Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kostenvoranschlag

  • Ersteller
    Thema
  • #284911 Antworten
    Rebecca
    Gast

    Hallo,

    ich war bei einem Spezialisten für Implantologie und habe mich wegen eines Implantates beraten lassen. Der Arzt machte 2 Röntgenaufnahmen und erklärte mir, dass das Setzen eines Implantats bei mir möglich ist. ER entschuldigte sich dafür, dass er erkältet ist und mich deswegen nicht ausführlich beraten kann. Das Gespräch dauerte nicht mal 10 Minuten und ich war hinterher auch nicht viel schlauer als vorher.
    Ich bekam von ihm einen Kostenvoranschlag zugesandt – mehrere Seiten – und völlig überteuert (wie ich mir bereits bestätigen ließ).
    Ich habe mich daraufhin entschlossen, mich nicht von diesem Arzt behandeln zu lassen.
    Nun bekomme ich eine Rechnung über €129,58. Darin werden mir u.a. Kosten für das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher – (fand nicht statt) berechnet. Panoramschichtaufnahme der Kiefer für € 58.– (ist der Preis korrekt?), Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes auf Anforderung (stimmt) sowie ein von mir nicht angeforderter „Ausführlicher schriftl. Krankheits- und Befundbericht (€ 17,43).

    Meine Frage nun: bin ich verpflichtet das zu bezahlen oder kann ich die nicht erbrachten Leistungen bzw. nicht in Auftrag gegebenen Leistungen was abziehen?

    Danke für die Antworten und viele Grüße.

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  • Autor
    Antworten
  • #284912 Antworten
    Rob
    Gast

    Hallo.
    Was das reden anbelangt ( aufklärung des
    Patienten) so sind manche Zahnärzte recht
    bedeckt (schweigsam)!
    Aber bei der Rechnung schreiben entwickeln
    Sie oft ungeahnte fähigkeiten.
    Da scheint ihre Fantasie keine Grenzen zu
    haben!

    #284913 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo Rebecca,
    so geht das natürlich nicht. Eine ausführliche Beratung muß auch ausführlich sein. Und darauf haben Sie auch ein Recht. Der Befundbericht macht nur dann einen Sinn, wenn er angefordert wurde und also auch entsprechend wieterverwendet werden kann.
    Kurz und gut: ich würde den Arzt darauf ansprechen und ihn fragen, wieso er sich erst dafür entschuldigt, dass er nicht ausführlich beraten kann, und dann genau das in Rechnung stellt. Im Übrigen würde ich ihm sagen, dass ich keinen Befundbericht haben wollte und ihn deshalb auch nicht zu zahlen gedenke.
    Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, dann gibt es bei den Landeszahnärztekammern Schiedsstellen. An die würde ich mich wenden. Die befinden sich in der Regel in den Hauptstädten der einzelnen Länder. Meißt kriegen die dann eine Lösung hin, mit der alle leben können. Dort können Sie im Übrigen auch erfragen, ob die einzelnen Preise korrekt sind.

    Gruß
    K.-J. Mathes

    #284914 Antworten
    zahedi
    Administrator

    grundsätzlich sollten Sie als Kassenpatietn vor Rechnungsstellung über anfallende Kosten informiert worden sein.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #284913 in Kostenvoranschlag
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