Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kostenübernahme von GK

  • Ersteller
    Thema
  • #298347 Antworten
    Student
    Gast

    Hallo,
    ich habe im Februar ein Implantat im OK erhalten. Die Rechnung beläuft sich auf knapp 1000€.
    Wir haben wegen der Nicht-Veranlagung von 5-6 Zähnen schon frühzeitig mit der Krankenkasse (Techniker) gesprochen, welche uns zusicherte die Kosten zu übernehmen (bestimmt schon über 10 Jahre her) nur leider ist heute nichts schriftliches mehr auffindbar.
    Nun als ich das Implantat erhielt reichte ich die Rechnung bei der Kk ein und erhielt eine Absage für die Übernahme der Kosten da es sich um „ein Auffüllen eines parodontalen Knochendefekts mittels alloplastischen Materials (Knochenersatz)“ handelt.
    Meine Fragen nun: Bei mir musste der Knochen erst gespalten werden und mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt werden da er zu dünn war. Meint die Krankenkasse dieses Auffüllmaterial oder das gesamte Implantat, sprich die Metallschraube die in den Kiefer gesetzt wurde? Würde sie die Rechnung evtl übernehmen wenn das Knochenersatzmaterial Bonit nicht auf der Rechnung stünde??
    Gibt es dafür keinerlei Zuschüsse? (Lebe nur von einem Studentenkredit!) Gibt es Zuschüsse für den späteren Zahnersatz der auf den Metallstift kommt? Wie teuer wird dieser ca?

    Danke!

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  • Autor
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  • #298348 Antworten
    addi
    Gast

    Für eine Implantatversorgung gibt die Sozialversicherung einen engen Rahmen vor, nur bei 3 Ausnahmeindikationen zahlt sie zu Implantaten einen Zuschuß. Der Ersatz nichtangelegter Zähne gehört meines Wissens nicht dazu. Insoweit mußt Du für die Kosten selbst aufkommen.
    Für die Versorgung einer Lücke mit einer Brücke hast Du aber ANspruch auf den Festkostenzuschuß für diese Versorgung – ca. 720 €. Um diesen zu erhalten, muß Dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, welcher dann die Regelleistung – Brücke – und die Therapieplanung enthält.
    Nach Genehmigung – meistens allerdings mit einem Gutachterverfahren verbunden – und nach Dokumentation der Einheilung des Implantats, kann dann die Versorgung mit einer Krone erfolgen. Du erhälst dann eine Privatrechnung, reichst diese bei der Krankenkasse ein und erhälst den Zuschuß.
    Von dem Inhalt dieser Rechnung ist die Höhe des Zuschuß`leider nicht ahängig.
    mfg
    addi

    #298349 Antworten
    Student
    Gast

    Danke für die Antwort!
    Erhalte ich den Festkostenzuschuss nur bei einer Brücke? Ich habe ja bereits das Zahnimplantat im Februar erhalten…
    Kann man so einen Heil- und Kostenplan denn noch nachträglich erstellen lassen?

    Danke

    #298350 Antworten
    addi
    Gast

    Du erhälst nur den Festkostenzuschuß für eine Brücke.
    Die Genehmigung für eine Brückenversorgung kann wird in der Regel erst erteilt, wenn z.B. röntgenologisch das vollständige Einheilen des Implantates dokumentiert ist. Die Einheilphase im OK beträgt ca. 6 Monate, im UK 3. Erst dann ist auch der HKP zu erstellen, also wenn das Implantat im Februar eingesetzt worden ist, knnte der ZA des HKP jetzt erstellen..

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Antwort auf: Antwort #298348 in Kostenübernahme von GK
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