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Kostenvoranschlag über Implantate
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 10061 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren, 10 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Nach einem Beratungsgespräch bei einem
Kieferchirurgen habe ich einen Kostenvoranschlag über einen Kieferknochenaufbau und anschliessende Implantation von sechs Implantaten
im Unterkiefer bekommen.
Nach Durchführung des Kieferknochenaufbaus wurde mir für diesen vorläufigen Behandlungsablauf eine Liquidation/Rechnung erstellt. Hierbei führte dann der Kieferchirurg an,
dass der ursprüngliche Kostenvoranschlag sich
um ca. 23 % erhöhen würden, da er einige
Positionen bei der Erstellung des Kostenvoranschlages vergessen hätte und somit
würden sich die Gesamtkosten um diesen
Prozentsatz erhöhen.
Weiterhin würden auch noch die Behandlungskosten nach Freilegen der Implantate zur Anrechnung kommen.
Meine Frage: ist die Erhöhrung um ca. 23 % zulässig, oder gibt es eine Höchstgrenze?
Sind die Behandlungskosten für das Freilegen
der Implantate nicht schon im ursprünglichen
Gesamtkostenvoranschlag zu berücksichtigen,
denn mit dem Freilegen der Implantate ist ja
erst die ganze Prozedur abgeschlossen.Denn so wurde ich ja getäuscht, erst wird ein Kostenvoranschlag vorgelegt und im Behandlungsablauf werden dann weitete Kosten
nachgeschoben.
Wer kann mir dazu etwas antworten?
Vielen Dank.