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Neuanfertigung Zahnersatz / Nach welcher Zeit zahlt Beihilfe?

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    Thema
  • #303429 Antworten
    Karin
    Gast

    Wie ich in meinem vorigen Beitrag von heute darlegte, muss mein Zahnersatz, der im März 2007 eingegliedert wurde, vermutlich neu angefertigt werden.
    Die Gewährleistungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse dauert, wenn ich das richtig verstanden habe, 2 Jahre.
    Meine private Krankenversicherung hat mir gesagt, für sie gibt es keine Fristen, da kommt es nur auf den Rechnungsbetrag pro Zeitraum an.
    Weiß jemand, wie das bei der Beihilfe ist? Nach welcher Zeit zahlt die Beihilfe eine Neuanfertigung?

    Karin

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  • Autor
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  • #303430 Antworten
    etta
    Gast

    Hallo Karin,
    die Gewährleistung, also die Garantie, beträgt 2 Jahre, heißt, wenn der Z.Ersatz nicht korrekt angefertigt wurde, Mängel auftreten oder kaputt geht, muss nachgebessert werden. Eine komplette Neuanfertigung nach so kurzer Zeit zahlt die GKK nur bei begründeter medizin. Notwendigkeit durch den ZA. Beihilfe gibt es m.W. nur bei Beamten. Wie sich das dort verhält, weiß ich nicht.
    Gruß etta

    #303431 Antworten
    Karin
    Gast

    Danke!

    Karin

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Antwort auf: Antwort #303430 in Neuanfertigung Zahnersatz / Nach welcher Zeit zahlt Beihilfe?
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