Hallo,
als Späfolge eines Unfalls wurden mir nach ziemlich lanwieriger Behandlung mit Knochenaufbau, zwei Implantate im Frontzahnbereich gesetzt.
Da es sich wie o.g. um die Spätfolgen eines Unfalls handelte, habe ich die mir hierdurch entstandenen Kosten problemlos von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen.
Mir selber ist die 2 mal jährliche prof. Zahnreinigung schon allein wegen der Implantate sehr wichtig, die gegnerische Versicherung weigert sich aber diese Kosten ebenfalls dauerhaft zu ersetzten.
Kennt jemand einen vergleichbaren Fall oder hat sogar jemand ein Gerichtsurteil hierzu? Im Internet finde ich leider nichts.
Das wäre super, denn bis jetzt meint die andere Versicherung es sei nicht klar warum die Implantat getragenen Zähne 2 mal jährlich -oder überhaupt- professionell gereinigt werden müssen.
Ihr Einwand ist, dass auch andere Zähne hierdurch gereinigt werden würden und ich somit einen Vorteil hätte.
Über Eure Antworten oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Grüße Sina