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Krankenkassenzuschuss / 2. Gutachten für Einzelimplantat
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 10376 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren von aktualisiert.
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Thema
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Guten Tag,
ich hoffe, hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen oder zumindest eine Anregung, wie weiter zu verfahren ist.
Folgende Situation:
Meine Freundin (25) hat nach langjähriger kiefernorthopädischer Behandlung (insgesamt 11 Jahre) vor kurzem die feste Spange entfernt bekommen. Vor 2 Jahren wurde sie im Rahmen dieser Behandlung 2x am Kiefer operiert, d.h. Unterkiefer, Oberkiefer und Kinn wurden nach vorne versetzt. Mit der Spange wurde eine künstliche Lücke für einen Zahn (regio 23, sorry aber ich bin kein Fachmann…) freigehalten, da dieser fehlt(e). In die Lücke wurde bereits einmal Knochen eingepflanzt. Nach Abschluss der Behandlung sollte diese Lücke (wie auch immer) geschlossen werden.
Die gesamte Behandlung wurde an der Uniklinik Freiburg durchgeführt, umzugsbedingt wird sie seit Januar diesen Jahres an der Uniklinik Düsseldorf weitergeführt. Der behandelnde Arzt empfiehlt jetzt nach Diagnose ein Implantat, da eine Brücke nicht (genug) halten würde. Zudem müsste auch noch einmal Knochen eingepfalnzt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der ganze Spass soll 2200 EUR kosten und die Krankenkasse lehnt kategorisch ab, dies zu zahlen. Wenn das Implantat jedoch nicht gesetzt wird, wären die gesamten 11 Jahre Behandlung „für die Katz“.Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man, diesen Anspruch im Rahmen der Gesamtbehandlung geltend zu machen? Kann man selbst/ der behandelnde Arzt auf einen Gutachter der KK bestehen? Sollte man auf jeden Fall eine zweite/dritte/etc. Meinung bzw. Kostenvoranschlag eines Fachmannes einholen? Wäre die Hilfe eines Rechtsanwaltes anzuraten, falls die Kasse nicht zahlt?
Vielen Dank im voraus,mfg
A. Steudner