Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Krankenkassenzuschuß

  • Ersteller
    Thema
  • #284456 Antworten
    Ingrid
    Gast

    Sehr geehrtes Team,
    ich bekam im November im Ok ein Einzelimplantat. Die Einheilphase soll Ende März abgeschlossen sein und dann der Aufbau erfolgen.
    Wie muß ich jetzt vorgehen, um evtl. einen Festzuschuß zu erhalten, da die Lücke ja 2005 noch bestand. Brauch ich einen Heil- und Kostenplan? Einen Kostenvoranschlag für die Gesamtbehandlung bekam ich vor Behandlungsbeginn, aber 2004 war ja noch keine Krankenkassenbeteiligung für eine Implantatversorgung möglich. Ich bin normaler Kassenpatient.
    Danke für Ihre Antwort.

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  • Autor
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  • #284457 Antworten
    Katrin S.
    Gast

    Hallo, dazu habe ich gerade Anfang Januar meine Krankenkasse befragt…
    Meine zwei Implantate wurden auch im Herbst gesetzt. Antwort war: Kein Zuschuss, da ich mich ja bereits im Jahr 2004 für die Implantat-Variante entschlossen habe und mir der Kosten bewußt war.
    Die Zuschüsse gibt es (bei meiner Krankenkasse Barmer) erst für im Jahr 2005 beginnende Behandlungen.
    Viele Grüße – Katrin S.

    #284458 Antworten
    M.Juhl,ZA
    Gast

    Hallo Ingrid,
    ich kann dem Koll.Jensen nur beipflichten. Der Anspruch auf Festzuschuss besteht unabhängig von der Art der Versorgung und richtet sich nach der Regelversorgung. Eine Ablehnung mit der Begründung, die Behandlung hätte schon 2004 begonnen, halte ich für nicht schlüssig. Es soll vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Der Behandlungsbeginn kann wohl nur der Beginn der prothetischen Versorgung sein. Bei der geschlossenen Ruhephase kann man erst nach der Implantateröffnung entscheiden, ob das Implantat gut eingewachsen ist und somit auch erst dann eine definitive Planung machen bzw. präzisieren. Bei Ablehnung des Festzuschusses mit der Begründung wie bei Katrin würde ich mir die Stelle in den Richtlinien vom Sachbearbeiter der Krankenkasse zeigen lassen.
    MfG M.Juhl

    #284459 Antworten
    Katrin S.
    Gast

    Ich danke Herrn Juhl für den Hinweis zur Auslegung des „Beginns der Behandlung“. Das weckt bei mir natürlich wieder (finanzielle) Hoffnungen und ich werde mich nochmal an meine KK wenden – diesmal hartnäckiger…
    Katrin

    #284460 Antworten
    M.Juhl,ZA
    Gast

    Ich habe gestern zu diesem Thema sowohl bei einer Krankenkasse, als auch bei der KZV nachgefragt, da es ja auch für meine Patienten von Interesse ist. Die Antwort war eindeutig. Ein Anspruch auf Zuschuss besteht.
    Mfg M.Juhl

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Antwort auf: Antwort #284458 in Krankenkassenzuschuß
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