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Kostenübernahme für Langzeitprovisorium bei Ausnahmeindikation

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    wilbis
    Teilnehmer

    Hallo,
    ich bin 51 Jahre und Spaltpatient (LKGS links). Eine Vollprothese ist nicht möglich, weil der OK operativ mit einen Zungenlappen verschlossen wurde. Nun, nach knapp 2 Jahren wurde von der Krankenkasse per Gutachten EIN Implantat (1.6) bewilligt. 1.1,1.4,1.5,1.6 werden extrahiert. Restgebiss im OK = 13/H, 21K, 22lückenschluss,23k/H,24b,225b,26k/H,27k.
    Ein gegossenes Langzeitrovisorium mit Kaufunktion wird vom Zahntechniker angefertigt und soll während der einheilphsae des Implantates genutzt werden. Kosten ca. 550 €.
    Nun meine Frage:
    ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE DIE KOSTEN IN VOLLER HÖHE ????

    mfg aus nrw
    Jörg

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Antwort auf: Kostenübernahme für Langzeitprovisorium bei Ausnahmeindikation
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024