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Kostenübernahme für eine Re-Implantation

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  • Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 5348 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 9 Jahren von Agnes aktualisiert.
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  • #253905 Antworten
    Tom28
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    habe eine Frage zu einer Re-Implatation, danke schon einmal für die Zahlreichen Antworten.
    Beim Freilegen von einem Implantat ist dieses verlorengegangen, es war nicht richtig festgewachsen. Jetzt steht eine Re-Implantation an, das Implantat selbst würde auf Garantie ersetzt werden. Die OP-Kosten wären Eigenleistung meint der Dienstleister und keine Garantie. Wie ist denn die übliche vorgehensweise bei einer Re-Implatation? Kommt es auf das goodwill vom Dienstleister an ob er die OP-Kosten übernimmt oder bleiben diese immer am Kunden hängen?
    Der Dienstleister ist im meinem Fall ein Kieferchirug.

    Mit freundlichen Grüßen

    #253906 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Das ist ein Streitpunkt, der nicht geregelt ist. Er ist schlicht und einfach vom Goodwill des Behandlers abhängig, und zwar ohne Berücksichtigung, ob ihm ein Fehler in der Planung, und/oder bei der Implantatsetzung unterlaufen ist. Diese Art von Fehlern ist gar nicht so selten (keine Röntgenaufnahme des Implantatbettes vor der Implantation, keine geeigneten Voraussetzungen, zu wenig Knochenangebot, falsch positioniertes Implantat, schlecht gewartete Instrumente, zu hoher Geschwindigkeit beim Bohren des Implantatloches, usw.)

    Das Material wird i. d. R. durch den Hersteller der Implantate dem Zahnarzt/Kieferchirurgen kostenlos zur Re-Implantation zur Verfügung gestellt. Falls die Vermutung besteht, dass Fehler begangen wurden, gibt es die Möglichkeit ein „Selbständiges Beweisverfahren“ bei Gericht anzustreben. Es ist keine Klage, es geht nur darum Beweise, die durch einen erneuten Eingriff verloren gehen würden, zu sichern. Siehe dazu S. 47, „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“, BAGP PatientInnenstellen, Broschüre Nr. 2
    https://www.bagp.de/dokumente/bagp/zbroschu__rebagbp2015.pdf

    Vor der Re-Implantation sollten die Voraussetzungen genauestens überprüft werden. Der Implantatverlust führt, genau wie die Extraktion eines Zahnes, zu Knochenverlust und -abbau. Eine ausreichende radiologische Diagnostik des Implantatbettes ist nach Implantatverlust zwingend erforderlich. Die Verknöcherung des Knochendefekts sollte ausgeheilt sein, was mehrere Monate dauern kann; eventuell sollte eine Knochentransplantation im Voraus durchgeführt – und mit dem Patienten besprochen werden. Da eine neue Situation vorliegt, muss ein erneutes Aufklärungsgespräch anhand der Aufnahmen durchgeführt werden.

    Alles Gute!

    #253907 Antworten
    Tom28
    Teilnehmer

    Hallo Agnes,
    es wurden drei Implantate hintereinander mit Sinuslift gesetzt (also auch Knochenaufbau). Zwei Implantate sind fest (der Knochenaufbau vom dritten Implantat soll intakt sein), nur fragt sich meine Private Zusatzversicherung, wer die Kosten tragen soll für einen zweiten Versuch. Röntgen nach Implantieren und nach der Wartezeit ( 8 Wochen) mit Röntgen usw. wurden schon gemacht. Soweit sogut, nur sehe ich, das ich auf 700 € OP-Kosten sitzen bleibe, ohne zu Wissen ob eine RE-Implantation erfolg hat.
    Sollte ich mich entschließen keine RE-Implantation zu machen, da es Medizinisch nicht notwendig wäre. Kann ich die Kosten für das Implantat einfordern?

    MfG Tom

    #253908 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Tom 28 schrieb:
    (der Knochenaufbau vom dritten Implantat soll intakt sein)

    WER hat das festgestellt und vor allem WIE und WANN wurde das festgestellt? Wenn es intakt wäre, wäre das Implantat aber nicht herausgefallen! Die Röntgenaufnahme NACH der Implantation gibt keine Auskunft, ob der Knochenaufbau ausreichend gewesen ist; die Knochensubstanz VOR und HINTER dem Implantat wird durch das Implantat verdeckt und kann daher nicht mehr beurteilt werden.

    Acht Wochen Wartezeit nach Implantatverlust reichen nicht aus zur Regeneration des Knochendefekts. Auch bei mir wurde nach 8 Wochen reimplantiert. Es war ein noch größeres Desaster als die erste Implantation. Wenn das Implantat entfernt wurde, kann ein neues Rö-Bild Aufschluss geben über den aktuellen Stand der Verknöcherung. Nur und ausschließlich diese aktuellen Aufnahmen können zur Beurteilung der Knochenverhältnisse im Implantatbett vor einer Re-Implantation herangezogen werden. Sie sollten nicht älter als einige Tage alt sein. Alles andere ist unseriös.

    Nun zum Finanziellen: wie bereits gesagt, hier ist so gut wie nichts geregelt. Der Patient trägt das Risiko und die Kosten, auch wenn der Behandler einen Fehler gemacht hat. Kann der Patient dem Operateur einen Fehler nachweisen, kann er die Kosten vor Gericht einklagen (er könnte sich auch an die Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern wenden, aber das sind keine neutrale Verfahren, von daher ziemlich sinnlos). Wenn es schief geht und du dem Operateur keine Fehler nachweisen kannst, bleibst du zum zweiten Mal auf die Kosten sitzen. Das ist die bittere Realität.

    Wenn du auf eine Re-Implantation verzichtest, wirst du die Materialkosten für das erste Implantat nicht zurückbekommen, das Geld ist ebenfalls perdu. Der Operateur muss dem Hersteller das nicht eingewachsene Implantat zusenden und irgendein Formblatt ausfüllen. Daraufhin schickt der Hersteller dem Arzt ein kostenloses Implantat zur Re-Implantation. Aber wenn nicht re-implantiert wird, gibt es aller Wahrscheinlichkeit auch kein kostenloses Ersatzimplantat vom Hersteller…

    Hier eine kleine aber feine Lektüre: https://www.implantate.com/forum/diskussionsforum-zahnimplantate/reimplantation-eines-sofortimplantats-28751.html/?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=new_post&tx_mmforum_pi1%5Bfid%5D=2

    #253909 Antworten
    Tom28
    Teilnehmer

    Hallo, schade das die meisten Dienstleister halt nur das Finanzielle sehen, um sich ihren nächsten Porsche vor die Tür zu stellen. O-Ton, an den Kassenpatienten verdient man ja nix, ergo nimmt man es von den privaten. Bleibt für mich, ich schaue mich nach einem anderen Dienstleister um.
    Keine Empfehlung für den Dienstleister in meinem Bekanntenkreis.

    #253910 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Kosten für Implantate werden, bis auf einen Festzuschuss, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Deshalb gibt es „den Kassenpatienten“ bei Implantaten gar nicht. Bei Implantaten sind alle „Privatpatienten“. Sie müssen dafür selber zahlen.

    Viel wichtiger wäre, dass „Waffengleichheit“ geschaffen werden würde:
    – eine neue Aufnahmetechnologie, die es ermöglichen wurde nachzuweisen, dass die Implantate richtig positioniert wurden, dass die faziale Wand dick genug war (denn davon hängt die Lebensdauer ab), dass die Knochenqualität ausreichend war, usw.

    – ein einheitliches Informationsblatt der Zahnheilkunde sollte der Aufklärung beigelegt werden, in dem die Kriterien für gutes Implantieren festgelegt sind. Anhand dessen hätte der Patient die Möglichkeit im Voraus zu kontrollieren, ob die Vorbereitungsphase und Planung nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird. Es würde ihm auch ermöglichen, die richtigen Fragen zu stellen, z. B. wie lange gewartet werden soll nach Implantatverlust, ob vor einer Re-Implantation neue Aufnahmen gemacht werden müssen, ob Eigenknochentransplantation nach Implantatverlust erfolgversprechender ist, welche Vorteile zweischrittiges Implantieren hat (zuerst Knochenaufbau, danach Implantieren), etc.

    Dann würde nicht mehr so viel ins Blaue hinein implantiert werden, wo weder ZA noch Patient eine Vorstellung davon haben, was auf denjenigen zukommt, der am Ende die Rechnung zu begleichen hat.

    Dennoch bleibt offen, ob der ZA während der Implantation alle Regeln für gutes Implantieren einhält. Seine Approbation ist dafür keine Garantie. Diesem Risikofaktor ist der Patient ausgesetzt und das ist diskussionswürdig.

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