Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kostenübernahme

  • Ersteller
    Thema
  • #277730 Antworten
    sabine
    Gast

    Liebes Ärtze -team,
    bei mir waren die beiden seitlichen Eckzähne nicht gelegt. Mit Anfang 20 habe ich mich in kieferorthopädische Behandlung begeben. Die Lücken wurden erweitert und jetzt mit Implantaten versorgt. Bei der kieferorthopädischen Behandlung wurde leider ein Nachbarzahn beschädigt, der gezogen werden mußte und wo jetzt ein Sofortimplantat eingesetzt wurde.

    1)Falle ich in die Einzelimplantatregelung, d.h muss meine Krankenkasse (barma) den Differenzbetrag für eine Brückenversorgung zahlen?

    2)Kann ich Geld für die kieferothopädische Behandlung bekommen? Ich war zwar schon volljährig, aber ohne diese Behandlung hätte auch keine Brückenversorgung vorgenommen werden können.

    3) Meine KK hat den ersten Kostenvoranschlag abgelehnt. Wie kann ich am besten vorgehen, um einen erneuten Versuch zu wagen. An wen soll ich mich bei der Kasse wenden, um nicht gleich wieder abgelehnt zu werden?

    Ich bin Studentin und nach der Behandlung hochverschuldet, daher ist Ihre Antwort sehr, sehr wichtig für mich.
    vielen Dank sabine

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  • Autor
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  • #277731 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Guten Morgen Sabine,
    zu den Fragen:
    1. Sie fallen nicht in die Einzelimplantatversor-
    gung.
    2. Wie wurde bei der kieferorthopädischen Be-
    handlung der Nachbarzahn beschädigt. Dies
    dürfte eigentlich nicht vorkommen!
    3. Kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung
    ist keine Kassenleistung.

    Gruß Günter

    #277732 Antworten
    sabine
    Gast

    Hallo Herr Metelski,
    danke erstmal für die schnelle Antwort. Trotzdem bin ich jetzt nicht wirklich schlauer. Erst mal vorneweg: Ich weiß, dass das hier ein Implantat-forum ist und das Kiefernorthopädie hier eigenlich nichts zu suchen hat. Dennoch ist das bei mir nicht so einfach zu trennen.

    Zur Erklärung:
    Die beiden seitlichen Schneidezähne waren nicht angelegt. Mit 12 Jahren war ich bei in Behandlung. Lücken sollten geschlossen werden, dann brach die Ärztin die Behandlung ab, da „man erst so mit 20 eine ästhetsiche Lösung finden wird“.
    Ich war dann über die Jahre bei meheren Kieferorthopäden, die aber alle nicht recht wußten, was sie machen sollten, weil Lücken zu groß waren, um sie zuzumachen und zu klein um irgedetwas reinzusetzten.
    Ich habe dann bis Anfang 20 gar nichts mehr gemacht, da ich auch sehr darunter gelitten und mich sehr geschämt habe und kaum darüber sprechen konnte.

    Vor 2 Jahren (mit 22) fand ich dann einen Orthopäden, der die Lücken erweiterte, mit allen Zahnspangen, die man sich vorstellen kann. Ich kann nur vermuten, dass der Nachbarzahn durch den enormen Druck der Außenzahnspange kaputt gegangen ist. Nachdem auch die feste Spange raus war sah ich am Zahn etwas , dass wie Zahnsstein aussah, habe es aber nicht weiter beachtet und auch den Druck ignoriert. Der Zahn ist in der Mitte durchgebrochen.
    Da ich bei den anderen beiden Lücken schon in Implantatbehandlung war/ bin habe ich mich entschieden diesen Zahn auch durch eins ersetzten zu lassen.
    Die Implantate sind „Privatvergnügen“, das weiß ich.
    Aber: Ich hätte sowieso eine Versorung gebraucht. Alle Ärtze haben mir über die Jahre bestätigt, dass ganz abgesehen von der psychischen Belastung mit den Lücken rumzulaufen es auch medizinisch nötig gewesen ist, da der falsche Biß die anderen Zähne auch kaputt gemacht hätte. Zudem konnte ich jahrelang nicht richtig sprechen.

    Jetzt noch mal meine Frage: Soll ich versuchen nur die kiefernothopädische Behandlung zu beantragen?
    Kann ich nicht zumindestens für die 2 nicht angelegten Zähne den Betrag bekommen, der eine Brücke gekostet hätte?

    Ich hoffe sehr auf Ihre Antwort. Ich weiß überhaupt nicht , wie ich vorgehen soll oder an wen (in berlin) ich mich wenden könnte.
    Viele Grüße Ihre sabine

    #277733 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    zu Thema Kostenerstattung von Implantaten durch die Krankenkassen finden Sie unter der Rubrik -Kosten- hier alle rechtlichen Bestimmungen.
    Auf der einen Seite könnte die Bestimmung zur Einzelzahn-Versorgung greifen (kleiner Zuschuß für die Krone), auf der, wo der Zahn geschädigt wurde, wohl nicht. Als erwachsener Kassenpatient haben Sie nur die Möglichkeit einen Zuschuß von der Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung zu bekommen, wenn schwere Kieferfehlstellungen vorhanden sind, die auch eine Operation notwendig machen. Das ist bei Ihnen wohl nicht der Fall. Da kein Zuschuß auch kein Antrag sinnvoll.
    B. Zahedi

    #277734 Antworten
    sabine
    Gast

    Sehr geehrter Dr. Zahendi
    danke nochmals für Ihre Antwort. Also versuche ich den Zuschuß für die beiden Implantate zu bekommen. Und jetzt nur noch die letzte Frage: Gibt es in Berlin soetwas wie einen Verbraucherschutz ,Rechtsberatung oder so. der auf solche Fälle spezialisiert ist???. Damit ich nicht gleich wieder sozusagen am Eingang der KK abgewiesen werde. (Anwalt oder so kann ich mir nicht leisten)
    danke sabine

    #277735 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    eigentlich brauchen Sie nur einen Zahnarzt, der sich auskennt und den Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse schreibt.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #277735 in Kostenübernahme
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