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kostenübernahme für ein implantat

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  • Dieses Thema hat 9 Antworten sowie 9988 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 6 Monaten von sandra lorenz aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #287538 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    hallo
    ich benötige hilfreiche tips, wie ich füe meinen sohn, 18, das implantat bezahlt bekomme.
    und zwar benötigt er er wegen eines unfalls den er früher hatte.
    ich erzähle:
    mein sohn war 8,9 jahre alt, und hat sich mit dem skateboard einen schneidezahn rausgeschlagen. samt wurzel durch den kiefer gebrochen. die zahnärztin setzte ihn wieder ein und befestigte ihn mit kunststoff damit er wieder anwächst. all das klappte super, soger der nerv wuchs wieder an.
    mein sohn bekam dann eine spange mit allem was dazu gehört und alles war ok.
    super zähne.
    dann wuchs der zahn irgendwann nicht mehr mit. heute sitzt er oben im zahnfleisch von aussen kaum sichtbar. es konnte erst was gemacht werden, wenn er ausgewachsen ist, also jetzt.
    nun könnten wr eine brücke machen lassen, die würde aber die anderen zähne auch mit “ kaputt“ machen und das wollte ich nicht.
    also endschloss ich mich für ein implantat, was von den kosten her auch einen unterschied machte.
    jetzt teilte mir die kasse aber mit, das ich keinen zuschuss bekomme. ich verdiene selber nur ca. 600 euro und habe keine ahnung wie ich 1800 euro bezahlen soll. hat jemand vielleicht noch eine idee, was ich tun könnte?
    gemacht werden muss was, denn der zahn löst sich auf, wie ein milchzahn und alle arbeit mit der zahnspange und die kosten, wären für die katz gewesen. ich verstehe nicht, warum das kein „notfall“ ist. die berühmte ausnahme..
    vielen dank für antworten.
    lg
    sandra

Ansicht von 9 Antworten – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Autor
    Antworten
  • #287539 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    hallo jens
    einen härtefallzuschuss. wie beantrage ich das, wo die krakenkasse doch schon sagte, ich bekomme nur den regelzuschuss?
    vielen dank für ihre antwort..
    lg
    sandra

    #287540 Antworten
    leda
    Gast

    Hallo, es gibt eine Liste über Bruttoeinnahme oder Gehalt von der Krankenkassen, wenn Sie mit Ihrem Sohn also 2 Personenhaushalt ein Bruttosumme von xxx Betrag nicht überschreiten, dann haben Sie Anspruch auf doppelten Zuschuss.

    Viel Glück

    #287541 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    danke
    aber da werde ich pech haben, weil mein lebensgefährte nicht schlecht verdient. aber er muss selber für zwei kinder aufkommen und warum für den zahn meines sohnes. das ergibt doch keinen sinn.
    lg
    sandra

    #287542 Antworten
    Snowflake
    Gast

    Hallo Sandra,

    ich kopier dir hier mal einen Text darüber hinein:

    Die vollständige Befreiung von Zuzahlungen im Sinne der Härtefallregelung gilt seit dem 1. Januar 2004 nur noch für Zahnersatzleistungen, seit dem 1. Januar 2005 auf Basis der befundbezogenen Festzuschüsse. Gesetzlich Versicherte, die Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen (zum Beispiel Sozialhilfeempfänger), erhalten von ihrer Krankenkasse einen Betrag bis zur Höhe der für die Regelversorgung tatsächlich anfallenden Kosten, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten.

    Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2005 monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 966 Euro für Alleinstehende. Für Versicherte mit einem Angehörigen gelten 1.328,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen kommen zusätzlich 241,50 Euro hinzu.

    LG Snowflake

    #287543 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    die Implantatversorgung ist keine Regelversorgung, sonder geht über das Maß des ausreichend, zweckmäßigen und wirtschaftlichen hinaus. Für die KK besteht nur in Ausnahmeindikationen (siehe ->Kosten->Kassenpatienten) die Pflicht zur Kostenübernahme. Das Trauma gehört leider nicht dazu. Anders wäre es bei einer privaten Unfallversicherung oder z.T auch bei einem BG-Unfall (Schule, Kindergarten etc.).
    Sie werden also auf dem Großteil der Kosten sitzen bleiben.
    Gruß
    B. Zahedi

    #287544 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    vielen dank für die antwort. ich hoffte dieser fall. weil er sich den zahn ja damals mit dem skateboard rausschlug, aufgrund eines fehlverhalten des freundes, würde es eine ausnahme sein.
    lg
    sandra

    #287545 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    hallo
    vielen dank für ihre antwort. ich hoffte nur es würde eine ausnahme gelten wenn mein sohn sich den zahn aufgrund eines unfalls ausschlug.
    lg
    sandra

    #287546 Antworten
    L. Jensen
    Gast

    Wenn es eindeutig das Fehlverhalten des Freundes war, hätte man das damals melden müssen für dessen Haftpflichtversicherung.

    #287547 Antworten
    sandra lorenz
    Gast

    hallo
    ja, das weiss ich heute auch. doch damals machte ich mir darüber leider keine gedanken. es war mir wichtiger, das nichts weiter passiert war.
    fg
    sandra

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