Nicht nur der Abstand zu den Nachbarzähnen ist von Bedeutung. In der ästhetischen Zone, zu der Frontzähne gehören, werden Implantate mit einem Durchmesser um die 4 mm empfohlen. Dies um eine Lücke von 1 – 2 mm zum fazialen Knochen zu erhalten und um zu vermeiden, dass das Implantat Druck auf diese dünne Knochenwand ausübt (ITI Treatment Guide, Vol 3, Implant placement in postextraction sites, 2008, S. 40). So in etwa steht es in meinem Gutachten. Ich würde den Behandler schon fragen warum er von dieser Empfehlung abgewichen ist.
Der Knochen im Frontzahnbereich ist von Nature aus schon recht dünn. Im Heilungsverlauf (Osseointegration) muss sich eine dauerhafte und stabile Gewebsbrücke zwischen sowohl interdentalem als auch fazialem Knochen und Implantatoberfläche bilden – ein halber mm macht schon viel aus. Hat sich zu wenig Knochen gebildet, dann entstehen nach der prothetischen Versorgung und unter Belastung Risse im Knochen, was zu starken Schmerzen und Pochen führt. Wenn von der fazialen Seite kein Knochen vorhanden ist, scheuern die Rillen des Implantats unaufhörlich im Weichteilgewebe (mein Implantat, 5 mm Durchmesser, Frontzahn OK war von der fazialen Seite nicht mit Knochen bedeckt und das Gewebe drumherum stets extrem gereizt – wurde ebenfalls explantiert).
Mit der Bemerkung „mit einem dünneren Implantat […] hätte das auch passieren können“ reiht sich der Behandler in die Liste der Ärzte mit mangelndem Fehlerbewusstsein ein. Hoffentlich zeigt er sich kulant.
Auf der Seite der BDIZ EDI kann das Konsensuspapier „Praxisleitfaden 2014 – Fehlpositionierung von Implantaten vermeiden“ downgeloaded werden. Auch andere sehr interessante Artikel sind dort auffindbar.
Alles Gute!