von Prof. Dr. Dr. R. Singer aus Ludwigshafen. Bestehen Zweifel an den anerkannten Regeln implantologischer Kunst, kann der Patient eine kostenneutrale Schiedsstelle der Zahnärztekammer oder die Zivilgerichtsbarkeit anrufen.
    Geht das Implantat bis zur prothetischen Versorgung innerhalb der Einheilzeit verloren, berechnen die meisten Kollegen kein Honorar. So kein kostenloser Ersatz (Herstellergarantie) erfolgt, muß der Patient auf alle Fälle die Materialkosten übernehmen. Ein geringerer Anteil der Kollegen verlangt auch bei Frühverlusten das volle Honorar und die Materialkosten. Diese Kollegen führen allerdings eine Neuimplantation kostenfrei durch. Eine weitere Gruppe von Kollegen gibt eine 1-4jährige „Garantiezeit“ in der entweder die Wiederholung oder die Umwandlung in konventionellen Zahnersatz angeboten wird.

    Dr. Klaus Müller
    (Vors. Q+R Ausschuss BDIZ)

    #313393 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Herr Kollege Roos,was machen Sie bei Verlust
    des Implantates nach z.B. 2 Jahren? Wieder
    voll bezahlen lassen?

    M.f.G.Dr.Metelski

    #313397 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Ich glaube schon Herr Müller,dass ein dreimo-
    natiges Recall die Mißerfolgsquote snenk. Wird
    dabei nämlich festgestellt, dass die Pflege
    nachgelassen hat, werden die Patienten alle 4
    Wochen einbestellt. Selbstverständlich findet
    dadurch eine Patientenbindung statt,doch Sie
    wissen ganz genau, dass Sie damit finanziell
    keine großen Sprünge machen können.

    Dr.Metelski

    #313398 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollte man vorsichtig damit sein, eine Gewährleistung für implantologische Leistungen an die Öffentlichkeit zu tragen, da man wegen Verstosses gegen das Wettbewerbsrecht verklagt werden könnte? Welchen wettbewerbsrechtlichen Gesetzen unterliegen wir als Zahnärzte. Oder soll es sich dabei um das standeswidrige Werbung (nach möglicher Interpretation durch die Kammern) handeln?
    Sehen Sie keinen Sinn darin, Qualität mit Gewährleistung zu verbinden?
    Gruß
    B. Zahedi

    #313394 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Wir sollten bei aller Gewährleistungsbereitschaft nicht aus den Augen verlieren, dass die Honorierung an das Erbringen der fachlich einwandfreien Leistung gekoppelt ist und nicht an eine 10-Jährige Erfolgsgarantie. Man sollte vielleicht eher versuchen eine „Mindestgewährleistung“ zu definieren und darüber hinaus Raum für individuelle Lösungen lassen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #313395 Antworten
    Dr. Roos, Rainer
    Gast

    Herr Kollege Metelski,
    ab einem halben Jahr hat es der Patient selbst in der Hand. 3- monatiger Recall mit Verlängerung der Garantieleistung. Kein oder unregelmäßiger Recall, keine Garantieleistung.
    Maximale Garantie für Implantate: 5 Jahre

    Grüße R.Roos

    #313399 Antworten
    Jacobs Marburg
    Gast

    Gewährleistung
    Aus langer Erfahrung – ich habe voller Hoffnung und Vertrauen vor 12 Jahren eine Garantie von „10 Jahren“ eingeführt, kann ich nur dringend von einer „Garantie“ abraten.

    Gründe:
    Wird die gegebene Erwartungshaltung erreicht, so wird das als selbstverständlich hingenommen und es kommt keinerlei werbender Effekt für die Praxis zustande :
    10 Jahre Zufriedenheit waren ja versprochen.

    Wird die Erwartungshaltung nicht erreicht, kommt es nach z.B. 8 Jahren zu lebhaften Diskussionen und in jedem Falle zu einer Negativwerbung für die Praxis !

    Heute gebe ich nur noch folgende Garantie:
    „Sollte das Implantat im Zeitraum von 1 Jahr, warum auch immer, aussteigen, implantiere ich kostenlos nach“
    Und siehe da: jetzt sind die Patienten nach 2 Jahren schon glücklich !

    Wird die vom Zahnarzt versprochene Erwartungshaltung übertroffen, kommt es zum positiven „talk about“ der Praxis.

    Denken Sie immer nach: Geben Sie denn auf Wurzelfüllungen, zeitaufwendig und mühsam, eine Garantie ??

    Gruss an alle

    Konrad Jacobs , Marburg/Lahn

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Antwort auf: Antwort #313397 in Neue Umfrage: Gewährleistung in der Implantologie?
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