Häufige Suchanfragen im Forum:
Kostenübernahme
- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 8154 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 8 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Liebes Ärtze -team,
bei mir waren die beiden seitlichen Eckzähne nicht gelegt. Mit Anfang 20 habe ich mich in kieferorthopädische Behandlung begeben. Die Lücken wurden erweitert und jetzt mit Implantaten versorgt. Bei der kieferorthopädischen Behandlung wurde leider ein Nachbarzahn beschädigt, der gezogen werden mußte und wo jetzt ein Sofortimplantat eingesetzt wurde.1)Falle ich in die Einzelimplantatregelung, d.h muss meine Krankenkasse (barma) den Differenzbetrag für eine Brückenversorgung zahlen?
2)Kann ich Geld für die kieferothopädische Behandlung bekommen? Ich war zwar schon volljährig, aber ohne diese Behandlung hätte auch keine Brückenversorgung vorgenommen werden können.
3) Meine KK hat den ersten Kostenvoranschlag abgelehnt. Wie kann ich am besten vorgehen, um einen erneuten Versuch zu wagen. An wen soll ich mich bei der Kasse wenden, um nicht gleich wieder abgelehnt zu werden?
Ich bin Studentin und nach der Behandlung hochverschuldet, daher ist Ihre Antwort sehr, sehr wichtig für mich.
vielen Dank sabine