Häufige Suchanfragen im Forum:
Mängelgutachten erfolgversprechend???
- Dieses Thema hat 9 Antworten sowie 16840 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 11 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Nach einem Eingriff zum Knochenaufbau ein halbes Jahr zuvor (kein Sinuslift) sind bei mir im Februar 2000 im Oberkiefer links 2 Implantate als Ersatz für fehlende Backenzähne gesetzt worden. Nach einer Einheilphase von 9 Monaten ist ein Monat nach Überkronung Impantat Nr. 1 und ein Monat später Implantat Nr. 2 herausgefallen. Dabei entstand ein Durchbruch bis zur Kieferhöhle, der genäht werden musste. Der Kieferchirurg, der die Implantate gesetzt hat, schiebt die Schuld auf meinen Zahnarzt, der die Überkronung vorgenommen hat und der wenig Erfahrung mit Implantaten hat. Eine Angestellte der Implantatfirma war beim Herstellen der Abdrücke für den Zahntechniker und beim Aufschrauben der Kronen dabei und berichtete dem Kieferchirurgen, es wäre „ein Drama mit meinem Zahnarzt“ gewesen, nachdem dieser einige Schwierigkeiten bei den genannten Arbeitschritten hatte.
Der Zahnarzt wiederum vermutet, daß der Knochenaufbau vor Setzen der Implantate nicht ausreichend war (kein Eigenknochen) und die Implantate so gesetzt wurden, daß mit einer großen Hebelwirkung und einem geringen Abstand der Implantate zu viel Druck auf dem Knochen lastete.
Nachdem ich zeitgleich mit dem Herausfallen der Implantate erfuhr, daß ich schwanger war, wollte ich vor weiteren Maßnahmen zunächst mal in Ruhe mein Kind zur Welt bringen.
Nun ist das Baby da und ich erwäge, die Landeszahnärztekammer Hessen um die Erstellung eines Mängelgutachtens zu bitten. Dieses würde mich aber nochmals in etwa 1000 Euro kosten (eine genaue Angabe der Kosten ist der Landeszahnärztekammer nicht möglich). Nachdem die Implantate mit Kronen inkl. Entfernung der Implantate mich schon mehr als 11 000 DM gekostet haben (besonders zynisch finde ich die Rechnung des Kieferchirurgen über das Entfernen eines Implantates über 400 DM inkl. OP-Zuschlag und Anästhesie, obwohl er das Implantat nur mit der Hand herausgezogen hat im Beratungszimmer und aufgrund der Schwangerschaft auch keine Betäubung vorgenommen wurde) scheue ich natürlich weitere Kosten. Der Kieferchirurg ist auch nicht bereit, die Implantate nochmals auf seine Kosten zu setzten, da in der Schwangerschaft auch noch die Backenzähne oben rechts behandelt werden und nun eventuell sogar gezogen werden müssen, so daß nach Ansicht des Kieferchirurgen nun eine Neuimplantation links oben nicht mehr sinnvoll ist „da das ganze System im Oberkiefer nun nicht mehr stimmen würde“. Zu einer Rückerstattung von Kosten ist auch keiner bereit!
Mir ist klar, daß bei Implantaten die Behandler nur bei grob fahrlässigem Verhalten haften, da es eine statistisches Risiko gibt, daß Implantate herausfallen. Wie sieht aber die Lage aus, wenn die Implantate schon nach so kurzer Zeit herausfallen (ein bzw. zwei Monate??). Ich habe alles, was passiert ist und gesagt wurde, protokolliert. Da die Implantate ja aber herausgefallen sind, gibt es als Beweis sonst nur die Röntgenbilder, die der Zahnarzt und der Kieferchirurg angefertigt haben und die ich selbst nicht habe.
Ist ein Mängelgutachten erfolgversprechend und sind ähnliche Fälle bekannt, in denen es zu einer Rückzahlung der Kosten gekommen ist? Ich wäre sehr sehr dankbar für eine Antwort!Mit besten Grüßen, R. Dittrich