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Krankenkassenzuschuß bei Behandlung im Ausland

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    Anonym
    Gast

    Hallo,
    habe mir in Bulgarien neue Kronen und Implante machen lassen. Bin sehr zufrieden, alles ist gut gelaufen. Vor meiner Reise nach Bulgarien habe bei meiner Krankenkasse telefonisch nachgefragt, wie ich das mit dem Heil- und Kostenplan regeln soll. Es hieß, ich könne entweder vor Ort einen Heil- und Kostenplan an die Kasse faxen, der würde innerhalb von 3 Tagen bearbeitet werden oder ich könne auch nach der Behandlung den Befund, Behandlungsplan und die Kosten einreichen. Gerade auch die letzte Möglichkeit sei bei Behandlungen im Ausland in Ordnung, da hätten sie schon ihre Erfahrungen, dass das alles nicht vorher gemacht werden kann.
    Dummerweise habe ich mir das nicht schriflich geben lassen. Jetzt heißt es, das sie mir keine Kosten ersetzen können, der Heil- und Kostenplan muss immer vorher eingereicht werden.
    Wer hat diesbezügliche Erfahrenungen und kann mir Tipps/Auskünfte geben?
    Vielen Dank

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  • #299065 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Die Krankenkasse ist im Recht,da vorher zu prüfen ist,welcher Festzuschuss für Sie zur Anwendung kommen kann.

    Gruß Dr. Metelski

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Antwort auf: Antwort #299065 in Krankenkassenzuschuß bei Behandlung im Ausland
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024