Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


mündlicher Vertrag

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    Thema
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    Darja
    Gast

    Hallo liebes Ärzteteam,

    ich habe auch eine ganz allg. Frage:

    In wie weit müssen sich ZÄ/Implantologen an ihre mündlich ausgesprochenen Preise halten?
    Müssen Mehrkosten abgesprochen werden und wie ist die Sachlage bei keinem KVA.

    Ich fühle mich ausgenommen denn meine Rechnung beträgt nun das doppelte des vorher angesagten Preises.

    LG Darja

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  • Autor
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  • #283208 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    das ist eher eine rechtliche Frage als ein zahnärztliche.
    Verträge sind grundsätzlich formfrei. d.h. wenn so besprochen (und belegbar, das ist bei mündlichen Verträgen immer das Problem) gilt das Besprochene.
    Wenn Sie sonst keinen KVA unterschrieben haben, hat der Behandler u. U. ein Problem seine Forderungen geltend zu machen.
    Ich würde erstmal mit den vorgebrachten Argumenten nachverhandeln.
    Viel Erfolg!
    B. Zahedi

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Antwort auf: mündlicher Vertrag
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