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Kostenvoranschlag
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4398 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
ich war bei einem Spezialisten für Implantologie und habe mich wegen eines Implantates beraten lassen. Der Arzt machte 2 Röntgenaufnahmen und erklärte mir, dass das Setzen eines Implantats bei mir möglich ist. ER entschuldigte sich dafür, dass er erkältet ist und mich deswegen nicht ausführlich beraten kann. Das Gespräch dauerte nicht mal 10 Minuten und ich war hinterher auch nicht viel schlauer als vorher.
Ich bekam von ihm einen Kostenvoranschlag zugesandt – mehrere Seiten – und völlig überteuert (wie ich mir bereits bestätigen ließ).
Ich habe mich daraufhin entschlossen, mich nicht von diesem Arzt behandeln zu lassen.
Nun bekomme ich eine Rechnung über €129,58. Darin werden mir u.a. Kosten für das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher – (fand nicht statt) berechnet. Panoramschichtaufnahme der Kiefer für € 58.– (ist der Preis korrekt?), Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes auf Anforderung (stimmt) sowie ein von mir nicht angeforderter „Ausführlicher schriftl. Krankheits- und Befundbericht (€ 17,43).Meine Frage nun: bin ich verpflichtet das zu bezahlen oder kann ich die nicht erbrachten Leistungen bzw. nicht in Auftrag gegebenen Leistungen was abziehen?
Danke für die Antworten und viele Grüße.