Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


kostenvoranschlag zikonimplantat

  • Ersteller
    Thema
  • #288279 Antworten
    aarven
    Gast

    hallo

    da meine mutter gerade auch einen kostenvoranschlag für ihre titanimplantate bekommen hat, habe ich meinen nochmals mit ihrem verglichen…

    ich hätte da vielleicht nochmals gerne jemand der mir die positionen erläutert, die bei ihr irgendwie nicht zu finden sind.

    ok, die positionen 900-903 sind ja wohl immer gleich und mit faktor 3.5 auch zu ´vertreten`…

    ich habe jetzt allerdings hier noch zusätzlich

    -z323 75euro -knochenresektion am alveolarfortsatz zur formung des prothesenlagers

    -ä2675 148euro -partielle vestibulum- oder mundbodenplastik oder grosse tuberplastik

    -ä2730 87 euro – operative massnahmen zur lagerbildung beim aufbau des alveolarfortsatzes

    -ä444 75 euro zuschlag bei ambulanter durchführung von operativen leistungen

    das sind immerhin fast 400 euro die ich nicht bei meiner mutter wiederfinde.

    ich habe schaltlücke regio 36, kiefer soll super gut sein…und möchte ein zirkonimplantat setzen lassen.

    wie schon einige posts tiefer finde ich den KV für die implantatsetzung von 1700 euro zu hoch.vielleich sagt mir jemand, ob ich diese aufgeführten positionen überhaupt brauche

    vielen dank für eine fachkundige bewertung

    aarven

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  • Autor
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  • #288280 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    es kann durchaus sein, dass einige dieser Positionen auf dem KV stehen, weil es vielleicht zu einer Besonderheit kommen kann und der Zahnarzt Ihnen sozusagen die Kosten für den „worst-case“ nennen wollte, damit nicht später das dicke Ende nachkommt.

    Wie immer mein Tip: fragen Sie dazu in aller Offenheit Ihren Zahnarzt.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #288281 Antworten
    Joachim Wagnerq
    Gast

    Hallo aarven,

    soweit ich informiert bin, sind Zirkonoxydimplants aus technischen Gründen nicht zweiteilig, sondern nur in einem Stück lieferbar. Das bedeutet, dass der Aufbau für die Krone sofort nach Implantation durch Biss usw. belastet werden könnte. Das wiederum bedeutet ein höheres Versagensrisiko. Und ich als Behandler würde mir das Stück Extra-Risiko auch bezahlen lassen, quasi als Versicherungsprämie für das Scheitern der Implantation.

    Viele Grüße

    Joachim Wagner
    http://www.zahnfilm.de

    #288282 Antworten
    aarven
    Gast

    hallo herr wagner

    dafür bezahle ich extra noch 250 euro für einen schutzaufbau über den herausstehenden stumpf…die habe ich gar nicht aufgelistet…

    aber um gottes willen, wer trägt denn das risiko…der patient oder der arzt…ich bitte sie… wenn die geschichte nicht einwächst, bin ich die erste die eine neue rechnung für eine weiterführende behandlung bekommt….oder etwa nicht?

    mit freundlichen grüssen
    aarven

    #288283 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Lieber Herr Kollege Wagner,

    das ist aber ein bißchen abenteuerlich, von der Begründung her. Denn das gibt die GOZ so auch nicht her. Sie können keine zusätzlichen Positionen einfügen, um Ihr Honorar zu erhöhen. Wenn überhaupt, dann ginge das nur über den Steigerungsfaktor. Aber auch das wäre sicher nur möglich über eine Vereinbarung mit dem Patienten nach den entsprechenden Formen. Der Versuch, es über zusätzliche Positionen abzurechen, deren Leistungsinhalt nicht erbracht wird, könnte unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sein.

    Also, so kann man es nicht machen.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #288284 Antworten
    aarven
    Gast

    da bin ich aber froh, das ich unterstützung von ihnen herr mathes bekomme…

    das genau ist aber doch immer die schwierigkeit, daß die spielräume für abrechnungen wohl ZU! dehnbar sind, und für einige zahnärzte die patienten als blankoschecks gesehen werden können…

    gibt es denn keine wirkliche kontrollinstanz?

    grüsse aarven

    #288285 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    so groß sind die Spielräume gar nicht. Vielleicht kurz zur Ursache des Problems. Als die GOZ Gesetz wurde, steckte die Implantologie eigentlich noch in den Kinderschuhen, zumindest, was ihre Verbreitung betraf. Das war 1986 und seit dem weigert sich der Gesetzgeber, die GOZ an den Stand der Wissenschaft anzupassen. Also ist alles, was seit 1986 in die Zahnheilkunde Einzug gehalten hat, nicht geregelt. Das ist das Problem.
    Aber das blanke Einbringen eines Implantates ist absolut geregelt und es ist auch geregelt, daß nur abgerechnet werden darf, was auch gemacht wurde. Dafür braucht es keine Stelle!
    Für alles andere gibt es die GOZ-Stellen bei den Landeszahnärztekammern und ggf. die Schlichtungsstellen.
    Das wichtigste aber ist das Gespräch Arzt-Patient. Leider wird es von beiden Seiten für meinen Geschmack zu wenig genutzt.
    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #288286 Antworten
    aarven
    Gast

    okai,okai
    aber wird denn immer gemacht, was gemacht werden muss, oder darf auch a bissl mehr sein… 😉

    grüsse aarven

    #288287 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    ich kann mir schon vorstellen, daß gelegentlich etwas mehr herauskommt. Es gibt sicher keinen Berufsstand, der nicht über schwarze Schafe klagen kann. Nur, wir werden sie kaum eliminieren können. Es gibt übrigens auch Patienten, die große Behandlungen verlangen, wohlwissend, daß sie nicht zahlen können oder wollen.
    Wir alle, Patienten wie Zahnärzte müssen mit einem gewissen Bodensatz nun mal leben. Wir können alle nur versuchen, uns kennen zu lernen, und dann vertrauensvoll miteinander umzugehen.
    Klingt sehr idealistisch, aber eine andere Chance haben wir nicht.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #288288 Antworten
    aarven
    Gast

    stimme ich ihnen zu.

    trotzdem nochmals die frage ob es keine anlaufstelle gibt, die einem auskunft geben kann, ob positionen wie zb. Ä444 zuschlag bei ambulater durchführung von operativen leistungen – verrechnet werden müssen oder können…

    warum wird dies von meinem arzt verrechnet und bei meiner mutter nicht?

    herzlichen dank für ihre hilfe herr mathes

    aarven

    #288289 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    die gibt es. Besorgen Sie sich die Tel-Nummer der für Ihren Bereich zuständigen Landeszahnärztekammer und bitten Sie dort um entsprechende Beratung. Die können das meiste klären. Leider ist die GOZ von Anfang an derart schlampig formuliert worden, daß noch heute, also nach 20 Jahren !!!, Gerichte mit der Auslegung dieser GOZ beschäftigt sind und die unterschiedlichen Gerichte zum Teil sich grundsätzlich widersprechende Urteile fällen.
    Sie sehen, es wird, solange die GOZ nicht neu gefaßt ist, immer eine gewisse Grauzone bleiben, die auch wie immer entsprechend genutzt wird. Aber, warum konfrontieren Sie eigentlich nicht Ihren Arzt mit dem Kostenvoranschlag Ihrer Mutter? Vielleicht auch anonymisiert. Wenn er diese Positionen abrechnen will, dann muß er Ihnen erklären können, warum und wofür. Vielleicht ist das sogar die beste Lösung.

    Wie gesagt, die GOZ ist absolut nicht eindeutig und „Die richtige Auslegung“ existiert nicht. Aber jeder Abrechnungsposition muß zwingend eine Leistung gegenüber stehen. Das ist so!
    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #288290 Antworten
    aarven
    Gast

    dann werde ich diese 2 wege mal probieren.

    prinzipiell habe ich die geschichte jetzt doch verstanden…genau das wollte ich wissen.

    ich danke ihnen herzlich für ihre zeit und hilfe!

    grüsse aarven

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Antwort auf: Antwort #288290 in kostenvoranschlag zikonimplantat
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