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Nerv beschädigt – wer trägt Folgekosten?

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    Tine
    Gast

    Hallo an die Experten,
    ich habe kürzlich unter „Implantat entfernt – noch immer Taubheitsgefühl“ zu meiner Situation, an der sich bis heute leider nichts geändert hat, kurz geschrieben.
    Nun habe ich noch ein paar Fragen zu weiteren richtigen Vorgehensweise, über die ich mich gern im Vorfeld informieren möchte, da ich inzwischen Zweifel habe ob wirklich alles korrekt abgelaufen ist.
    Beim Setzen des 47er Implantats wurde nämlich zwei Mal in den Kiefer gebohrt. Das erste Mal an der ausgemessenen Stelle. Dort hatte das 10 mm Implantat keinen Halt gefunden, wie mir mein Implantologe im nachhinein erzählte. So wurde ohne erneutes Ausmessen, etwa eine Implantatbreite weiter hinten, neu gebohrt und ein neues 10 mm Implantat, welches dann die Schädigung verursachte, gesetzt. Ich war zwar die ganze Zeit dabei habe aber, bei der Vielzahl der Instrumente die da in den Mund wandern, garnicht mitbekommen das da imsgesamt drei Mal gebohrt wurde. Gesagt wurde dies zumindest von Arzt Seite während das gesamten Eingriffs kein einziges Mal. Als ich mir letztens das Röntgenbild angeschaut habe, habe ich gesehen dass der Nerv je weiter es nach hinten geht, auch immer steiler ansteigt. Das gibt mir schon zu denken.
    Ich werde diese Probleme bei meinem nächsten Termin natürlich besprechen.
    Trotzdem würde ich gern eine zweite Meinung von einem Imlantatgutachter einholen und eventuell eine dreidimensionale Röntgenaufnahme machen lassen. Wer trägt hierfür die Kosten? Auch für die Zusatzbehandlung durch einen Neurologen. Zahlt das die gesetzliche Krankenkasse?
    Kann ich eigentlich die Röntgenbilder auch ausgehändigt bekommen oder können diese nur von anderen Ärzten angefordert werden?
    Vielen Dank, Tine.

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  • Autor
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  • #289475 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    wenn Sie sich an die für Sie zuständige Landeszahnärztekammer wenden, dann kann die Ihnen sicher einen Gutachter benennen. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie sicher zunächst selbst tragen. Fragen Sie, was es kostet.

    Für die notwendigen Behandlungskosten kommt sicher zunächst Ihre Krankenkasse auf. Auch dort können Sie nachfragen.

    Sie haben nach meinem Wissen ein Recht auf Herausgabe der Röntgenbilder.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #289476 Antworten
    Tine
    Gast

    Vielen Dank, Herr Mathes. Ich denke das bringt mich ein Stück weiter.
    Viele Grüße, Tine

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Antwort auf: Nerv beschädigt – wer trägt Folgekosten?
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